Alueella: Bremen

L 20/283 - Einführung von Corona-Gurgel-Teststationen

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Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
16 Tukeva 16 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .

07.10.2021 klo 4.34

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 21 vom 10. September 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: L 20/283

Gegenstand: Einführung von Corona-Gurgel-Teststationen

Begründung:
Die Petentin fordert eine flächendeckende Versorgung mit Corona-Gurgelteststationen in Bremen.
Corona-Gurgeltests seien eine Alternative zu den oftmals als unangenehm empfundenen und bei
Kindern teils schwierig durchzuführenden Nasen-Rachenabstrichen. Corona-Gurgeltests
erforderten zudem in der Anwendung kein medizinisches Personal und könne daher kostengünstig
in Schulen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und anderen Orten eingesetzt werden.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Laut Stellungnahme der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ist in der
Zwischenzeit ein als qualitativ hochwertig geltender Gurgeltest in die Liste des Paul-Ehrlich-Instituts
aufgenommen worden, welcher bei sachgemäßer Anwendung wenig falsch-negative Ergebnisse
liefert. Jedoch ist die korrekte Anwendung dieser Tests nicht leicht und eine fehlerhafte Anwendung
kann dazu führen, dass nicht genügend Material gewonnen wird und es in der Folge zu einem falsch-
negativen Ergebnis kommt. Zudem hat seit dem 08.03.2021 jede:r Bürger:in Anspruch auf
Durchführung eines kostenlosen Schnelltest im beauftragten Testzentrum.

Vor dem Hintergrund der geschilderten Umstände und den zwischenzeitlichen Entwicklungen der
Corona-Pandemie wie die sinkenden Inzidenzwerte und das Voranschreiten der Impfungen ist der
Petitionsausschuss im Einvernehmen mit der Petentin zum Ergebnis gekommen, dass sich das
Anliegen erledigt hat.

Begründung (PDF)


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