L 19/47 - Besserer Schutz von Männern im öffentlichen und häuslichen Raum

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
20 Unterstützende 20 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

20 Unterstützende 20 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

12.08.2016, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 11 vom 12. August 2016

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft k eine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 19/47

Gegenstand:
Besserer Schutz von Männern im öffentlichen und häuslichen Raum

Begründung:
Der Petent regt an, die bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau zu
Gunsten einer Zentralstelle für Gleichberechtigungsangelegenheiten nach Gender abzuschaffen oder eine
solche Zentralstelle zusätzlich zur ZGF einzurichten. In Bremen sei die geschlechtergerechte Gleichstellung
im genderpolitischen Sinne verbesserungsbedürftig. So sorge ein Manko in der Gleichstellungspolitik für eine
fortschreitende Beeinträchtigung der Rechte von Männern, wie beispielsweise beim Schutz vor Gewalt im
öffentlichen Raum. Die Landesgleichstellungsbeauftragte in Bremen sehe sogar Männer als einzig
veru rsachenden Faktor von häuslicher Gewalt. Damit setze sie Männer in herabwürdigender und
pauschalierender W eise zurück. Auch Männer würden Opfer von häuslicher Gewalt. Darüber hinaus reiche
oft eine bloße Behauptung einer Frau, sie sei von ihrem Partner ang egangen worden, aus, um den Leumund
des Mannes zu beeinträchtigen. Der Schutz männlicher Kinder werde im Land Bremen nicht ernst
genommen. In Gleichberechtigungsfragen im Bildungs - und Berufswesen würden beispielsweise Rechte
zum Schutz von Männern, etwa v or Mobbingaktivitäten, nicht berücksichtigt. Deshalb sollten öffentliche
Gelder künftig nicht mehr nur einseitig im Zwecke der Gleichberechtigung und des Schutzes von Frauen
ausgegeben werden. Gleichstellungsgesetze müssten nach den Grundsätzen des Gender -Mainstreaming
erweitert werden. Die Petition wird von 20 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport eingehol t. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein
Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt
sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen des Petenten nicht unterstützen. Nach Auffassung des
Ausschusses sind Frauenpolitik und Gender -Mainstreaming voneinander abzugrenzen. Beide sind für
bestimmte Bereiche als Instrumente unverzichtbar.

Gender -Mainstreaming ist gegenüber der Frauenpolitik eine umfassendere und präventive Strategie, um
Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern von vornherein in allen Bereichen zu verhindern. Sie
richtet sich als Aufgabe an alle Beteiligten der bremischen Verwaltung und stellt ein langjähriges Ziel der
bremischen Landespolitik dar. Der Senat hat bereits im Jahr 2002 beschlossen, Gender -Mainstreaming als
Methode in der bremischen Verwaltung schrittweise einzuführen. Gender -Mainstreaming wird als wirksames
gleichstellungspolitisches Steuerungsinstrument angesehen, das auf eine geschlechtersensible
Vorgehensweise bei allen fachlichen Entscheidungsprozessen und Verwaltungsaufgaben der bremischen
Landespolitik zielt. Dementsprechend werden alle Entscheidungen und Maßnahmen bereits in der
Planungsphase darauf überprüft, wie ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer und auf die
Geschlechterverhältnisse sind. Durch die geschlechtersensible Vorgehensweise wird eine größere
Zielgruppengenauigkeit erreicht, weil geschlechterspezifische Lösungsans ätze entwickelt werden können.

Demgegenüber wird Frauenpolitik überwiegend eingesetzt, um den nach wie vor bestehenden
Benachteiligungen von Frauen gegenüber Männern entgegenzuwirken. Gewalt im Geschlechterverhältnis
steht einer Gleichberechtigung entgegen. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag konzentriert sich die
bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau auf die Lage der von Gewalt
betroffenen Frauen und Mädchen und setzt sich für geschlechtergerechte Unterstützung ein. Auch setzt sie
sich für ein frauengerechtes Hilfe- und Unterstützungssystem sowie für dessen Qualität und angemessene
Rahmenbedingungen ein. Sie vermittelt das Thema in der Öffentlichkeit und trägt dazu bei, das Thema
Gewalt gegen Frauen wachzuhalten. Dafür arbeitet sie mit diversen staatlichen und nichtstaatlichen
Einrichtungen, Gruppierungen und Verbänden zusammen, von denen einige auch spezielle Angebote für
Männer vorhalten.

Begründung (PDF)


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