Rajon : Bremen

L 20/239: Veröffentlichung der Behörden-DE-Mail-Adressen auf den jeweiligen Homepages

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
6 Mbështetëse 6 në Bremen

Procesi i peticionit ka mbaruar

6 Mbështetëse 6 në Bremen

Procesi i peticionit ka mbaruar

  1. Filluar 2020
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet der Bremischen Bürgerschaft .

22.07.2021, 04:34

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 20 vom 2. Juli 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe-Nr.: L 20/239

Gegenstand: Veröffentlichung von Behörden-De-Mail-Adressen auf den jeweiligen
Homepages

Begründung:
Der Petent regt an, die De-Mail-Adressen aller bremischen Behörden und Gerichte auf deren
jeweiligen Homepages in geeigneter Form frei zugänglich zu veröffentlichen. So würde allen
Bürger:innen und Unternehmen ermöglicht, diese Kommunikation auch wirklich zu nutzen.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Senators für
Finanzen sowie der Senatorin für Justiz und Verfassung eingeholt. Außerdem hatte der Petent die
Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung
zusammengefasst folgendermaßen dar:

Seit 2018 sind die bremischen Behörden und Gerichte über De-Mail erreichbar. Alle De-Mail-
Adressen werden in einem De-Mail-Verzeichnisdienst veröffentlicht und können dort auch
recherchiert werden. Für den Petitionsausschuss ist nachvollziehbar, dass die Veröffentlichung der
De-Mail-Adressen nicht über andere Medien, wie z.B. die Homepages, erfolgt. Die bloße
Veröffentlichung der De-Mail-Adresse auf der Homepage birgt das Risiko, dass fehlerhafte De-
Mails erstellt werden, die nicht versandt werden können. So ist es beispielsweise nicht möglich
eine De-Mail-Adresse über ein E-Mail-Postfach anzuschreiben. De-Mails können nur von
denjenigen Personen erstellt und verschickt werden, die selbst über ein De-Mail-Konto verfügen.

Der Senator für Finanzen hat mitgeteilt, er werde die bremischen Behörden und Gerichte bitten,
einen Standardhinweis auf den Zugang zum Kommunikationsweg De-Mail auf ihren Internetseiten
und den Kontaktseiten im Serviceportal Bremen aufzunehmen. Dieses Vorgehen begrüßt der
Ausschuss. Damit kann seiner Auffassung nach eine fehlerhafte Nachrichtenübermittlung
vermieden werden. Gleichzeitig wird der Zugang der Öffentlichkeit zum Kommunikationsweg De-
Mail zu erleichtert.

Begründung (PDF)


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