L 20/333: Impfpriorisierung von Trainer:innen und Übungsleiter:innen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
32 Unterstützende 32 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

32 Unterstützende 32 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

22.07.2021, 04:34

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 20 vom 2. Juli 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: L 20/333

Gegenstand: Impfpriorisierung von Trainer_innen und Übungsleiter_innen

Begründung:
Die Petentin regt an, Trainer:innen und Übungsleiter:innen in die Impfpriorisierung Gruppe 3
aufzunehmen und sie damit vor der Allgemeinheit zu impfen. Die bezeichneten Personen könnten
im weiteren Sinne als Erzieher:innen definiert werden und damit in die Gruppe 3 fallen. Damit soll
ein schneller Start zurück in die Normalität ermöglicht werden, da nur so Sportangebote,
insbesondere in der Halle, schneller wieder angeboten werden könnten.

Die veröffentlichte Petition wird von 32 Mitzeichner:innen unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die Impfpriorisierung ergab sich in erster Linie aus der Verordnung zum Anspruch auf
Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 31.03.2021. Nach dessen § 4 Abs. 1 Nr.
9 sind Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder-und Jugendhilfe und in Schulen, die
nicht von § 3 Abs. 1 Nr. 9 erfasst sind, tätig sind, mit erhöhter Priorität zu impfen (Gruppe 3). Eine
über den Wortlaut hinausgehende Auslegung, die auch Trainier:innen und Übungsleiter:innen
einbezieht, wurde vor dem Hintergrund der begrenzten Verfügbarkeit an Impfstoff als nicht
sachgerecht beurteilt.

Diese Priorisierung wurde am 7. Juni aufgehoben, inzwischen können sich alle Personen ab 18
Jahren für eine Impfung registrieren. Damit hat sich das Anliegen des Petenten erledigt.

Begründung (PDF)


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