L20-422 Verbot von Symbolen der Grauen Wölfe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
2.162 Unterstützende 2.162 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

2.162 Unterstützende 2.162 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

12.11.2022, 02:35

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 32 vom 7. Oktober 2022

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L20-422

Gegenstand: Verbot von Symbolen der Grauen Wölfe

Begründung:
Der Petent fordert, innerhalb des Bundeslandes Bremen die Verwendung von Symbolen der
Gruppierung Graue Wölfe (Bozkurt) in der Öffentlichkeit zu verwenden. Das Verbot solle durch den
Bremischen Innensenator in Entsprechung zu geltenden Strafvorschriften bezüglich anderer
verbotener verfassungswidriger Organisationen im Wege der Rechtsverordnung - etwa im Fall von
Rockergruppierungen - durchgesetzt werden. Zur Begründung führt der Petent an, dass die
Symbole der Grauen Wölfe für eine faschistische, ultranationalistische und gewaltverherrlichende
Ideologie stünden, die auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschlands und des Bundeslandes
Bremen keine Daseinsberechtigung haben dürfe. Der türkische Rechtsextremismus stelle eine
Gefahr für die innere Sicherheit dar. Des Weiteren folgten die Grauen Wölfe einer Weltanschauung,
die im Widerspruch zur Bremischen Landesverfassung sowie zum Grundgesetz stünde.

Die Petition wird von 2251 Mitzeichner:innen unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Inneres eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis
der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Die „Ülkücü" (Idealisten) oder auch die „Grauen Wölfe" sind eine türkisch-rechtsextreme Bewegung,
der in Deutschland mehrere Dachverbände und eine freie Szene angehören. Um ihre Zugehörigkeit
zur „Ülkücü"-Bewegung sowie Gesinnung öffentlich darzustellen, werden im Wesentlichen folgende
drei Symbole verwendet:
• Der graue Wolf (Bozkurt)
• Der Wolfsgruß
• Drei Halbmonde

In Deutschland führte eine Debatte über ein potenzielles Verbot hiesiger Strukturen der Grauen
Wölfe im November letzten Jahres zu einem Bundestagsbeschluss, demzufolge ein Verbot auf
Bundesebene geprüft werden soll.

Voraussetzung für ein Untersagen der Benutzung der aufgeführten Symbole wäre ein Verbot des
Vereins der „Grauen Wölfe“ auf Basis des Vereinsgesetzes. Aufgrund der länderübergreifenden
Tätigkeit der bundesweit agierenden „Grauen Wölfe“ wäre für ein diesbezügliches Vereinsverbot das
Bundesministerium des Innern zuständig. Ein lediglich auf das Gebiet der Freien Hansestadt
Bremen beschränktes Kennzeichenverbot ist nicht möglich, da auf Basis des Vereinsgesetzes nur
der Bund ein Verbot des Vereins und damit der Kennzeichen aussprechen darf. Dieser Sachverhalt
stellte sich im Zusammenhang mit den angeführten Rockergruppen, wegen der regionalen Struktur
anders dar.

Dessen ungeachtet setzt sich der Senat gegen jede Form von Extremismus ein und wird ein
bundesweites Verbot der „Grauen Wölfe" unterstützen, wenn sich die Bundesregierung hierfür
entscheidet.

Der Petitionsausschuss begrüßt und unterstützt ausdrücklich das Ansinnen und das Engagement
des Petenten und seiner Petition. Jedoch hat der Ausschuss aufgrund der vorliegend nicht
gegebenen Zuständigkeit des Landes Bremen auf formeller Ebene keine Möglichkeit, dem Anliegen
zu entsprechen.

Begründung (PDF)


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