Regiji: Bremen

L 20/46 - Überprüfung ambulanter Pflegedienste

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
9 podpornik 9 v Bremen

Proces peticije je bil zaključen

9 podpornik 9 v Bremen

Proces peticije je bil zaključen

  1. Začelo 2019
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija der Bremischen Bürgerschaft .

03. 07. 2020 04:38

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 8 vom 5. Juni 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 20/46

Gegenstand: Einrichtung eines Kontrollsystems zur Überprüfung
von Pflegediensten

Begründung:
Aufgrund eigener Erfahrungen mit der Tablettengestellung durch einen ambulanten Pflegedienst
regt die Petentin an, ein Kontrollsystem zur Überprüfung der Pflegedienste einzuführen. Wegen der
geringeren Fehleranfälligkeit solle der bundeseinheitliche Medikamentenplan im Patientenordner
hinterlegt werden. Dieser sei in seiner Gestaltung wesentlich übersichtlicher, als die von
Pflegediensten genutzten Medikamentenpläne. Als Alternative für die Vergabe der Medikamente
könnten diese durch die Apotheken gestellt werden. Darüber hinaus sei es wichtig, die
Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten zu stärken. Sie fühlten sich ernst genommen,
wenn sie stärker in Behandlung und Medikation eingebunden würden. Um Missverständnissen beim
Aufeinandertreffen unterschiedlicher kultureller Hintergründe und Bildungsstände vorzubeugen, sei
eine verstärkte Schulung des Pflegepersonals erforderlich. Insgesamt lasse sich so die
Fehldosierung von Medikamenten verringern. Die Petition wird von zehn Mitzeichnerinnen und
Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
Soziales, Jugend, Integration und Sport eingeholt. Darüber hinaus hatte die Petentin die Möglichkeit,
Ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
wie folgt dar:

Ein Kontrollsystem für ambulante Pflegedienste gibt es bereits. Nach den Vorschriften des SGB XI
überprüft der medizinische Dienst der Krankenkassen im Auftrag des Landesverbandes der
Pflegekassen die Qualität der Leistungserbringung in der ambulanten Pflege. Die Überprüfung
umfasst auch die Pflegedokumentation sowie die Medikamentengabe. Die Prüfung erfolgt als
Regelprüfung, Anlassprüfung oder Wiederholungsprüfung.

Die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität getroffenen Vereinbarungen erstrecken
sich unter anderem auf eine praxistaugliche, den Pflegeprozess unterstützende und die
Pflegequalität fördernde Pflegedokumentation. Die von einem ambulanten Pflegedienst erbrachten
Leistungen sind in der Pflegedokumentation zu dokumentieren, die Dokumentation muss eindeutig
und vollständig sein. Allerdings ist nicht vorgeschrieben, welche Art von Dokumentation ein
Pflegedienst verwenden soll. Dementsprechend können die Pflegekassen die ambulanten
Pflegedienste nicht verpflichten, eine einheitliche Art der Dokumentation zu benutzen.

Gesetzlich versicherte Personen, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel
anwenden, haben einen Anspruch auf einen Medikamentenplan. Er enthält unter anderem auch
Anwendungshinweise für alle Arzneimittel, die verordnet wurden. Der Medikamentenplan ist
ebenfalls Teil der Pflegedokumentation. Dies dient ebenfalls dem Ziel der Patientensicherheit vor
Fehlmedikationen.

Die Bereitstellung und Verabreichung von Medikamenten durch einen ambulanten Pflegedienst
erfolgt auf Verordnung des behandelnden Arztes. Dafür muss eine Indikation vorliegen, die die
Verordnung berechtigt. Die behandelnden Ärzte müssen feststellen, dass die Patienten nicht mehr
in der Lage sind, die Medikamente selbst zu richten und diese korrekt und regelmäßig einzunehmen.
Außerdem darf im Haushalt keine weitere Person leben, die diese Leistung übernehmen könnte.
Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass Ärzte und Ärztinnen mit diesen Verordnungen im
allgemeinen verantwortungsvoll umgehen und auch beurteilen können, ob die Patientinnen und
Patienten in der Lage sind, ihre Medikamente ordnungsgemäß einzunehmen.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen Maßnahmen
getroffen werden, um die Qualität der ambulanten Pflege sicherzustellen beziehungsweise zu
verbessern. Der Petitionsausschuss sieht keine Möglichkeiten, auf Landesebene darüber
hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen.

Das Verblistern von Medikamenten durch Apotheken kann, wenn das Pflegepersonal knapp besetzt
oder schlecht ausgebildet ist und verhältnismäßig viele Fehler macht, sicherlich dazu beitragen, die
Fehlerquote senken. Andererseits darf es jedoch nicht dazu führen, dass das Pflegepersonal den
Überblick über die Medikation und den Bezug zu den Arzneimitteln verliert und möglicherweise noch
schwerer auf unerwünschte Wirkungen achten kann. Letztlich trägt immer das Pflegepersonal die
Verantwortung für die richtige Medikamentengabe.

Begründung (PDF)


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