Regiji: Bremen

L 20/335: Bescheinigung über den Erwerb digitaler Schlüsselkompetenzen

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
42 podpornik 42 v Bremen

Proces peticije je bil zaključen

42 podpornik 42 v Bremen

Proces peticije je bil zaključen

  1. Začelo 2021
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija der Bremischen Bürgerschaft .

07. 10. 2021 04:34

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 21 vom 10. September 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 20/335

Gegenstand: Bescheinigung über den Erwerb digitaler Schlüsselkompetenzen

Begründung:
Die Petentin begehrt vor dem Hintergrund des Distanzunterrichts im Zuge der Corona-Pandemie
eine Bescheinigung über erworbene digitale Schlüsselkompetenzen der Schüler:innen und
Student:innen in Bremen im Schul- beziehungsweise Studienjahr 2020/21.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin Stellungnahmen der Senatorin für
Kinder und Bildung und der Senatorin für Wissenschaft und Häfen eingeholt. Unter Berücksichtigung
dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen
dar:

Für den Bereich der Schulen ist festzustellen, dass die von der Petentin aufgeführten Aspekte
vollständig in der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ (2016)
enthalten sind. Darin sind verbindliche Anforderungen definiert, welche Kenntnisse, Kompetenzen
und Fähigkeiten Schüler:innen zum Ende ihrer Pflichtschulzeit in Hinblick auf die Digitalität
innehaben sollten. Im Bundesland Bremen erfolgt die Umsetzung dessen über einen
Orientierungsrahmen für Bildung in der digitalen Welt und im Rahmen der Beantragung der Mittel
aus dem DigitalPakt Schule. Eine der Zuwendungsvoraussetzungen für die Fördermittel ist ein
schulindividuelles Medienkonzept, das ein „technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit
Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte“ darstellt.

Vor diesem Hintergrund sind die von der Petentin genannten Kompetenzen bereits vor der Corona-
Pandemie fester Bestandteil des Schulwesens im Bundesland Bremen gewesen. Darüber hinaus ist
der Aufbau von Medienkompetenz und Medienbildung im Bildungsplan für Primarstufe,
Sekundarstufe I und Sekundarstufe II als Querschnittsaufgabe aller Fächer definiert. Für die
Ausstellung eines Zertifikates ergäbe sich das Problem, dass eine Definition von Kompetenzen und
deren Überprüfung im Nachhinein nicht möglich ist.

Für den Bereich der Hochschulen gilt, dass die von der Petentin aufgeführten digitalen Kompetenzen
Voraussetzung und Bestandteil der Erreichung eines Studienabschlusses entsprechend dem
Bremischen Hochschulgesetz sind. Eine pauschale Ausstellung einer Bescheinigung über
erworbenen digitale Kompetenzen begegnet dahingegen rechtlichen Bedenken und erscheint in
praktischer Hinsicht für die Student:innen nicht hilfreich, da der sicherere Umgang mit Hardware wie
PC, Tablet und Smartphone sowie mit Standard-Bürosoftware und Video-Konferenzanwendungen
von Absolvent:innen eines Hochschulstudiums regelmäßig erwartet werden.

Dessen ungeachtet wird in keiner Weise in Abrede gestellt, dass die mit der Pandemiesituation
verbundenen Umstände den Schüler:innen und Student:innen erhöhte Anstrengungen abverlangt
haben und diese ein bemerkenswertes Engagement an den Tag gelegt haben.

Begründung (PDF)


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