Dialog

Lebens- und Genussmittel - Erhebung einer Gebührenabgabe für gesundheitsschädigende Produkte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
523 Unterstützende 523 in Deutschland

Sammlung beendet

523 Unterstützende 523 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

12.10.2019, 04:22

Pet 3-17-10-2128-051594 Lebens- und Genussmittel

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten
und beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – als Material zu überweisen, soweit es um eine nationale
Reduktionsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten und eine
Weiterentwicklung eines Nährwertkennzeichnungssystems für verarbeitete und
verpackte Lebensmittel geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass der Deutsche Bundestag ein Konzept für die
Erhebung einer sachbezogenen Abgabe für gesundheitsschädliche Produkte mit
Fachmedizinern und Fachtherapeuten ausarbeitet und beschließt.

Als gesundheitsschädigende Produkte nennt er insbesondere Produkte mit
Industriezucker, Fett, Geschmacks-, Konservierungs-, Geruchs- und Farbstoffen.
Vertreter von Pharmafirmen, Chemiefirmen und „Monopolkonzernen“ sollen an
diesem Konzept nicht beteiligt werden. Die genannten Produkte seien
gesundheitsschädlich und führten häufig zu Erkrankungen. Die Gesundheitsabgabe
könne für die Behandlung von Spätfolgen, wie z. B. Adipositas, Diabetes
u. a. Erkankungen verwendet werden.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 523 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:

Mit der „sachbezogenen Gebührenabgabe“ möchte der Petent letztlich die
Einführung einer zweckgebundenen Steuer auf die genannten Produkte erreichen.
Die Einführung einer neuen Steuer kommt vor dem Hintergrund der
verfassungsrechtlichen Regelungen über die Verteilung des Aufkommens der
Steuern zwischen Bund und Ländern nur in Betracht, sofern sie sich einer der in der
Verfassung aufgeführten Steuerarten zuordnen lässt. Die geforderte Steuer auf
gesundheitsschädigende Produkte könnte allenfalls als besondere Verbrauchssteuer
eingeführt werden.

Eine bundesweite Verbrauchssteuer auf gesundheitsschädigende Produkte ist nicht
vorgesehen. Die Schaffung des einheitlichen Wirtschaftsraumes ohne
Binnengrenzen zum 1. Januar 1993 hatte die Angleichung der jeweiligen nationalen
Besteuerungssysteme zur Voraussetzung. Hierbei wurden auch alle relevanten
Steuern auf den Verbrauch von Waren, die sogenannten Verbrauchssteuern, in ein
gemeinsames Harmonisierungskonzept einbezogen. Den einzelenen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union ist die Einführung von Verbrauchssteuern auf andere Waren
als bei den harmonisierten Verbrauchssteuern nur gestattet, wenn diese Steuern im
Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten keine mit dem Grenzübertritt
verbundenen Formalitäten nach sich ziehen.

Nach Auffassung des Petitionsausschusses wäre die Einführung einer lediglich auf
Deutschland beschränkten Verbrauchssteuer zwar grundsätzlich möglich, jedoch
sehr verwaltungsaufwändig und im Hinblick auf den vom Petenten angestrebten
Besteuerungszweck, zu einer Änderung des Kosumverhaltens der Verbraucherinnen
und Verbraucher zu führen, wenig effektiv. Der bewusste Umgang mit Lebensmitteln
ist sicherlich ein wirksames Mittel zur Verbesserung des Gesundheitszustandes der
Bevölkerung. Die Bundesregierung hat diesbezüglich den Nationalen Aktionsplan „IN
FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“
aufgestellt. Dieser Aktionsplan leistet seit 10 Jahren Hilfestellung, insbesondere
durch die Information und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das
Ernährungs- und Bewegungsverhalten soll verbessert werden. Übergewicht und
damit zusammenhängende Krankheiten sollen vermieden werden.

Der Petitionsausschuss ist ebenfalls der Auffassung, dass der bewusste Umgang mit
Lebensmitteln sinnvoll für die Verbesserung des Gesundheitszustandes der
Bevölkerung ist.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem
BMEL – als Material zu überweisen, soweit es um eine nationale Reduktionsstrategie
für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten und eine Weiterentwicklung eines
Nährwertkennzeichnungssystems für verarbeitete und unverpackte Lebensmittel
geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


08.06.2017, 13:14


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