Регион: Бремен

L 19/265 - Erweiterung der Zielsetzung der Kurzzeitpflege um eine palliativ und hospizliche Versorgung

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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Това е онлайн петиция der Bremischen Bürgerschaft .

02.07.2020 г., 4:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 7 vom 8. Mai 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: L 19/265

Gegenstand:
Änderung der Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege

Begründung:
Der Petent regt an, die Rahmenbedingungen in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege dergestalt
zu ändern, dass das Personal auch mit todkranken Menschen umgehen könne, ohne an die
Belastungsgrenze zu kommen. Zur Begründung führt er aus, der Senat habe bislang darauf
verwiesen, dass sterbenskranke Menschen Angebote der stationären Kurzzeit- und
Verhinderungspflege nutzen könnten. Da die Zielsetzung dieses originär kurativen Angebots nicht
auf todkranke Menschen passe, müssten dementsprechend die Rahmenbedingungen geändert
werden. Die Petition wird von acht Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine mit der Senatorin für
Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz abgestimmte Stellungnahme der Senatorin für
Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport eingeholt. Außerdem hatte der Petent in zwei
öffentlichen Beratungen die Möglichkeit, sein Anliegen persönlich zu begründen. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss hat sich intensiv mit dem Anliegen des Petenten befasst. Nach dem
Eindruck, den der Ausschuss in den zwei öffentlichen Beratungen der Petition gewonnen hat, scheint
aktuell die Lebensrealität unzureichend geregelt. Die Situation in der Kurzzeitpflege muss deshalb
dringend der Realität angepasst werden.

Aufgabe und Zweck der Kurzzeitpflege ist es, Menschen zu mobilisieren, zu aktivieren und auf die
Rückkehr in den eigenen Haushalt vorzubereiten. Pflegebedürftige Menschen sollen, ggf. unter
Inanspruchnahme von Pflege- und Unterstützungsleistungen, befähigt werden, ihren Alltag wieder
weitgehend selbstbestimmt zu gestalten. Im Rahmen der Verhinderungspflege dient die
Kurzzeitpflege dazu, die häusliche Versorgungssituation zu stabilisieren, indem die pflegenden
Angehörigen zeitweilig entlastet werden.

In der Realität werden in Bremen oft Menschen, die keinen Platz in der Langzeitpflege finden oder
deren häusliche Versorgung mangels Kapazitäten in der ambulanten Pflege nicht gesichert ist, in
Kurzzeitpflegeeinrichtungen betreut. Das Personal in Kurzzeitpflegeeinrichtungen muss immer
wieder sterbende Personen betreuen. Nach einer Studie der Hochschule Bremen versterben in
Bremen ca. neun Prozent der Patienten dort in der Kurzzeitpflege.

Der Senat hat gegenüber dem Petitionsausschuss erklärt, dass er im Auftrag des
Landespflegeausschusses Empfehlungen erarbeiten wolle, wie Kurzzeitpflegeeinrichtungen
gestärkt werden können. Deshalb habe man zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe gegründet, die
bis zum Beginn des Jahres 2021 entsprechende Empfehlungen vorlegen soll. Der Ausschuss geht
davon aus, dass damit eine Verbesserung der Situation sterbender Menschen in der Kurzzeitpflege
erreicht werden wird.

Da die Kurzzeitpflege eine Leistung der Pflegekassen ist, sollte sich der Senat nach Auffassung des
Petitionsausschusses auch auf Bundesebene für eine Stärkung der Kurzzeitpflege einsetzen. So
könnte dem Anliegen weiter zu Erfolg verholfen werden.

Begründung (PDF)


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