Dialog

Landesverfassung; keine Aufnahme eines Gottesbezuges

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
414 Unterstützende 414 in Schleswig-Holstein

Sammlung beendet

414 Unterstützende 414 in Schleswig-Holstein

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Weiterleitung

25.01.2016, 17:23

16.09.2014Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 414 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt wurde, drei weitere Petitionen mit einem gleichlautenden Anliegen sowie eine Petition, mit der die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Verfassung befürwortet wird auf der Grundlage der von den Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Vorsitzenden des Sonderausschusses Verfassungsreform zusammengefasst beraten.Der Ausschuss hat die dargelegten Auffassungen der Petenten sowie der Mitzeichnerinnen und Mitzeichner zur Kenntnis genommen. Er hebt hervor, dass es sich bei der im Landtag zu treffenden Entscheidung um eine individuelle Gewissensfrage handelt.Vor diesem Hintergrund beschließt der Ausschuss, die Petitionen in anonymisierter Form allen Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages zuzuleiten, sodass sie diese im Rahmen ihrer persönlichen Entscheidungsfindung über die Aufnahme beziehungsweise Nichtaufnahme eines Gottesbezuges in die Verfassung berücksichtigen können. Hinsichtlich des Ergebnisses der Beratungen und der Abstimmung im Plenum, die voraussichtlich in der 26. Tagung des Landtages im Oktober 2014 erfolgen wird, verweist der Ausschuss auf das amtliche Plenarprotokoll, das nach der Sitzung auf der Internetseite des Landtages unter www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/plenum/plenprot_seite/ einzusehen ist.Die Beratung der Petitionen wird damit abgeschlossen.


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