Région: Brême

L 19/218 - Abschaffung der Rasselisten

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
288 Soutien 288 en Brême

Le processus de pétition est terminé

288 Soutien 288 en Brême

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

02/03/2019 à 03:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 35 vom 15. Februar 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, dem Anliegen zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 19/218

Gegenstand:
Abschaffung der Rasselisten

Begründung:
Die Petentin regt an, die Rasselisten für Hunde abzuschaffen und stattdessen – wie es in
Niedersachsen der Fall ist - von Hundebesitzern einen Sachkundenachweis und einen
Wesenstest für die Hunde zu fordern. Kampfhunde seien nicht per se gefährlich. Die Petition
wird von 287 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Senators
für Inneres eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen
der öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen
stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss hat sich bereits mehrfach mit der Thematik beschäftigt. In seinem
Bericht vom 9. Oktober 2015 (Drucksache 19/104) hat er zu der gleich gelagerten Petition
mit dem Aktenzeichen L 19/6 folgendes ausgeführt:

„Die Bürgerschaft (Landtag) hat sich in ihrer Sitzung am 19./20. November 2014 mit dem
Gesetz über das Halten von Hunden befasst. Sie hat die darin vorgesehene Befristung
aufgehoben. An den Rasselisten hat sie festgehalten, weil es keine neuen Erkenntnisse
darüber gebe, dass die gelisteten Hunderassen und ihre Mischlinge ungefährlich seien.
Außerdem hat die Anzahl der Beißvorfälle mit den gelisteten Hunden seit Einführung der
Rasseliste rapide abgenommen. Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss keine
Möglichkeit, das Anliegen der Petentin zu unterstützen.

Nach wie vor ist eine deutliche Angst von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Rassen, die
landläufig als Kampfhund bezeichnet werden, festzustellen. Im Rahmen des öffentlichen
Interesses ist es erforderlich, die von diesen Rassen ausgehende Verunsicherung der
Allgemeinheit auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das Bremische Gesetz über das Halten von
Hunden sieht eine der kürzesten Rasselisten von Hunden bundesweit vor. Das Haltungsverbot
gilt nur für vier Hunderassen, sofern nicht eine der gesetzlichen Ausnahmeregelungen zutrifft.“

An dieser Einschätzung hält der Petitionsausschuss auch nach erneuter Prüfung fest. Das
Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit mit den Rasselisten befasst. Nach
der Rechtsprechung ist der Gesetzgeber befugt, von der Rasseliste auf eine gewisse
Gefährlichkeit der Hunde zu schließen.

Ergänzend bleibt darauf hinzuweisen, dass die Forderung an alle Hundehalter, einen
Sachkundenachweis zu erbringen, kein milderes Mittel darstellt. Da weder von den anderen
Rassen noch von Haltern eine konkrete Gefahr ausgeht, würde insoweit eine Überregulierung
vorliegen. Bereits jetzt verlangen die Ortspolizeibehörden einen Sachkundenachweis von
Haltern, deren Hunde als gefährlich gelten oder von Haltern, bei denen Grund zu der Annahme
besteht, dass sie nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Begründung (PDF)


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