L 19/361 - Streichung der Sozialleistungen bei abgelehnten Asylbewerbern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
15 Unterstützende 15 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

15 Unterstützende 15 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

03.07.2020, 04:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 7 vom 8. Mai 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 19/361

Gegenstand:
Streichung der Sozialleistungen bei abgelehnten Asylbewerbern

Begründung:
Der Petent begehrt die Streichung von Sozialleistungen für abgelehnte Asylbewerber. Die Petition
wird damit begründet, dass, wer kein Recht auf Bleibe habe, auch nicht finanziell unterstützt werden
sollte, um zu bleiben.

Die Petition wird von 15 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport eingeholt. Außerdem hatte der Petent die
Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
wie folgt dar:

Im Asylbewerberleistungsgesetz sind die Höhe und Form von Leistungen, die materiell
hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet
sind, festgelegt. Das Gesetz sieht auch eine Reihe von Sanktionsmöglichkeiten, die bei
rechtsmissbräuchlichem Verhalten Leistungskürzungen ermöglichen, vor. In diesen Fällen werden
bis zur Ausreise oder der Durchführung der Abschiebung nur noch Leistungen zur Deckung des
Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege
gewährt.

Eine gänzliche Streichung von Sozialleistungen würde gegen die verfassungsrechtliche gebotene
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoßen. In diesem
Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 daher
auch festgestellt, dass Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativierbar ist.

Begründung (PDF)


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