Region: Niemcy

Landwirtschaftliche Bodennutzung - Anlegen von Feldschutzstreifen zum Schutz des Bodens vor Erosion und zur Erhaltung der Artenvielfalt

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
224 Wspierający 224 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

224 Wspierający 224 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2015
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

17.08.2016, 04:22

Pet 3-18-10-782-022880



Landwirtschaftliche Bodennutzung



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung



Der Petent möchte erreichen, dass Feldschutzstreifen angelegt werden, damit die

einheimische Fauna und Flora geschützt wird.

Er führt aus, dass landwirtschaftliche Böden nicht weiter einer Erosion ausgesetzt

werden dürften. Hauptsächlich durch die extensive Landwirtschaft sei es zu einem

dramatischen Rückgang der Artenvielfalt gekommen. Bisherige Maßnahmen hätten

sich als wirkungslos erwiesen und das Artensterben würde sich fortsetzen. Der von

ihm angestrebte Schutz könne durch das Anlegen von Feldschutzstreifen erreicht

werden. Diese sollten eine Mindestbreite von 3 Metern und eine Mindestlänge von

200 Metern haben. Die Feldschutzstreifen sollten mit Strauchwerk und

mittelstämmigen Obstbäumen bepflanzt werden und möglichst nicht gedüngt oder

mit Pflanzenschutzmitteln besprüht werden.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des

Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 224 Mitzeichnende

haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner

parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre

Auffassung darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte unter

Berücksichtigung der Darlegungen der Bundesregierung das im Folgenden

dargestellte Ergebnis:

1. Landwirte, die Direktzahlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder

Zahlungen im Rahmen bestimmter Maßnahmen zur Förderung der ländlichen

Entwicklung erhalten, sind verpflichtet, die von ihnen bewirtschafteten Flächen in

einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten. Dies

ergibt sich aus den Artikeln 91 bis 93 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung



(EU) Nr. 1306/2013. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Begrenzung der

Bodenerosion, zur Begrünung von aus der Produktion genommenen Ackerflächen

und das Verbot der Beseitigung von Landschaftselementen.

Näher konkretisiert werden diese Anforderungen durch die §§ 5, 6 und 8 der

Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung. So müssen aus der Produktion

genommene Ackerflächen durch Ansaat begrünt oder der Selbstbegrünung

überlassen werden. Außerdem müssen Landwirte auf Flächen mit einem hohen

Wasser- oder Winderosionsrisiko, die von den Ländern in entsprechende

Erosionsgefährdungsklassen eingeteilt wurden, bestimmte

Bewirtschaftungsbeschränkungen bzw. -auflagen einhalten. Dazu gehören z. B.

das Pflügen quer zum Hang, der Verzicht auf das Pflügen zu bestimmten Zeiten,

eine auf das Pflügen unmittelbar folgende Aussaat oder die Anlage von

Grünstreifen. Darüber hinaus dürfen viele Landschaftselemente wie z. B. Hecken,

Feldgehölze und Baumreihen nicht beseitigt werden.

Verstöße gegen diese Auflagen werden mit einer Kürzung der landwirtschaftlichen

Direktzahlungen und anderer flächen- und tierbezogener Zahlungen geahndet,

wobei die Höhe der Kürzung von Schwere, Dauer und Ausmaß des Verstoßes

abhängt.

2. Die Land,- Forst- und Fischereiwirtschaft sind zur Erhaltung ihrer dauerhaften

Produktivität und ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf die Artenvielfalt bzw. die

biologische Vielfalt angewiesen. Durch diese Vielfalt werden die Anbau- und

Produktionsmöglichkeiten als Grundlage der Ernährungssicherung, der

Rohstoffversorgung und der Anpassung an die sich wandelnden

Konsumentenerwartungen unter den wechselnden Umweltbedingungen gesichert.

Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

bereits im Jahr 2007 eine Strategie für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der

biologischen Vielfalt für die Ernährung, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

aufgelegt. Seitdem wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen und Projekte

umgesetzt.

3. Des Weiteren hat sich das BMEL in den Diskussionen über die Reform der

Gemeinsamen Agrarpolitik für Regelungen eingesetzt, mit denen die

Landwirtschaft in Europa ökologischer und nachhaltiger gestaltet wird.

Durch die im Dezember 2013 beschlossene und ab diesem Jahr umgesetzte

Agrarreform werden die Direktzahlungen der so genannten ersten Säule der



Gemeinsamen Agrarpolitik noch stärker als bisher an konkrete Umweltleistungen

geknüpft und damit zu einem erheblichen Maß „ökologisiert“. Durch das so

genannte „Greening“ werden die Landwirte verpflichtet,

- Höchstanteile bei den Anbaukulturen einzuhalten,

- Dauergrünland zu erhalten und

- mindestens 5 v.H. ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen

bereitzustellen und auf diesen Flächen dem Klima- und Umweltschutz

besonders förderliche Landbewirtschaftungsmethoden anzuwenden.

Um das Dauergrünland wirksamer zu schützen, hat Deutschland bei der

nationalen Umsetzung der Reform die vom EU-Recht eröffneten

Handlungsspielräume genutzt. Für das am 1. Januar 2015 bestehende

Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten), das besonders

umweltsensibel ist, gilt zukünftig ein umfassendes Umwandlungs- und Pflugverbot.

