Região: Bremen

L 19/123 - Einführung einer Bürgersprech- und Fragestunde mit dem Bürgermeister und Senat

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
10 Apoiador 10 em Bremen

A petição foi terminada.

10 Apoiador 10 em Bremen

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online der Bremischen Bürgerschaft.

15/11/2017 03:31

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 23 vom 3. November 2017

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:


Eingabe Nr.: L 19/123

Gegenstand:
Einführung einer Bürgersprech- und Fragestunde mit dem Bürgermeister und Senat

Begründung:
Der Petent regt an, regelmäßige Bürgersprechstunden/Fragestunden mit dem Bürgermeister oder
den Mitgliedern des Senats einzuführen. Dort könnten wichtige Themen mit übergreifendem
Interesse besprochen werden. Andere Städte hätten dieses Instrument bereits erfolgreich
eingeführt. Die Petition wird von 10 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Chefs der
Senatskanzlei eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Die Durchführung von Bürgersprechstunden oder Fragestunden des Bürgermeisters oder des
Senats gehört zum Kernbereich der Organisation der Arbeit des Senats. Die Bürgerschaft ist
insoweit nicht regelungsbefugt. Deshalb kann das Anliegen keine Aussicht auf Erfolg haben.

Darüber hinaus hat der Chef der Senatskanzlei in der dem Petenten bekannten Stellungnahme
darauf hingewiesen, dass auf Stadtteilebene bereits Bürgersprechstunden stattfinden. Auch besteht
die Möglichkeit, Anliegen über die Bürgerbeauftragten der Ressorts den Mitgliedern des Senats
vorzutragen. Darüber hinaus können teilweise Veranstaltungen von öffentlich tagenden Gremien für
eine persönliche Ansprache der Mitglieder des Senats genutzt werden.

Begründung (PDF)


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