Regio: Bremen

L 19/145 - Bundesratsinitiative zur Änderung des Parteiengesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
13 Ondersteunend 13 in Bremen

De petitie is afgesloten

13 Ondersteunend 13 in Bremen

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie der Bremischen Bürgerschaft .

18-08-2017 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 21 vom 18. August 2017

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 19/145

Gegenstand:

Bundesratsinitiative zur Änderung des Parteiengesetzes und des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Begründung:

Der Petent fordert eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Parteiengesetzes und des
Bundesverfassungsgeric htsgesetzes. Parteien, deren politisches Konzept auf die Beseitigung
der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtet ist, sollen nach Auffassung des
Petenten aus der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen werden. Zudem schlägt der
Petent die Sc haffung eines neuen Rechtsweges vor dem Bundesverfassungsgericht vor, mit
dem den Verfassungsorganen ermöglicht werden soll, Parteien durch Sanktionen an der
Umsetzung verfassungsfeindlicher Bestrebungen zu hindern. Die Petition wird von 13
M itzeichnenden unterstützt.
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat den vom Petenten begehrten Beschluss bereits am
25. Januar 2017 gefasst. Eine Bundesratsinitiative Bremens war nicht mehr erforderlich, weil
Niedersachsen bereits einen solchen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebr acht hat. Durch
das Stellen von Änderungsanträgen hat sich Bremen dafür eingesetzt, dass das
Bundesverfassungsgericht die Zuständigkeit erhält, über den Ausschluss von Parteien von der
staatlichen Teilfinanzierung auf Antrag der Verfassungsorgane zu entscheiden. Insofern sieht
der Petitionsausschuss die Eingabe als erledigt an. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundestag
über den Gesetzentwurf berät und beschließt.

Begründung (PDF)


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