Für das übrige Dauergrünland besteht ein einzelbetriebliches

Autorisierungssystem. Danach ist eine Umwandlung von Dauergrünland in andere

Nutzungen im Wesentlichen nur noch möglich, wenn dafür an deren Stelle neues

Dauergrünland angelegt wird. Dadurch wird die Gesamtfläche des ökologisch

wertvollen Dauergrünlandes stabilisiert.

4. Außerdem arbeitet das BMEL derzeit an einer Grünlandstrategie, die über den

ordnungsrechtlichen Schutz hinaus ebenfalls darauf abzielen soll, den Anteil des

Grünlandes an der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu sichern und zu erhalten. Zur

dauerhaften Sicherung des Grünlandes trägt insbesondere die Verbesserung der

Wettbewerbsfähigkeit durch eine standortangepasste, marktorientierte und

gleichzeitig umweltverträgliche Nutzung bei. Dazu hat u.a. der Wissenschaftliche

Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim BMEL in einem

Gutachten die Herausforderungen insbesondere des biodiversen

Dauergrünlanderhaltes beleuchtet und die bestehenden Spannungsfelder

zwischen ökologischem und ökonomischem Erfordernis aufgezeigt.

5. Im Jahr 2015 wurde auch die Förderung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

(AUKM) auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die

Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen

Landwirtschaftsfonds noch stärker an Umweltzielen ausgerichtet. Darüber hinaus

haben Bund und Länder zahlreiche neue zielorientierte Maßnahmen in den

Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des

Küstenschutzes“ (GAK) aufgenommen, wie z.B.



- die Anlage und Pflege von Hecken bzw. Knicke, Baumreihen und Feldgehölzen,

- Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten oder

- die Förderung des Anbaus und der Pflege extensiver Obstbestände.

Diese neuen Maßnahmen dienen neben der Förderung im Bereich extensiver

Dauergrünlandbewirtschaftung mit ihren zusätzlichen Verpflichtungen zur

Erhaltung natürlicher Lebensräume in hohem Maße dem Erhalt der biologischen

Vielfalt. War das Jahr 2014 weitestgehend noch durch die Übergangsphase von

der alten in die neue EU-Programmperiode unter Verlängerung der bereits in 2013

bestehenden Agrarumweltverpflichtungen durch die Länder geprägt, so haben in

2015 zahlreiche Länder diese neuen GAK-Maßnahmen unter gemeinsamer

Finanzierung von Bund und Ländern, kofinanziert mit EU-Mitteln, in ihre

Programme zur Entwicklung der ländlichen Räume aufgenommen.

Gleichzeitig wurden die Zahlungen den veränderten Bedingungen am Markt

angepasst und sowohl in 2014 als auch in 2015 angehoben. Für die Einführung

und Beibehaltung des ökologischen Landbaus beispielsweise bedeutet dies eine

Erhöhung der Zahlungen für die Einführungs- bzw. Beibehaltungsförderung von

Acker- und Grünland um 24 bzw. 19 Prozent gegenüber dem Jahr 2013.

Bei der Ausgestaltung der AUKM für pflanzengenetisch wertvolles Dauergrünland

wird die ergebnisorientierte Honorierung von Umweltmaßnahmen verstärkt. Das

heißt, die Zahlung der Gelder wird auch hier an die Erreichung von konkreten von

den Bundesländern festgelegten Zielen abhängig gemacht.

Weitere Informationen zu den zahlreichen Aktivitäten des BMEL zur Erhaltung und

nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt für Landwirtschaft und Ernährung

erhalten Sie auf der Internetseite www.bmel.de oder unter www.genres.de.

Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass das BMEL seit 2006 u. a.

Projekte zur Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte mit Vorbildcharakter

durch seine Modell- und Demonstrationsvorhaben mit über 10 Millionen Euro

unterstützt. Mit den Projekten sollen Beispiele für die Erhaltung und nachhaltige

Nutzung der biologischen Vielfalt entwickelt und umgesetzt werden. Die dabei

gewonnenen Erkenntnisse liefern Entscheidungshilfen für die Politik, aber auch für

einzelbetriebliches Handeln.

Soweit der Bienenschutz angesprochen ist, ist festzustellen, dass dieser in den

letzten Jahren verstärkt von agrarpolitischer Bedeutung war. Um den weiteren



Rückgang der Zahl der Bienenvölker und Imker in Deutschland zu stoppen und die

Vielfalt der Ökosysteme durch die Bestäubungsleistung insbesondere der Bienen

dauerhaft zu erhalten, hat das BMEL 2013 ein Papier erarbeitet, in dem auf der Basis

einer eingehenden Bestandsaufnahme des Imkereisektors in Deutschland

entsprechender Handlungsbedarf mit konkreten Maßnahmen abgeleitet wurde. Diese

Maßnahmen beinhalten u. a. auch eine Stärkung und Straffung der Forschung in

diesem Bereich.

Der Petitionsausschuss hält die Regelungen und Maßnahmen für sachgerecht und

empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen teilweise

entsprochen wurde.

Begründung (PDF)


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