Region: Bremen

L 19/274: Erhöhung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
34 Støttende 34 inn Bremen

Begjæringen er avsluttet

34 Støttende 34 inn Bremen

Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon der Bremischen Bürgerschaft .

16.05.2019, 04:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 37 vom 26. April 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 19/274

Gegenstand:
Erhöhung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine

Begründung:
Der Petent regt an, die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine bzw. für
Einkommensbescheinigungen zur Weitergewährung von Aufwendungszuschüssen für
öffentlich geförderte Wohnungen zu erhöhen, damit die Mieterhöhungen, die durch
eventuelle Kürzungen der Aufwendungszuschüsse erfolgen, nicht höher ausfallen als die
Rentenerhöhungen.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die
Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:
Aufwendungszuschüsse werden zur Senkung der Miete an den Vermieter gezahlt und für
einen Zeitraum von vier Jahren entsprechend dem Einkommen der Mieter festgesetzt. Nach
Ablauf des vierjährigen Festsetzungszeitraums müssen die Mieter ihr Einkommen erneut
gegenüber der Wohnungsbehörde nachweisen, damit die Höhe der
Aufwendungszuschüsse angepasst werden kann. Dadurch kann es passieren, dass es
nach Ablauf des Festsetzungszeitraums aufgrund einer Rentenerhöhung zu einer
Einstufung in eine höhere Einkommensgruppe und damit zu einer Mieterhöhung kommt.
Davon sind aber grundsätzlich alle Mieter betroffen, deren Einkommen sich erhöht. Die
Einstufung in eine höhere Gruppe führt allerdings nicht dazu, dass die Mieter nicht weiterhin
in der geförderten Wohnung wohnen bleiben dürfen und ihnen gekündigt wird.
Die in Frage stehenden Einkommensgrenzen sind bundeseinheitlich festgelegt und können
von einzelnen Bundesländern nicht geändert werden.
Der Ausschuss ist der Auffassung, dass es sich bei den maßgeblichen Vorschriften um
ausgewogene Regelungen und nachvollziehbare Einkommensfallgruppen handelt, die
auch im Fall von Rentenerhöhungen nicht zu unzumutbaren Härten führen. Vor diesem
Hintergrund sieht der Ausschuss für eine Erhöhung der Einkommensgrenzen derzeit keine
Veranlassung.

Begründung (PDF)


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