L 19/352 - Abwahl eines Hauptfaches in der gymnasialen Oberstufe

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
18 18 v Svobodné hanzovní město Brémy

Petice byla dokončena

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Toto je petice online der Bremischen Bürgerschaft.

19. 12. 2019 3:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 3 vom 29. November 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 19/352

Gegenstand:
Abwahl eines Hauptfaches in der gymnasialen Oberstufe

Begründung:
Der Petent setzt sich für die Abwahlmöglichkeit eines der drei Hauptfächer in der gymnasialen
Oberstufe ein. Als Argumente führt er eine daraus resultierende Angstfreiheit bei den Schülerinnen
und Schülern und den Entfall einer Pflicht zur Auseinandersetzung mit einem Fach, welches für die
Zukunft nicht benötigt wird, an.

Die Petition wird von 18 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Kinder und Bildung eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen
der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Bei den vom Petenten genannten drei Hauptfächern handelt es sich um die Unterrichtsfächer
Mathematik, Deutsch und Englisch, für die seit 2012 Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz
(KMK) der Länder für die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) vorliegen. Diese Bildungsstandards
werden auch in Bremen in den rechtlichen Vorgaben für Gymnasiale Oberstufe abgebildet. Die
Einhaltung der KMK-Vereinbarung stellt die Grundvoraussetzung für die gegenseitige Anerkennung
des Abiturs durch die Bundesländer dar und ermöglicht ein Studium an allen deutschen Hochschulen
und darüber hinaus an vielen Universitäten europäischer und außereuropäischer Länder.

Der Ausschuss kann das Anliegen nicht unterstützen, da die Nichteinhaltung der KMK-Vereinbarung
dazu führen würde, dass das Abitur bremischer Absolventinnen und Absolventen nicht in den
übrigen Bundesländern anerkannt werden würde. Hierdurch würden diese einen erheblichen
Nachteil gegenüber Absolventinnen und Absolventen aus den anderen Bundesländern erfahren.

Begründung (PDF)


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