L 20/155 - Überprüfung der Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
32 Unterstützende 32 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

32 Unterstützende 32 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

11.05.2021, 04:36

uszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 15 vom 22. Januar 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 20/155

Gegenstand: Überprüfung der Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus

Begründung:
Der Petent fordert, die Grundlagen der im Rahmen der „Corona-Krise“ im Land Bremen verfügten
Maßnahmen offen zu legen, die einschneidende und teils dramatische Folgen für Gesellschaft,
Demokratie und Wirtschaft hätten. Der Petent bezweifelt die Notwendigkeit der Schließungen von
Kitas und Schulen und stellt die Aussagekraft der Statistiken über Todesfälle im Zusammenhang
von Covid-19 in Frage. Ferner kritisiert er die Nichtbeachtung von kritischen Stimmen zum aktuellen
Vorgehen. Auch die Rechtfertigung der zum Teil massiven Grundrechtseinschränkungen sei zu
hinterfragen.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eingeholt. Ferner wurde dem Petenten die Möglichkeit
geboten, sein Anliegen im Rahmen einer öffentlichen Beratung vorzutragen und zu begründen. Die
Petition hatte 33 Mitzeichner*innen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Infektionszahlen ist der Ausschuss der Überzeugung,
dass die vom Senat per Rechtsverordnung getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19
geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Nach der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts
handelt es sich bei Covid-19 um eine sehr infektiöse Erkrankung, die eine Gefährdung für die
Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland darstellt. Um schweren Krankheitsverläufen
vorzubeugen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, müssen alle
Maßnahmen darauf gerichtet sein, die Verbreitung der Erkrankung so gut wie möglich zu
verlangsamen. Dazu gehören Regelungen zur Anordnung von Quarantänen ebenso wie das Verbot
bestimmter Veranstaltungen, Feiern und sonstigen Menschenansammlungen sowie die Schließung
nicht krisenrelevanter Einrichtungen. Bestandteil dieses Maßnahmenpakets war im Frühjahr auch
die zeitweise Schließung von Kitas und Schulen. Durch diese Maßnahmen wird die Bevölkerung
dazu angehalten, vermehrt zu Hause zu bleiben, soziale Kontakte einzuschränken und nur
notwendige Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs zu tätigen.

Die getroffenen Maßnahmen folgen im Wesentlichen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts
sowie den gemeinsamen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen der
Länder. Grundlage dafür ist die Analyse verschiedener objektiver Datenquellen, die in der
senatorischen Stellungnahme genauer bezeichnet werden. Bezüglich der Einzelheiten wird daher
auf die dem Petenten bekannte Stellungnahme verwiesen.

Dass durch diese Strategie einzelne Wirtschaftszweige stärker belastet werden als andere ist eine
ernst zu nehmende Auswirkung der Pandemie, derer sich der Ausschuss bewusst ist. Entsprechend
wird durch umfangreiche Hilfsprogramme von Bund, Ländern und Kommunen versucht, die
betroffenen Unternehmen und Selbständigen finanziell zu unterstützen. Mit dem Bremen-Fonds hat
das Land Bremen ein umfangreiches Finanzpaket aufgelegt, um die wirtschaftlichen Folgen des
(Teil-) Lockdowns abzumildern.

Die Rechtmäßigkeit der vom Land Bremen getroffenen Schutzmaßnahmen wurde bereits mehrfach
von den Verwaltungsgerichten überprüft und bestätigt. Gewisse Grundrechtseinschränkungen sind
danach hinzunehmen, wenn sie dem Schutz eines hochrangigen Rechtsguts, der Gesundheit der
Allgemeinheit, dienen. Eine von den Maßnahmen ausgehende Gefahr für die Demokratie vermag
der Ausschuss nicht zu erkennen.

Begründung (PDF)


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