L 20/287 - Distanzunterricht an allen Schulen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
11 Unterstützende 11 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

11 Unterstützende 11 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

07.10.2021, 04:34

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 21 vom 10. September 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 20/287

Gegenstand: Distanzunterricht an allen Schulen

Begründung:
Der Petent begehrt eine flächendeckende Umsetzung der Distanzbeschulung mit einem
Notbetreuungsangebot bis Klasse sechs ab einem Inzidenzwert von 30. Untersuchungen hätten
ergeben, dass auch Schüler sich anstecken und teilweise ohne Symptome das Virus verteilen
könnten. Daher müssten auch schulische Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Kinder und Bildung eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen
der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Seit Beginn der Pandemie beobachtet die zuständige Senatorin für Kinder und Bildung das
Infektionsgeschehen verantwortungsbewusst und wägt die Situation in Hinblick auf die
Verhältnismäßigkeit zwischen dem Recht auf Bildung und dem Recht auf Gesundheitsschutz
fortwährend neu ab.

Durch die durchgeführten Maßnahmen der flächendeckenden Testung der Schüler:innen und
Lehrer:innen wird ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz hergestellt. Die zum Zeitpunkt der
Stellungnahme ermittelte Gesamtquote von 0,31 % Positivfällen bestätigt die Zulässigkeit der nach
Vorgabe des Senats und der jeweiligen Corona-Verordnung erfolgten Organisation des Unterrichts.
Im Mai 2021 verständigten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschef:innen der Länder für
Beschränkungen auf einen Inzidenzwert von 50 als Zielmarke.

Vor dem Hintergrund des fortgeschrittenen und fortschreitenden Impffortschrittes hat die Inzidenz
mittlerweile an Bedeutung eingebüßt, wohingegen die Hospitalisierungsrate zunehmend an
Bedeutung gewinnt. Von einer vollumfänglichen Distanzbeschulung ist nach Möglichkeit alleine
schon wegen der psychisch-emotionalen Folgen und entstehenden Lernrückstände abzusehen.

Begründung (PDF)


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