Région: Brême

L 20/76 - Übersendung Zwischenleistung Schüler an Eltern (Leistungsstand)

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
5 Soutien 5 en Brême

Le processus de pétition est terminé

5 Soutien 5 en Brême

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2019
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

04/12/2020 à 03:39

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 11 vom 25. September 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe L 20/76

Gegenstand: Übersendung eines Zwischenleistungsstandes von Schülern an Eltern

Begründung:
Der Petent fordert, dass in jeder Jahrgangsstufe einer Schule ein schriftlicher Zwischenstand des
Leistungsstandes des Kindes an die Eltern versendet wird. Dies ermögliche es den Eltern, sich an
der Ausbildung ihrer Kinder am Schulbetrieb zu beteiligen. Die öffentliche Petition wird von fünf
Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu der Petition eine Stellungnahme der Senatorin für Kinder und Bildung
eingeholt und die Petition öffentlich beraten. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis
der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Ausschuss sieht keine Möglichkeit, der Petition zum Erfolg zu verhelfen. § 38 des Bremischen
Schulgesetzes sieht neben Zeugnissen regelmäßige Leistungskontrollen vor, so dass bereits
sichergestellt ist, dass die Eltern regelmäßige Zwischenstände über die Leistungen ihrer Kinder
erhalten. Für Kinder an Grundschulen sind regelmäßige Lernentwicklungsberichte vorgesehen.
Daneben sieht die Verordnung für Zeugnisse und Lernentwicklungsberichte an öffentlichen Schulen
für den Grundschulbereich vor, dass in regelmäßigen, gemeinsamen Gesprächen zwischen den
Lehrerinnen und Lehrern, den Erziehungsberechtigten und der Schülerin oder dem Schüler eine
Rückmeldung über die Lernentwicklung und den Leistungsstand erfolgt. Die Erziehungsberechtigten
sind damit noch stärker in die schulische Entwicklung ihres Kindes involviert; zudem ist ebenfalls
vorgesehen, dass gemeinsam Vereinbarungen über die nächsten Lernschritte der Schülerin oder
des Schülers getroffen werden.

Der Ausschuss ist überzeugt, dass bereits dieses Geflecht von vielfältigen Rückmeldungen über den
Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers ausreicht, um den Erziehungsberechtigten
genügend Klarheit auch während des Schuljahres zu geben. Berücksichtigt man noch, dass
daneben noch Elternabende oder auch Sprechtage hinzukommen, gibt es keinen Grund, noch
weitere Zwichenleistungsstandberichte einzuführen.

Begründung (PDF)


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