Kraj : Brémy

L 19/214 - Bundesratsinitiative zur Verdoppelung des Kindergeldes

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
26 26 v Brémy

Petícia bola uzatvorená

26 26 v Brémy

Petícia bola uzatvorená

  1. Zahájená 2018
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Hotový

Toto je online petícia der Bremischen Bürgerschaft.

16. 05. 2019, 4:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 37 vom 26. April 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 19/214

Gegenstand:
Bundesratsinitiative zur Verdoppelung des Kindergeldes

Begründung:
Die Petentin regt an, dass das Land Bremen im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür
eintreten möge, das Kindergeld für einkommensschwache Familien zu verdoppeln. Die
Petition wird von 26 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der
Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport eingeholt. Außerdem hatte
die Petentin die Möglichkeit, ihre Petition im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich
zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:
Dem Petitionsausschuss erscheint der Wunsch der Petentin, das Kindergeld nur für
einkommensschwache Haushalte zu verdoppeln schwierig, da das Kindergeld
einkommensunabhängig gezahlt wird. Kinderarmut ist vielschichtig und muss
gesamtgesellschaftlich umfassend bekämpft werden. Gegenwärtig gibt es diesbezüglich
diverse Überlegungen. Vor diesem Hintergrund ist der Petitionsausschuss der Auffassung,
dass es besser ist, den Diskussionsprozess über das Thema zu fördern und abzuwarten.
Deshalb kann er das Anliegen der Petentin nicht unterstützen.
Die Bekämpfung der Kinderarmut ist bereits seit einigen Jahren Gegenstand der
Beratungen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Im Jahr 2017 hat die Konferenz
darum gebeten, ihr ein Konzept zur Reduzierung der Kinderarmut vorzulegen und ein
Konzept zur Kindergrundsicherung zu erarbeiten. Dies gestaltet sich schwierig, weil viele
unterschiedliche Gesetze verknüpft sind. Im Oktober 2018 wurde der Arbeits- und
Sozialministerkonferenz ein Grobkonzept vorgelegt. Zur nächsten Sitzung im Herbst 2019
sollen weitere Ergebnisse vorliegen.
Das Land Bremen beteiligt sich auf Länderebene aktiv an den Bestrebungen zur Einführung
einer Kindergrundsicherung als zentralem Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut. So
hat die staatliche Deputation für Soziales, Jugend, Integration und Sport im Mai 2018 zu
dem Grobkonzept zur Reduzierung der Kinderarmut eine Anhörung durchgeführt.
Im März 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und
ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) beschlossen. Ziel dieses
Gesetzes ist es, Familien mit kleinen Einkommen zu stärken und faire Chancen auf
gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder zu schaffen. Der Kinderzuschlag für Familien mit
geringen Einkommen wird neu gestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für
Kinder und Jugendliche werden verbessert.
Auch das Kindergeld ist 2018 erhöht worden. Zum 1. Juli 2019 ist eine weitere Erhöhung
geplant.

Begründung (PDF)


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