Область: Мюнстер
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#NotMyHochschulgesetz

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Петиция адресована к
Landesregierung NRW
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  1. Начат 2018
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
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  5. Неудача

13.07.2018, 00:32

Aufgrund der Erweiterung des Gebiets von Münster auf ganz NRW mussten wir die Begründung an die Beschlusslage des Landes-ASten-Treffens anpassen. Der Grundtenor ist jedoch der gleiche.


Neue Begründung: **1. Aufhebung des Verbots von Anwesenheitspflichten**
Der Referent*innenentwurf sieht vor, die Regelung im §64 (2a) zu streichen:
§64 (2a) "Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Teilnahmevoraussetzung für Prüfungsleistungen nicht geregelt werden, es sei denn, bei der Lehrveranstaltung handelt es sich um eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum, eine praktische Übung oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung."
Dieser Paragraph regelt derzeit, dass Anwesenheitspflichten per se nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen erlaubt sind, welche über ein hochschulinternes Qualitätsmanagement definiert werden müssen.
Es stellt auch schon jetzt einen Kompromiss aus befürwortenden und gegnerischen Positionen zu Anwesenheitspflichten dar.
Dass solche Kompromisse wieder außer Kraft gesetzt werden, weisen wir entschieden zurück.
Es zeigt sich, dass die Studierenden Vorlesungen, Übungen und Seminare insbesondere dann motiviert und mit Forschergeist besuchen, wenn die Qualität der Lehre hinreichend durch Evaluationen und Verbesserungen revolutioniert wird, während keine Anwesenheitspflichten in ganzen Fakultäten existieren. Wir wollen, dass die Dozierenden die Lehrverpflichtung wahrnehmen und die Digitalisierung in allen Bereichen dem Fortschritt entsprechend stärker vorangebracht wird. Anwesenheitspflichten widersprechen dem. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass positive Verstärkung immer besser funktionieren als Sanktionsmethoden.
wird.
Das aktuelle Hochschulgesetz deckt Ausnahmeregelungen für den wissenschaftlichen Diskurs bereits ab. Daher fordert das LAT die Beibehaltung der bestehenden Regelung, die die Dozierenden dazu verpflichtet, ihre Veranstaltungen auch auf eine sinnvolle Anwesenheitspflicht durch den Prüfungsausschuss überprüfen zu lassen. So hat die Fakultät ebenfalls permanent einen guten Überblick über die Kapazitäten der Räumlichkeiten. Eine potentielle Anwesenheitspflicht sprengt die Kapazitäten der Seminarräume einiger Universitäten, welche ohnehin schon sehr knapp sind. Das gefährdet die Studierbarkeit der Studiengänge, welche aktuell von der Freiheit des Studiums profitieren.
Das Verbot von Anwesenheitspflichten aufzuheben bedeutet in der aktuellen Lage das fatale Signal, dass die Hochschulen in die Zeit vor 2014 zurück fallen könnten, als vielerorts strukturelle Probleme in den Studiengängen nicht gelöst, sondern mit Restriktionen und Drohungen gegenüber den Studierenden beantwortet wurden.

