Regione: Brema

L 19/34 - Konsequentes Vorgehen gegen Respektlosigkeit gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
27 Supporto 27 in Brema

La petizione è conclusa

27 Supporto 27 in Brema

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online der Bremischen Bürgerschaft.

03/06/2016, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschuss (Stadt) Nr. 10 vom 3. Juni 2016

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürger schaft keine
Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 19/18

Gegenstand:
Beschwerde gegen das Bauvorhaben Offshore- Terminal

Begründung:
Der Petent wendet sich gegen das öffentliche Bauvorhaben Offshore- Terminal in Bremerhaven. Es handle
sich um ein unwirtschaftliches Bauvorhaben, für das keine öffentlichen Mittel verbraucht werden dürften. Der
Petent führt hierzu insbesondere aus, dass bereits private Investoren eine Beteiligung an dem Projekt
aufgrund seiner Un wirtschaftlichkeit abgelehnt hätten. Die gutachterlichen Prognosen zur Auslastung des
Terminals seien realitätsfremd und die geschätzten Baukosten seien deutlich zu niedrig angesetzt worden.
Aufgrund der finanziellen Risiken die mit dem Vorhaben verbunden seien, müsse das gesamte Projekt
erneut geprüft werden. Die Petition wird von 3.613 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zum Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Wirtschaft,
Arbeit und Häfen eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen persönlich in
öffentlicher Beratung des Petitionsausschusses vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der Parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

Für das Bauvorhaben wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In diesem Rahmen wurde die
Wirtschaftlichkeit des Vorhabens mit dem Ergebnis geprüft, dass die für eine W irtschaftlichkeitsuntersuchung
bestehenden Vorgaben der Landeshaushaltsordnung weiterhin gegeben seien. Ebenso wurde die
Kostenschätzung für den Bau des Offshore -Terminals durch die inzwischen vorliegenden
Kostenberechnungen bestätigt. Seit 2010 wurden die Projektkosten in wiederholten Abständen unter
Berücksichtigung der „Richtlinie Bau“ kalkuliert. Auf dieser Grundlage hat der Haushalts- und
Finanzausschuss einen Beschluss zur Finanzierung des Bauprojekts aus dem Haushalt beschlossen. Ziel
des Bauvorhabens ist insbesondere, die Rahmenbedingungen für ein Kompetenzzentrum für Windenergie
zu etablieren und hierdurch langfristig neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Der Petitionsausschuss sieht keine Handlungsmöglichkeit. Die Rechtmäßigkeit des
Planfeststellungsbeschlusses ist derzeit Gegenstand eines verwaltungsrechtlichen Klageverfahrens. Die
gerichtliche K lärung der dem Planfeststellungsbeschluss zugrundeliegenden Rechtsfragen kann nicht durch
die Petition ersetzt werden.

Begründung (PDF)


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