Região: Bremen

L 19/37 - Schutz vor Spielsucht

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
14 Apoiador 14 em Bremen

A petição foi terminada.

14 Apoiador 14 em Bremen

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online der Bremischen Bürgerschaft.

12/08/2016 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 11 vom 12. August 2016

Der Ausschuss bittet, folgende Petition den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen zuzuleiten:

Eingabe Nr.: L 19/37

Gegenstand:
Schutz vor Spielsucht

Begründung:
Der Petent regt an, den Schutz vor Spielsucht zu verbessern. Die Abwehr von Suchtgefahren durch
Glücksspiel sei eine öffentliche Aufgabe des Landes Bremen. Im Widerspruch dazu würden die
Betreiber von Spielhallen nur verpflichtet, eine Spielersperrliste zu führen, in die sich von Spielsucht
betroffene Spieler auf eigenen W unsch eintragen lassen können. Dies bedeute einen erheblichen
zeitlichen und organisatorisc hen Aufwand für die betroffenen Spieler. In einem Selbstversuch habe
sich die tatsächliche Eintragung in diese Listen als schwierig erwiesen. Der Petent regt deshalb an,
ähnlich wie im Land Hessen eine zentrale Anlaufstelle für gefährdete Spieler einzurichten, die
verbindlich für alle Spielhallen sei. Die Petition wird von 14 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern
unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Senators für
Inneres und der Senatorin für W issenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz eingeholt. Außerdem
hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung persönlich
vorzutragen.

Der Petitionsausschuss geht mit dem Petenten davon aus, dass eine zentrale Sperrdatei einen
effe ktiven Beitrag dazu leisten kann, den Spielerschutz zu verbessern, weil sie dazu beitragen kann,
glückspielsüchtige Menschen von Rückfällen abzuhalten und ihre Bereitschaft, Verhaltensmaßregeln
zu befolgen, zu unterstützen.

Allerdings nimmt der Glücksspieländerungsstaatsvertrag Spielhallen gerade vom Anwendungsbereich
der dort vorgesehenen zentralen Spielersperrdatei aus. Die bundesweite zentrale Sperrdatei gilt
demnach nur für den Bereich Lotterien, Spielbanken und Sportwetten. Dem Landesgesetzgeber ist es
verwehrt, den Anwendungsbereich auf Spielhallen zu erweitern.

Bremen hat sich deshalb, wie andere Länder auch, im Bereich der Spielhallen für das Modell der
freiwilligen Spielerselbstsperre entschieden. Danach ist jeder Spielhallenbetreiber verpflichtet , eine
Spielersperrliste zu führen und alle Spieler, die eine Aufnahmeverlangen äußern, in die Liste
einzutragen. Rechtlich hätte das Land auch die Möglichkeit, wie in Hessen geschehen, eine eigene,
für alle Spielhallenbetreiber verbindliche, elektronische Sperrdatei einzurichten. Für Bremen stellt sich
allerdings die Kosten- Nutzen Frage. Die Kosten für die Entwicklung des Programms OASIS in Hessen
waren erheblich. Demgegenüber ist zu bedenken, dass in Bremen momentan lediglich etwa 130
Spielhallen existier en und damit erheblich weniger als in Hessen. Außerdem wird es in den nächsten
Jahren voraussichtlich zu weiteren Spielhallenschließungen kommen. Darüber hinaus würde die
Einführung einer solchen landesweiten Spielersperrdatei nicht unterbinden, dass ein i n Bremen
gesperrter Spieler in einer Spielhalle in Niedersachsen ungehindert spielen darf, wenn er sich nicht
auch dort hat sperren lassen.

Eine gesetzliche Verpflichtung für die Spielhallenbetreiber, Sperrformulare öffentlich in den Spielhallen
auszulegen könnte möglicherweise ebenfalls einen effektiven Beitrag zum Schutz vor Glücksspiel
sucht leisten. Deshalb sollte die Petition den Fraktionen als Material für ihre weitere Arbeit zugeleitet
werden.

Begründung (PDF)


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