L 19/80 - Entsorgungskonzept für Verklappung von Salzlauge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
25 Unterstützende 25 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

25 Unterstützende 25 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

14.08.2018, 04:45

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 29 vom 8. Juni 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 19/80

Gegenstand:
Entsorgungskonzept für Verklappung von Salzlauge

Begründung:
Der Petent wendet sich gegen das Entsorgungskonzept für Salzlauge aus der Kali-Produktion.
Der Plan, zur Entlastung der Werra eine Pipeline an die Oberweser zu verlegen und
konzentrierte Industrieabwässer dort einzuleiten, verstoße gegen die EU-
Wasserrahmenrichtlinie. Der geplante Bau von Stapelbecken stelle einen großen Eingriff in
die Natur dar. Die vorgesehene Art der Entsorgung sei nicht erforderlich. In Spanien werde ein
Verfahren für einen salzfreien Kaliabbau praktiziert. Das Land Bremen sowie die anderen
betroffenen Länder und der Bund seien aufgefordert, ein Entsorgungskonzept des Konzerns
an den Orten der Umweltbelastung nach dem Verursacherprinzip der Naturschutzgesetze
durchzusetzen.

Die Petition wird von 25 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petent Stellungnahmen des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen
im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen
stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst
folgendermaßen dar:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen des Petenten sehr gut nachvollziehen. Zum
Schutze der Gewässer sind möglichst umfassende und effektive Maßnahmen zu ergreifen.
Allerdings kann der Petitionsausschuss das konkrete Anliegen des Petenten nicht
weitergehend unterstützen.

Auf der Weserministerkonferenz haben die Länder der Flussgemeinschaft Weser (Bayern,
Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) im
März 2016 einen detaillierten Bewirtschaftungsplan und ein detailliertes
Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der
Salzbelastung gemäß §§ 82 und 83 WHG beschlossen. Die dort getroffenen Verabredungen
wurden durch Veröffentlichungen in den jeweiligen Veröffentlichungsorganen der Länder für
alle mit entsprechenden Anträgen des Unternehmens befassten Behörden verbindlich und
müssen berücksichtigt werden. Da die geplanten Maßnahmen auf dem Gebiet des Landes
Hessen erfolgen sollen, hat das Land Bremen diesbezüglich aber auch keine
Vollzugskompetenz.

Das Maßnahmenprogramm sieht verschiedene Maßnahmen zur Behandlung der anfallenden
Rückstände vor Ort vor. Geplant sind eine Anlage zur Kainit-Kristallisation mit anschließender
Flotation und die Einstapelung sowie der Versatz von Rückständen unter Tage. Bestehende
Halden sollen abgedeckt werden, um Haldenabwässer zur reduzieren und zu vermeiden.
Wesentlicher Bestandteil des Beschlusses sind Zielwerte für Chlorid, Magnesium und Kalium,
damit die Weser bis 2027 in gutem ökologischen Zustand ist und die Salzwerte in der Werra
halbiert sind.

Im Rahmen eines Runden Tisches zur Vorbereitung des Bewirtschaftungsplans und des
Maßnahmenprogramms wurde intensiv über weitere technische Möglichkeiten beraten, die
über die bisherigen Empfehlungen hinausgehen. Es wurde auch eine Studie zur
abwasserfreien Kaliproduktion diskutiert. Der Runde Tisch sah mehrheitlich zwar noch ein
gewisses Vermeidungspotenzial vor Ort, das im Laufe der Zeit weiter zu verfolgen sei.
Möglichkeiten zeitnah und innerhalb der Fristen der EU-Wasserrahmenrichtlinie eine
abstoßfreie Kaliproduktion an der Werra zu realisieren, sah der Runde Tisch allerdings nicht.

Diese Einschätzung wurde durch eine Prüfung des Umweltbundesamtes im Wesentlichen
bestätigt.

Weiter sieht der Maßnahmenplan ein umfassendes Monitoring vor, dessen Ergebnisse im Jahr
2018 vorgelegt werden sollen. Sofern sich hieraus weitere Handlungsnotwendigkeiten
ergeben, sollen diese im Rahmen einer weiteren Weserministerkonferenz erörtert werden.

Begründung (PDF)


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