**2. Einschränkung studentischer Beteiligung**
Demokratischer Streit auf Augenhöhe statt Top-Down-Durchregieren ist aus Sicht des LAT die beste Qualitätssicherung, erst Recht, wenn immer mehr Hochschulen zu Systemakkreditierung übergehen. Nur so ist eine gründliche Debatte unter Einbeziehung aller Perspektiven sichergestellt.
Deshalb fordern wir die paritätische Besetzung aller Senate und die Ersetzung der wirtschaftsdominierten Hochschulräte durch beratende zivilgesellschaftliche Kuratorien. Die Entscheidungskompetenzen sollten auf die Senate übertragen werden. Anstatt die Studienbeiräte mundtot zu machen, indem den Hochschulen die Option gegeben wird, sie abzuschaffen oder ihre Rechte einzuschränken, sollte ihre Aufgabenbestimmung geschärft werden: Sie sollten nicht lediglich die Dekanate "beraten", sondern die Studiengänge systematisch evaluieren und Vorschläge für deren Weiterentwicklung entwickeln. Dafür sollte den Hochschulen auch die Möglichkeit gegeben werden, die Studienbeiräte passend zur jeweiligen Gremienstruktur zu verorten, anstatt sie fest an die Dekanate anzudocken. (Das kann bei großen Fachbereichen auch deutlich unterhalb der Dekanate sein oder bei fachbereichsübergreifenden Studiengängen auf Senatsebene.)
entwickeln.
**3. Abschaffung der SHK-Vertretung**
Gute Arbeitsbedingungen sind die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit von studentischen Hilfskräften und universitären Einrichtungen. Dazu gehören adäquate Arbeitsanforderungen, faire Bezahlung und transparente wie verlässliche vertragliche Grundlagen. Daher ist und bleibt eine Personalvertretung der SHKs notwendig. Eine SHK-Vertretung braucht eine gesetzliche Verankerung, welche ein Engagement auf Augenhöhe ermöglicht. Eine Verbesserungsmöglichkeit wäre, die SHK-Personalvertretung in die Personalräte zu integrieren.
**4. Gute Arbeitsbedingungen an Hochschulen**
Nach wie vor ist es notwendig, dass in einem Kodex für gute Beschäftigung an Hochschulen festgeschrieben werden sollte, unter welchen Bedingungen Professor*innen, Mitarbeiter*innen in Wissenschaft, in Technik und Verwaltung sowie auch studentische Hilfskräfte adäquate Arbeitsanforderungen, faire Bezahlung und transparente wie verlässliche vertragliche Grundlagen vorfinden. Dies ist im aktuellen Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen teilweise realisiert. Dennoch
**5. Einführung von Online-Assessments**
Eine weitere Maßnahme zur Senkung der Studienabbrecherquote sollen künftig gesetzlich unterstrichene Online-Self-Assessments sein.
Diese digitalen Tests sollen flächendeckend etabliert werden. Wenn die Hochschule sich für diese Variante des Tests entscheidet, können sie Studieninteressierten, die den Test nicht absolviert haben, die Immatrikulation verweigern.
Eine Hochschulzugangsberechtigung muss eine ausreichende Voraussetzung dafür sein, jeden Studiengang studieren zu können. Wenn die Landesregierung zusätzlichen Bedarf sieht, liegt diese Bringschuld nicht bei den zukünftigen Studierenden, sondern bei den vorherig besuchten Schulen. Wir lehnen Tests, die darauf zielen oder dazu führen, dass Studieninteressierte vom Studium abgehalten werden, ab.
**6. Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen**
Eine dieser Maßnahmen
sind bis heute die Realität vieler wissenschaftlicher Karrieren, sog. "verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen". Das im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Modell gestaltet sich wie Berufe an Universitäten leider noch immer von Unsicherheit, Leistungsdruck folgt:
Nach der Hälfte der Regelstudienzeit müssen die Studierenden in ein verpflichtendes Beratungsgespräch, wenn sie zu dem Zeitpunkt nicht 1/3 der Creditpoints gesammelt haben.
Im Beratungsgespräch soll dann eine Vereinbarung darüber unterzeichnet werden, wie sich der weitere Studienverlauf gestaltet. Was passiert, wenn diese Vereinbarung gebrochen wird, ist nirgendwo definiert.
**7. Friedensklausel**
Das Eckpunktepapier sieht vor, die Verpflichtung der Hochschulen zu streichen, zu Nachhaltigkeit, Frieden
und Unklarheit über eigene Recht
Demokratie beizutragen, während gleichzeitig Drittmittel für Rüstungs- und Sicherheitsforschung in hohem Umfang locken.
Vielen Studierenden ist es jedoch ein Herzensanliegen, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen sollen.



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