Região: Alemanha

Lärmschutz im Luftverkehr - Festlegung von Lärmgrenzwerten für lärmarmere Flugzeuge

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
107 Apoiador 107 em Alemanha

A petição não foi aceite.

107 Apoiador 107 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

06/07/2016 12:16

Pet 1-18-12-962-019741



Lärmschutz im Luftverkehr



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung



Mit der Petition wird die Einführung von Grenzwerten für lärmarme Flugzeuge

gefordert.

Es handelt sich hier um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des

Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 107 Mitzeichnende

haben die öffentliche Petition unterstützt. An der Diskussion haben sich

zwölf Personen beteiligt.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, der

deutschlandweite Neu– und Ausbau von Flughäfen führe auch nachts zu einer

erheblichen Fluglärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Daher sollten

nachts nur noch lärmarme Flugzeuge starten und landen dürfen. Außerdem solle für

diese Flugzeuge ein Grenzwert für die Lärmbelastung eingeführt werden, ähnlich der

bestehenden Regelung für lärmarme LKW. Der Grenzwert sollte dabei mindestens

10 dB(A) unter den bisher für Flugzeuge geltenden Grenzwerten liegen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie

folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass Bedingungen und Verfahren

über die Lärmzertifizierung durch die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)

festgelegt werden. Die international gültigen Standards sind in Anhang 16 des

Chicagoer Abkommens niedergeschrieben worden und im Jahr 2006 in Kraft

getreten. So dient als Bewertungsgröße für die Zulassung eines Flugzeugs der



„effektiv wahrgenommene Lärmpegel“ (EPNL). Dabei werden die besonders

hervorstechenden Frequenzen der Triebwerke stärker gewichtet.

Soweit mit der Petition eine Verschärfung der Lärmschutzwerte gefordert wird, hält

der Ausschuss fest, dass die ICAO im Herbst 2013 u. a. auch durch den engagierten

Einsatz Deutschlands eine weitere Verschärfung der Lärmzulassungsstandards für

neue Flugzeuge beschlossen hat. Diese Verschärfung tritt für neue Flugzeuge mit

maximalem Abfluggewicht (MTOW) von mehr als 55 Tonnen (t) am 31. Dezember

2017 und für Flugzeuge mit einem MTOW bis zu 55 t am 31. Dezember 2020 in

Kraft. Insoweit wird durch die Verschärfung der Zulassungsstandards dieser

Forderung entsprochen werden. Deutschland ist als ICAO-Vertragsstaat an diese

Standards gebunden.

Zu der Forderung nach einer Lärmzertifizierung von Flugzeugen führt der Ausschuss

aus, dass kein Flugzeug ohne Lärmzeugnis zugelassen wird. Welche Bedingungen

und Werte es für die Zertifizierung erfüllen muss und mit welchen Verfahren die

Werte ermittelt werden, regelt ebenfalls Anhang 16 des Chicagoer Abkommens.

Diese Standards wurden als Lärmvorschriften für Luftfahrzeuge (LVL) in deutsches

Recht und durch entsprechende Verordnungen in europäisches Recht umgesetzt.

In Europa werden Flugzeuge von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit

(EASA) zugelassen. Voraussetzung für eine lärmtechnische Zulassung ist, dass die

Flugzeuge an genau definierten Messpunkten bestimmte Lärmwerte nicht

überschreiten. Die Messpunkte liegen für Düsenflugzeuge 450 Meter seitlich entfernt

von der Startbahn-Mittellinie auf Höhe des maximalen Schallpegels während des

Startvorgangs. Für Propellerflugzeuge liegen sie 650 Meter hinter dem

Startbahnende. Ein weiterer Messpunkt für Düsen- und Propellerflugzeuge befindet

sich 6,5 Kilometer entfernt vom Beginn des Startvorgangs auf der verlängerten

Startbahn-Mittellinie. Der Messpunkt für Anflüge liegt 2 Kilometer vor Beginn der

Landebahn auf der Startbahn-Mittellinie. Dort fliegt das Flugzeug noch in einer Höhe

von 120 Metern.

Die Lärmgrenzwerte sind seit den 1970er Jahren kontinuierlich verschärft worden.

Viele Flugzeuge halten die vorgegeben Grenzwerte nicht nur ein, sondern bleiben

deutlich darunter. Ein Airbus A319-100, wie ihn die Lufthansa betreibt, ist ein Kapitel-

3-Flugzeug, unterschreitet den entsprechenden Grenzwert aber um bis zu

19,3 EPNdB. Einige Flugzeugtypen bleiben schon heute unter den Grenzwerten des

Kapitels 14, obwohl sie erst für Maschinen gelten, die ab 2017 zugelassen werden.

Dazu gehören beispielsweise die Boeing 747-8, die den Grenzwert des Kapitels 4



um 25,6 EPNdB unterschreitet, und der Airbus A380, der den Grenzwert um 26,7

EPNdB unterschreitet.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da

dem Anliegen durch die dargestellten Verschärfungen der Lärmzulassungsstandards

sowie durch die Unterschreitung der vorgegebenen Standards bei einer Reihe von

Flugzeugen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (pdf)


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