Landesplanung; Windeignungsflächen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
2.739 Υποστηρικτικό 2.739 σε Σλέσβιχ-Χόλσταϊν

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

2.739 Υποστηρικτικό 2.739 σε Σλέσβιχ-Χόλσταϊν

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

06/07/2016, 12:18 μ.μ.

28.06.2016Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 2739 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern getragen wird, auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme der Staatskanzlei beraten.Die große Resonanz an der öffentlichen Petition zeigt, dass die Themen Windenergie und Windeignungsflächen die Bürgerinnen und Bürger im Land bewegen. Der Petitionsausschuss hat deshalb beschlossen, die Hauptpetentin der öffentlichen Petition anzuhören, um ihr Gelegenheit zu geben, ihr Anliegen persönlich vor dem Ausschuss vorzutragen. Um einen Austausch der Argumente zu ermöglichen, hat eine Vertretung der Staatskanzlei an der Anhörung teilgenommen. Der Ausschuss zeigt sich vom Engagement der Petentin beeindruckt, den charakteristischen Landschaftsraum der Hohen Geest zu schützen und aus diesem Grund die Ausweisung von Windeignungsflächen zu reduzieren.Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass das Oberverwaltungsgericht Schleswig am 20. Januar 2015 die 2012 in Kraft getretenen Teilfortschreibungen der Regionalpläne I und III (alte Planungsraumzuschnitte) zur Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten für unwirksam erklärt hat. Die Staatskanzlei hat den Ausschuss unterrichtet, dass die bisherigen Bestimmungen zur Windenergieplanung im Landesentwicklungsplan 2010 sowie in allen Teilfortschreibungen der Regionalplänen von 2012 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung nicht mehr angewendet werden. Der Ministerpräsident hat dies in seiner Funktion als Landesplanungsbehörde am 23. Juni 2015 per Erlass bekanntgegeben. Gleichzeitig hat die Landesplanungsbehörde zum Thema Windenergie die Verfahren zur sachlichen Teil-fortschreibung des Landesentwicklungsplan 2010 und zu Teilaufstellungen neuer Regionalpläne eingeleitet.Aufgrund des § 18 a Landesplanungsgesetz, welcher vom Schleswig-Holsteinischen Landtag mit dem am 22. Mai 2015 verabschiedeten Gesetz eingeführt wurde, hat die Landesplanungsbehörde unverzüglich Verfahren zur Neuaufstellung von Raumordnungsplänen oder zur Fortschreibung bestehender Raumordnungspläne einzuleiten, mit denen Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur räumlichen Steuerung der Errichtung von raumbedeutsamen Windkraftanlagen für alle Planungsräume aufgestellt werden. Zur Sicherung dieser Planung sind bis zum 5. Juni 2017 raumbedeutsame Windkraftanlagen im gesamten Landesgebiet vorläufig unzulässig. Von dieser generellen Unzulässigkeit sind gemäß § 18 a Absatz 2 Landesplanungsgesetz Ausnahmen möglich. Sofern nicht zu befürchten ist, dass es durch die Errichtung von Windkraftanlagen wesentlich schwerer oder gar unmöglich wird, die neu aufzustellenden Ziele der Raumordnung zu verwirklichen, kann die Landesplanungsbehörde entweder allgemein für räumlich abgegrenzte Gebiete oder im Genehmigungsverfahren für Einzelfälle Ausnahmen zulassen.Das Thema Windenergie wird zurzeit kontrovers im parlamentarischen Raum diskutiert. Am 8. Juni 2016 hat der Ministerpräsident im Plenum eine Regierungserklärung zum Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein abgegeben. Anträge der Fraktion der CDU (Windkraft mit den Menschen ausbauen, Drucksache 18/4271(neu)), der Fraktion der FDP (Dynamische Abstandsregelungen für Windenergieanlagen, Drucksache 18/4249(neu)) und ein Änderungsantrag der Piraten-Fraktion (Energiewende mit dem Bürgerwillen in Einklang bringen, Drucksache 18/4297) sind am 8. Juni 2016 an den Wirtschaftsausschuss, den Umwelt- und Agrarausschuss sowie den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages zur weiteren Beratung überwiesen worden. Die Beratung der Ausschüsse dauert noch an. Die vorgenannten Drucksachen sind in dem Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein unter dem folgenden Link: lissh.lvn.parlanet.de/shlt/start.html zu finden. Darüber hinaus wird die vom Bundeskabinett am 8. Juni 2016 beschlossene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz maßgeblichen Einfluss auf den Windenergieausbau in Schleswig-Holstein haben. Der Gesetzentwurf wird im parlamentarischen Verfahren dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.Den durch dieses gesetzgeberische Vorhaben auf Bundes- wie auf Landesebene zu führenden parlamentarischen Debatten vermag der Petitionsausschuss zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit einem Votum vorzugreifen. Er leitet aus diesem Grund die Petition mit den maßgeblichen Unterlagen den Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages mit der Bitte um Berücksichtigung bei politischen Initiativen zu.Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 21. bis 23. September 2016.


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