Terület: Bréma

L 20/392 - Glücksspielstaatsvertrag

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
8 Támogató 8 -ban,-ben Bréma

A petíció lezárult.

8 Támogató 8 -ban,-ben Bréma

A petíció lezárult.

  1. Indított 2021
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció der Bremischen Bürgerschaft.

2022. 11. 12. 2:35

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 31 vom 9. September 2022

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe dem Senat mit der Bitte um Abhilfe zuzuleiten:

Eingabe-Nr.: L20-392

Gegenstand: Glücksspielstaatsvertrag - Jugendschutz

Begründung:
Der Petent regt an, den Glücksspielstaatsvertrag zu ändern. Momentan ist dort für Werbung im
Rundfunk und im Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele eine
Sperrzeit in der Zeit von 6:00 Uhr und 21:00 Uhr vorgesehen. Diese Regelung verstößt nach
Auffassung des Petenten gegen das Jugendschutzrecht. Nach dem Jugendmedienschutz-
Staatsvertrag ist nämlich für entwicklungsbeeinträchtigende Werbeinhalte eine Sperrzeit zwischen
6:00 und 23:00 Uhr vorgesehen. Die Petition wird von acht Personen durch eine Mitzeichnung
unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Inneres eingeholt, die mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport sowie der
Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz abgestimmt ist. Außerdem hatte der
Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung seiner Petition mündlich
zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Wesentliches Ziel des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist es, den Schwarzmarkt des Online-
Glücksspiels zu bekämpfen. Deshalb differenziert er zwischen nicht erlaubten und erlaubten
Glücksspielen. Bestimmte Online-Glücksspiele sind danach unter strengen Auflagen zum
Spielerschutz und zum Jugendschutz erlaubnisfähig. Den erlaubten Anbietern ist es in begrenztem
Umfang möglich, für ihre Angebote zu werben. So sollen Interessierte nach der Intention des
Glücksspielstaatsvertrags von den unerlaubten Glücksspielangeboten des Schwarzmarkts zum
Wechsel zu erlaubten Anbietern bewegt werden. Die Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist
vollständig untersagt.

Der Ausschuss unterstützt das Anliegen des Petenten, den Beginn der Werbezeit für Glücksspiel
auf 23:00 Uhr zu verschieben. Suchtprävention ist nach Auffassung des Ausschusses sehr wichtig.
Insbesondere ältere Jugendliche nutzen auch nach 21:00 Uhr den Rundfunk und das Internet. Die
Werbung kann dazu führen, bei ihnen ein Interesse für Glücksspiel zu wecken. Eine Verschiebung
des Beginns der Werbezeit kann deshalb einen Beitrag zur Suchtprävention leisten.

Dem Ausschuss ist bewusst, dass der Glücksspielstaatsvertrag einen Kompromiss aller 16 Länder
darstellt und deshalb eine Änderung von den anderen Ländern mitgetragen werden muss.
Gleichwohl sollte sich das Land Bremen im Rahmen der anstehenden Evaluierung des
Glücksspielstaatsvertrags für eine Verbesserung des Jugendschutzes einsetzen. Auch der Senator
für Inneres hat in seiner Stellungnahme betont, dass er ein grundsätzliches Verbot von Werbung für
Glücksspiele mit hohem Suchtrisiko befürwortet.

Begründung (PDF)


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