L 20/8 - Rauchverbot an öffentlichen Plätzen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
5 Unterstützende 5 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

5 Unterstützende 5 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

03.07.2020, 04:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 8 vom 5. Juni 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 20/8

Gegenstand: Rauchverbot an öffentlichen Plätzen

Begründung:
Der Petent begehrt mit seiner Petition den Erlass eines Rauchverbotes an öffentlichen Plätzen wie
Haltestellen des ÖPNV, vor Eingängen wie denen von der Stadthalle, von Bahnhöfen,
Krankenhäusern, Schulen, Parks und Stränden.

Die Petition wird von 5 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz eingeholt. Außerdem hatte der Petent die
Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
wie folgt dar:

Mit der Einführung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes vor zwölf Jahren sind für nahezu
alle öffentlichen Bereiche in vollständig oder weitgehend umschlossenen Räumen Regelungen im
Sinne eines umfassenden Nichtraucherschutzes geschaffen worden. Nur für wenige Bereiche wie
Unterstände des ÖPNV bestehen Ausnahmen.

Der Ausschuss sieht in den getroffenen Regelungen im Bremischen Nichtraucherschutzgesetz eine
deutliche Verbesserung des Nichtraucherschutzes, die auch schon in gesundheitlicher Hinsicht
Erfolge verzeichnet. Es handelt sich um eine gelungene Kompromisslösung, welche die
widerstreitenden Interessen von Nichtrauchern und Rauchern angemessen in Einklang bringt. Das
vom Petenten begehrte Raumverbot würde zu einer erheblichen Einschränkung der
Handlungsfreiheit von Rauchern führen und ginge über die Zielsetzung des Nichtraucherschutzes
hinaus. Zielsetzung des Nichtraucherschutzes ist es nicht, das Rauchen als solches zu verbieten,
sondern Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Unter freiem Himmel ist
die Gefährdung der zu schützenden Personen deutlich geringer als in geschlossenen Räumen.
Zudem hält der Ausschuss den Einwand der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und
Verbraucherschutz für zutreffend, dass die vom Petenten vorgeschlagenen Regelungen in der
Praxis zu erheblichen Umsetzungsproblemen führen würden. Mithin kann der Ausschuss das
Anliegen des Petenten nicht unterstützen.

Begründung (PDF)


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