Alueella: Bremen

L 19/271 - Rauchverbot an allen ÖPNV-Haltestellen

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
21 Tukeva 21 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

21 Tukeva 21 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .

02.03.2019 klo 3.37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 35 vom 15. Februar 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, dem Anliegen zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 19/271

Gegenstand:
Rauchverbot an allen ÖPNV-Haltestellen

Begründung:
Der Petent regt an, ein Rauchverbot an allen Haltestellen des öffentlichen
Personennahverkehrs zu verhängen, weil die Gesundheit der Wartenden durch
Passivrauchen gefährdet werde. Außerdem sei ein Rauchverbot auch aus Umweltgründen
angezeigt, weil die Raucher ihre Zigarettenkippen ausschließlich auf dem Boden und nicht in
den bereitgestellten Abfallgefäßen entsorgten. Alternativ regt der Petent an, eine Raucherzone
an den Haltestellen einzurichten. Die Petition wird von 20 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern
unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz eingeholt. Außerdem hatte
der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen in der öffentlichen Beratung seiner Petition mündlich
zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Schutzbereich des bremischen Nichtraucherschutzgesetzes erstreckt sich auf weitgehend
geschlossene Räumlichkeiten. Da die Haltestellen der BSAG offen sind, greift das
Nichtraucherschutzgesetz dort nicht.

Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist eine Ausdehnung des Nichtraucherschutzes
auf die Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs auch nicht erforderlich. Das
Nichtraucherschutzgesetz will nicht das Rauchen als solches verbieten, sondern lediglich
Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens schützen. Die Wartenden halten sich im
Freien auf, sodass für sie in aller Regel die Möglichkeit besteht, sich dem Rauch zu entziehen.
Außerdem sind nicht rauchende Personen im Freien den im Tabakrauch enthaltenen
Giftstoffen in deutlich geringerem Maße ausgesetzt, als es in umschlossenen Räumen der Fall
ist.

Der Petitionsausschuss kann sich auch nicht dafür einsetzen, dass die BSAG Raucher- und
Nichtraucherzonen an den Haltestellen einrichtet. Diese Regelung würde erhebliche
Umsetzungsschwierigkeiten bereiten, weil sich Verstöße an den über das gesamte Stadtgebiet
verteilten Haltestellen oft kaum feststellen und verfolgen lassen.

Begründung (PDF)


Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt