Región: Alemania

Lärmschutz an Schienenwegen - Modellregion für anwohnerfreundlichen Bahnausbau

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
1.384 Apoyo 1.384 En. Alemania

No se aceptó la petición.

1.384 Apoyo 1.384 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:53

Pet 1-17-12-9305-036831

Lärmschutz an Schienenwegen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert die Aussetzung des Schienenbonus bei der Berechnung des
nötigen Lärmschutzes für die am Abschnitt der Bahnverbindung Rotterdam - Basel -
Genua gelegenen Stadtgebiete von Emmerich bis Oberhausen. Zudem solle dieser
Streckenabschnitt "Modellregion für anwohnerfreundlichen Bahnausbau" werden.
Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 1.386 Mitzeichnungen und
33 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche Eingaben vor. Alle Petitionen
werden aufgrund des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung zugeführt. Es wird um Verständnis gebeten, dass dabei nicht auf alle
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Betuwe-
Route ein Bindeglied des europäischen Güterverkehrskorridors von Rotterdam nach
Genua werden solle und in diesem Zusammenhang die Bahnstrecke Emmerich -
Oberhausen um ein durchgehendes drittes Gleis erweitert werde. Infolgedessen
werde jedoch der Bahn- und Güterverkehr erheblich anwachsen und die Anwohner
entlang der Strecke von erhöhtem Bahnlärm betroffen sein. Zum einen wird verlangt,
den derzeit in Höhe von 5 dB(A) gemäß Anlage 2 (zu § 3) der 16. Bundes-
Immissionsschutzverordnung geltenden Schienenbonus für die Stadtgebiete von
Emmerich bis Oberhausen entlang der Bahnstrecke Rotterdam - Basel - Genua
auszusetzen. Zum anderen werden mit der Eingabe weitere Lärmschutzmaßnahmen
wie die Anordnung der Behandlung als „Besonders überwachtes Gleis“ (BüG), durch
die der Schalldruck um 3 dB(A) reduziert werden könne, sowie Schallschutzwände
und Passivlärmschutz an Gebäuden begehrt. Des Weiteren wird gefordert, die

Güterwagen auf lärmarme Bremssohlen umzurüsten sowie neben dem Rheintal auch
die Region des Niederrheins an der Betuwe-Linie zur „Modellregion für einen
anwohnerfreundlichen Bahnausbau“ zu erklären.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat sowohl der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Ansicht zu der Eingabe darzulegen als auch gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) in der 17. Legislaturperiode
den federführenden Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung um eine
Stellungnahme zu der vorliegenden Petition gebeten. Unter Einbeziehung dieser
Stellungnahmen lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt
zusammenfassen:
Der Deutsche Bundestag hat sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode
anlässlich verschiedener Anträge intensiv mit der angesprochenen Thematik befasst.
Der Ausschuss verweist insbesondere auf die parlamentarischen Beratungen des
„Elften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“, das Ende
des Jahres 2012 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Mit dem Gesetz
wurde zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Schienenverkehrslärm
eine Änderung des § 43 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und damit in
Ergänzung der Gesamtkonzeption des Bundes zur Lärmbekämpfung im
Schienenverkehr die Abschaffung des Schienenbonus beschlossen. Dies beinhaltet
u. a., dass er nach der Stichtagsregelung auch bei der Lärmbewertung von
Bestandsstrecken nicht mehr zur Anwendung kommen darf. Die entsprechenden
Dokumente können unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Nach Ansicht des Petitionsausschusses stellt der Schutz der Bürgerinnen und Bürger
vor Verkehrslärm ein sehr wichtiges Anliegen dar, da sich der Verkehrslärm
- insbesondere Schienengüterverkehrslärm - zu einem zentralen Umweltproblem
entwickelt hat. Der Ausschuss äußert daher Verständnis für den vorgetragenen
Wunsch nach verstärkten Lärmschutzmaßnahmen.
Der Petitionsausschuss stellt ferner fest, dass die Abschnitte Grenze D/NL Emmerich
- Oberhausen als Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs im Bedarfsplan für die
Bundesschienenwege eingestuft und im Investitionsrahmenplan 2011 - 2015 in der
Kategorie C (Prioritäre Vorhaben im IRP-Zeitraum) enthalten ist. Das Vorhaben
umfasst im Wesentlichen den dreigleisigen Ausbau sowie kapazitätserhöhende

Maßnahmen. Für alle zwölf Abschnitte der Ausbaustrecke Emmerich - Oberhausen
(ABS 46/2) wurden die Planfeststellungsverfahren vor dem 31. Dezember 2014
eingeleitet. Für den Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Oberhausen) wurde durch
Planfeststellungsbeschluss vom 24. September 2015 Baurecht erteilt. Alle übrigen
Planfeststellungen befinden sich noch im Verfahren; Baurecht ist noch nicht erteilt.
Die Berechnung des Schallschutzes erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Einreichung
der Planunterlagen geltenden gesetzlichen Regelungen. Das Eisenbahn-Bundesamt
(EBA) als planfeststellende Behörde ist dem verpflichtet. Da für alle Vorhaben die
Offenlage vor dem 1. Januar 2015 begonnen hat, bleibt der Schienenbonus nach der
Überleitungsvorschrift in § 4 Abs. 3 der Verordnung zur Änderung des 16. BImSchV
vom 16. Dezember 2014 anwendbar. Der Schienenbonus als Pegelabschlag von
5 dB ergibt sich aus § 3 i. V. m. Anlage 2 zur 16. BImSchV in der bis zum
31. Dezember 2014 geltenden Fassung. Der Ausschuss hält fest, dass somit alle
Schallschutzmaßnahmen unter Anwendung des Schienenbonus geplant werden.
Einwendungen, die sich gegen eine Anwendung des Schienenbonus richteten,
wurden nach Mitteilung des EBA zurückgewiesen.
Der Ausschuss begrüßt, dass im Planfeststellungsabschnitt 1.1 dennoch zusätzliche
Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind: Sie sind das Ergebnis der Abwägung und
des Umstands, dass in diesem Streckenabschnitt, anders als im schalltechnischen
Gutachten dargestellt, der Einsatz des BüG technisch möglich ist.
Zum BüG führt der Ausschuss Folgendes aus: Die Lärmemission eines fahrenden
Zuges wird entscheidend von der Rauigkeit des Rades und der Schiene beeinflusst.
Auf diversen Strecken der Deutschen Bahn (DB) Netz AG wird das Verfahren BüG
als Schallminderungsmaßnahme angewandt. Ein Messzug überprüft auf diesen
Abschnitten regelmäßig den Zustand der Fahrflächen. Wird ein bestimmter
Lärmpegel erreicht oder überschritten, wird das Gleis nachgeschliffen. Das BüG-
Verfahren ist sowohl im Rahmen des Lärmsanierungskonzepts des Bundes als auch
im Rahmen von Planfeststellungsverfahren als schallreduzierende Maßnahme
anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht misst ihm einen lärmmindernden Effekt
von 3 dB(A) bei. Die Messfahrten erfolgen halbjährlich. Eine Differenzierung nach Art
der Strecke und deren Auslastung erfolgt nicht. Die Messprotokolle werden dem EBA
unaufgefordert nach Abschluss der Messfahrten vorgelegt. Die Auswertung der
Prüfberichte erfolgt durch die zuständigen regionalen Stellen der DB Netz AG. Die
Durchführung der erforderlichen Schleifarbeiten durch die DB Netz AG wird vom EBA
im Rahmen der Vollzugskontrolle überwacht.

