Region: Tyskland

Landwirtschaft - Zulassung von Saatgut

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
6.298 Støttende 6.298 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

6.298 Støttende 6.298 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2013
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16.11

Pet 3-17-10-78-048999

Landwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) – als Material zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Deutsche Bundestag sich für den
freien Handel, Tausch und Anbau von Saatgut einsetzt.
Es wird ausgeführt, dass dies insbesondere für alte und seltene Saatgut-Sorten
erforderlich sei. Diese würden häufig in „althergebrachter Tauschwirtschaft“
gezüchtet und in kleinen Mengen gehandelt. Die Bundesrepublik Deutschlande solle
sich für diese Ziele auch auf der europäischen Ebene einsetzen. Die EU-Kommission
strebe eine neue Regelung des europäischen Saatgut-Marktes an mit der Folge,
dass nur noch amtlich zugelassenes Saatgut als Handelsware und für den Anbau
zulässig sei. Der Erhalt der natürlichen und kulturellen Vielfalt müsse daher
gewährleistet werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 6.298 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Weiterhin haben den Petitionsausschuss mehrere
Petitionen mit einem vergleichbaren Anliegen erreicht, die mit der vorliegenden
Petition gemeinsam behandelt werden. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass
möglicherweise nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte dargestellt werden. Der
Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu dem Anliegen darzulegen.
Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Das Saatgutrecht dient dem ausschließlichen Zweck, für Landwirtschaft und
Gartenbau Saatgut leistungsfähiger, standortangepasster, gesunder Pflanzensorten

in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung zu stellen. Dies darf nicht dazu
führen, dass Saatgut alter Sorten vom Markt verdrängt wird.
Der von der EU-Kommission vorgelegte Verordnungsentwurf entspricht zum größten
Teil den bereits seit den 1960er Jahren geltenden saatgutrechtlichen Vorschriften der
EU. Bereits seit dieser Zeit darf Saatgut grundsätzlich nur dann in den Verkehr
gebracht werden, wenn die betreffende Pflanzensorte amtlich zugelassen und das
Saatgut amtlich anerkannt worden ist. Der Anbau, also die Verwendung des
Saatgutes, ist im Saatgutrecht nicht normiert. Es gibt daher keine Zulassungspflicht
für den Anbau. Das Saatgutrecht regelt ausschließlich das gewerbsmäßige
Inverkehrbringen von Saatgut. Auch der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission sieht
hier keine Änderung vor. Für alte Sorten, so genannte Erhaltungssorten, wurden
bereits in den letzten Jahren vereinfachte Regelungen für die Vermarktung von
Saatgut erlassen und in den Mitgliedstaaten umgesetzt. In Deutschland erfolgte die
Umsetzung in Form einer Erhaltungssortenverordnung und einer
Erhaltungsmischungsverordnung. Diese zielen darauf ab, für Naturschutzzwecke das
Inverkehrbringen von an definierten Standorten vorkommenden Ökotypen zu
ermöglichen. Hierdurch wurde der Marktzugang für solches Saatgut bereits deutlich
vereinfacht.
Die amtliche Zulassung einer modernen Zuchtsorte kostet mehrere tausend Euro.
Für die vereinfachte Zulassung einer Erhaltungssorte fallen nach Auskunft der
Bundesregierung lediglich dreißig Euro an. Die Eintragung in die Sortenliste erfolgt in
der Regel auf Basis einer Sortenbeschreibung ohne aufwendigen Prüfanbau.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Vorschlag der EU-Kommission
darüber hinaus weitergehende Vereinfachungen für alte Sorten enthält. Diese Sorten
brauchen keiner amtlichen Prüfung auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und
Beständigkeit mehr unterzogen werden.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Wert alter Sorten als wichtige genetische
Ressource unbestritten ist. Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass sie sich mit
Nachdruck dafür einsetzen wird, dass die angestrebten und mögliche weitere
Vereinfachungen für die Vermarktung alter Sorten in der kommenden
saatgutrechtlichen Regelung der EU enthalten sein werden. Der Petitionsausschuss
hält die vorliegende Petition daher für geeignet, diese Bemühungen zu unterstützen
und empfiehlt, sie dem BMEL als Material zu überweisen und dem Europäischen
Parlament zuzuleiten.Begründung (pdf)


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