Lärmschutz - Regelungsbedarf für den Einsatz von Luftwärmepumpen

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Deutschen Bundestag
276 Støttende 276 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

276 Støttende 276 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2011
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:47

Timo MüllerLärmschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.10.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit – zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird im Interesse eines verbesserten Lärmschutzes die
Genehmigungspflicht von Luft-Wärme-Pumpen gefordert.
Insbesondere in Wohngebieten führe die Nutzung von Luft-Wärme-Pumpen zu
Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft, obgleich die oftmals tieffrequenten
Geräusche dieser Geräte nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar wären.
Da insbesondere der tieffrequente Schall durch geschlossene Fenster und Wände
ungedämmt hindurchdringen könne und bei den Betroffenen eine starke
Beeinträchtigung der Lebensqualität bis hin zu gesundheitlichen Problemen auslösen
könne, fordert die Petition die generelle Genehmigungspflicht von Luft-Wärme-
Pumpen. Alternativ begehrt die Petition, dass die Lärmproblematik von Luft-Wärme-
Pumpen mithilfe des vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
im Jahr 2011 publizierten Leitfadens verbessert werde.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 274 Unterstützer sowie 81 Diskussionsbeiträge
auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages bewirkt
hat. Dem Petitionsausschuss liegt zu diesem Anliegen überdies eine weitere
Mehrfachpetition vor, die aufgrund ihres Sachzusammenhangs in die
parlamentarische Beratung einbezogen wird.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass mit dem zunehmenden Einsatz alternativer
Energiequellen sich neue Fragestellungen ergeben. So bereitet der Einsatz von Luft-
Wärme-Pumpen, der nur einen kleinen Bereich der alternativen Energien darstellt,
insbesondere in Wohngebieten aus der Sicht des Lärmschutzes immer wieder
Probleme. Luft-Wärme-Pumpen emittieren insbesondere auch tieffrequenten Schall,
der von den Außenbauteilen der Gebäude, wie Wänden oder Fenster, weniger stark
gedämpft wird als die übrigen Frequenzanteile. Vor diesem Hintergrund haben in den
letzten Jahren die Beschwerden über Lärmbelästigungen durch stationäre Geräte
zum Kühlen, aber auch zum Heizen und Lüften von Gebäuden sowie zur
Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zugenommen. Heute sind die
stationären Geräte oder einzelne Baueinheiten im Freien neben oder auf Gebäuden
aufgestellt. Der Petitionsausschuss macht an dieser Stelle auf eine bei den Ländern
durchgeführte Umfrage des Bundesumweltamtes (UBA) aus dem Jahr 2009
aufmerksam. Diese hat aufgezeigt, dass vor allem die tieffrequente Tonhaltigkeit der
Geräuschemissionen von solchen Geräten ein Problem darstellt.
Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass der Lärmschutz nach derzeitiger
Rechtslage (§ 22 Bundesimmissionsschutzgesetz, Technische Anleitung Lärm –
BImSchG, TA Lärm) zwar in Einzelfällen zu einer zufriedenstellenden Lösung der
Lärmproblematik bei im Freien von Wohngebieten betriebenen Klimaanlagen wie
auch Lüftungsanlagen, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerken führen
kann, aber für die Vielzahl der Fälle keine generelle Lösung bewirkt, die effektiv dem
Ruhebedürfnis der Wohnbevölkerung Rechnung trägt. Vor diesem Hintergrund hat
die 75. Umweltministerkonferenz im November 2010 den Bund um einen Bericht
gebeten, wie den Lärmproblemen wirksam begegnet werden kann.
Ein mit den Ländern abgestimmter und nunmehr auf der
77. Umweltministerkonferenz vorgelegter Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass zur
generellen Lösung der Lärmproblematik bei den stationären Geräten neue
Lärmschutzvorschriften aufgrund des § 23 BImSchG erforderlich sind. Danach sollen
in Wohngebieten nur geräuscharme Geräte verwendet werden dürfen, die dem

Stand der Technik entsprechen und einem anspruchsvollen Wert für den
Schallleistungspegel genügen. Über diesen Lösungsansatz lässt sich ein akzeptabler
Beurteilungspegel für die Nachbarschaft sicherstellen.
Der Petitionsausschuss macht weiterhin darauf aufmerksam, dass der Bericht als
erste und kurzfristige Maßnahme die Ausarbeitung eines Leitfadens durch die
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) empfiehlt, um zu einer
verbesserten Anwendung der TA Lärm und insbesondere zu einer verbesserten
Vollzugspraxis bei der Einzelfallbeurteilung der stationären Geräte beizutragen.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass das BMU darüber hinaus an der zügigen
Vorlage eines Verordnungsentwurfes für neue Lärmschutzvorschriften arbeiten wird.
Der Petitionsausschuss hält die in der Petition enthaltenen Gesichtspunkte für
geeignet, in die laufenden Überlegungen einbezogen zu werden. Er empfiehlt daher,
die Petition der Bundesregierung – dem BMU – zu überweisen.

Begründung (PDF)


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