Aktuelle Informationen zu allen zwölf Abschnitten der Ausbaustrecke Emmerich -
Oberhausen lassen sich der Internetseite der DB AG entnehmen:
www.emmerich-oberhausen.de/pfa-1-1.html.
Der Petitionsausschuss macht bezüglich der mit der Eingabe geforderten weiteren
Lärmschutzmaßnahmen darauf aufmerksam, dass im Planfeststellungsabschnitt
1.4 Voerde insgesamt rund 10 Kilometer Schallschutzwände nördlich und südlich der
Gleise sowie zwischen den Gleisen geplant sind. Zum einen ist als weitere aktive
Schallschutzmaßnahme auch hier das BüG vorgesehen. Der
Planfeststellungsabschnitt befindet sich im Anhörungsverfahren noch vor dem
Erörterungstermin. Der Erörterungstermin soll am 18. November 2015 stattfinden.
Der Ausschuss hält fest, dass eine Änderung der Planung in dieser Phase nicht
vorgesehen ist.
Ergänzend weist der Ausschuss auf eine Anfang des Jahres 2012 vom
Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebene Studie für den Eisenbahnkorridor
Köln - Rhein/Main - Rhein/Neckar - Karlsruhe hin. Diese sogenannte Korridorstudie
Mittelrhein ist abgeschlossen und wurde im März 2015 veröffentlicht. In ihrem
Rahmen wurde nach der Methodik der Bundesverkehrswegeplanung eine
Gesamtkonzeption entwickelt: Ausgehend vom prognostizierten verkehrlichen Bedarf
wurde die Konzeption für den Eisenbahnkorridor entwickelt und Vorschläge für den
Ausbau der Infrastruktur unterbreitet. Derzeit werden die Rückmeldungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewertet, ein Bericht dazu wird noch im Jahr 2015
veröffentlicht.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass die Verminderung der Lärmbelästigung
im Schienenverkehr um 50 Prozent bis zum Jahr 2020 das erklärte Ziel ist. Dies
entspricht einer Absenkung des Lärmpegels um 10 dB(A). Er stellt fest, dass unter
Berücksichtigung der hohen Kosten, die sich in der Praxis aus der Abschaffung des
Schienenbonus und dem infolgedessen erhöhten Lärmsanierungsbedarf ergeben,
insbesondere eine flächendeckende Lärmreduzierung mit höherem Kosten-Nutzen-
Verhältnis angestrebt wird. Dies kann weniger durch konventionelle
Lärmschutzmaßnahmen mit punktueller Wirkung, als durch die Lärmminderung an
der Quelle, beispielsweise mittels Umrüstung der Güterwagenflotte, erreicht werden.
In einer Eckpunktevereinbarung haben das Bundesverkehrsministerium und die
DB AG daher als gemeinsames Ziel festgelegt, dass bis zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2020 keine Güterwagen mehr fahren werden, die die Lärmgrenzen der
TSI Noise überschreiten. Dieses Ziel wird durch verschiedene Projekte der

Lärmminderung an der Quelle gefördert. Zum einen wird mit dem Pilotprojekt „Leiser
Güterverkehr“ die Umrüstung von bis zu 5.000 Güterwagen auf K- oder
LL-Verbundstoffsohlen forciert. Diese neuartigen Bremssohlen können den
Schallpegel des Rollgeräusches eines Güterwagens um bis zu 10 dB(A) reduzieren.
Der erste Zuwendungsbescheid für 1.250 Güterwagen wurde im Dezember 2010
ausgereicht. Die Anzahl der Anmeldungen zur Umrüstung aus dem In- und Ausland
zeigt, dass das Programm ein Erfolg ist: mit Stand Oktober 2015 sind zur Umrüstung
bis 2020 circa 162 000 Güterwagen von 25 Unternehmen aus Deutschland,
Frankreich, Österreich, Polen, Schweden, Spanien und der Schweiz angemeldet.
Des Weiteren ist am 9. Dezember 2012 ein kostenneutrales und lärmabhängiges
Trassenpreissystem (laTPS) in Kraft getreten. Mit diesem wirtschaftlichen Anreiz für
die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Wagenhalter zu einer schnellen
Umrüstung von Bestandsgüterwagen auf leise Bremstechniken soll – flankiert durch
ordnungsrechtliche Maßnahmen – die Umrüstung auf die neuen Technologien für
den gesamten Wagenpark forciert werden. Dabei ist das laTPS technikoffen
ausgestaltet und setzt daher nicht zwingend die Verfügbarkeit der LL-Sohle voraus.
Es hat eine Laufzeit von acht Jahren, nach deren Ablauf im Jahr 2020 greift eine
Nachfolgeregelung.
Im Ergebnis stellt der Petitionsausschuss fest, dass dem Anliegen, den
Schienenbonus bei dem angesprochenen Ausbauvorhaben auszusetzen und den
Streckenabschnitt zu einer ausgewiesenen Modellregion für anwohnerfreundlichen
Bahnausbau zu erklären, nicht entsprochen wurde.
Vor dem Hintergrund des dargelegten Sachverhalts empfiehlt der
Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition
der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt
worden.

Begründung (PDF)


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