Landesgesetzgebung; Sonn- und Feiertagsgesetz

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
226 Támogató 226 -ban,-ben Schleswig-Holstein

A petíció lezárult.

226 Támogató 226 -ban,-ben Schleswig-Holstein

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  1. Indított 2013
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

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2016. 01. 25. 17:23

13.08.2013Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition, die von 226 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte sowie einer Stellungnahme des Innenministeriums beraten. Nach eingehender Prüfung vermag sich der Petitionsausschuss nicht im Sinne der Petition für eine Abschaffung des Tanzverbots an den stillen Feiertagen einzusetzen.Artikel 140 Grundgesetz schützt in Verbindung mit Artikel 139 Weimarer Reichsverfassung die Sonn- und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung. Die Festsetzung von Feiertagen ist nach Artikel 70 Abs. 1 Grundgesetz Ländersache. Das Innenministerium unterstreicht, dass Schleswig-Holstein auf den Wandel gesellschaftlicher Wertvorstellungen bereits im Jahr 2004 mit der Novellierung des Sonn- und Feiertagsgesetzes reagiert habe. Allerdings sei der besondere Schutz der stillen Feiertage Volkstrauertag, Totensonntag und Karfreitag trotz der Änderung erhalten geblieben. Dieser Schutz stelle darauf ab, ob und inwieweit eine Veranstaltung in Bezug auf Räumlichkeiten, Musik, Programm und sonstige Ausgestaltung auf den ernsten Charakter des jeweiligen stillen Feiertags Rücksicht nehme.Der Petitionsausschuss folgt der Einschätzung des Innenministeriums, dass öffentliche Tanzveranstaltungen nach wie vor nicht dem ernsten Charakter der Stillen Feiertage entsprechen. Zu den stillen Feiertagen gehören der Karfreitag, der Volkstrauertag und der Totensonntag, die der besonderen Schutzvorschrift des § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage unterliegen. Der Karfreitag ist ein Feiertag mit herausragender religiöser und kultureller Bedeutung, an dem die Christen des Todes Jesu Christi gedenken und die Feier der Auferstehung erwarten. Am Volkstrauertag, der kein kirchlicher Gedenktag ist, wird den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Der Totensonntag ist in der Evangelischen Kirche in Deutschland ein Gedenktag für die Verstorbenen. Am Totensonntag nehmen sich viele Menschen Zeit für die Erinnerung an verstorbene Angehörige. Neben dem Andenken an die Verstorbenen ermutigt die Evangelische Kirche am Totensonntag zu einem bewussteren Umgang mit der Lebenszeit, die den Menschen gegeben ist.Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.


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