Lebens- und Genussmittel - Herstellung von Tierfutter aus Speiseresten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
198 Unterstützende 198 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

198 Unterstützende 198 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:13

Pet 3-17-10-2128-050480Lebens- und Genussmittel
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin möchte eine Regelung dahingehend erreichen, dass
Lebensmittelabfälle aus der Gastronomie, dem Handel und von Haushalten zu
Tierfutter verarbeitet werden dürfen.
Sie begründet dies damit, dass in der Europäischen Union jährlich Getreide in
erheblicher Menge angebaut werde, um Tiere zu füttern. Diese Flächen ständen
nicht mehr zur Verfügung für den Anbau von Produkten, die der Ernährung des
Menschen dienen. Es gebe Technologien, sicheres Tierfutter aus Speiseabfällen
herzustellen. Daher sollten die anfallenden Speisereste an fleischliefernde Tiere
verfüttert werden, um zusätzliche Anbauflächen für Tiernahrung vermeiden zu helfen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 198 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Mit der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen ist das Risiko der Übertragung
schwerer Tierkrankheiten, wie z.B. der Maul- und Klauenseuche oder der
klassischen Schweinepest, verbunden. Daher ergibt sich aus dem Recht der
Europäischen Union, Art. 11 Abs. 1 b der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über
tierische Nebenprodukte, ein Verbot der Fütterung von Nutztieren, außer Pelztieren,
mit Küchen- und Speiseabfällen. Die Regelung lautet:

„Folgende Verwendungszwecke tierischer Nebenprodukte und ihrer
Folgeprodukte sind verboten: Die Fütterung von Nutztieren, außer Pelztieren,
mit Küchen- und Speiseabfällen oder Futtermittel-Ausgangserzeugnissen, die
Küchen- und Speiseabfälle enthalten oder daraus hergestellt wurden.“
Die Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen in Form von verarbeitetem
tierischen Protein ist auch nicht mit dem Intraspezies-Verfütterungsverbot gemäß Art.
11 Abs. 1 a der genannten Verordnung vereinbar. Danach ist die Fütterung von
Landtieren einer bestimmten Art außer Pelztieren mit verarbeitetem tierischen
Eiweiß, das aus Körpern oder Teilen von Körpern von Tieren derselben Art
gewonnen wurde, verboten.
Nach Mitteilung der Bundesregierung bestehen folgende Beweggründe für dieses
Verbot der Fütterung von Küchen- und Speiseabfällen:
„Der wissenschaftliche Lenkungsausschuss, der 2002 durch die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ersetzt wurde, hat eine Reihe von
Gutachten zu tierischen Nebenprodukten erstellt. In diesen Gutachten wird
gezeigt, dass es erforderlich ist, die wichtigsten Grundsätze der Verordnung
(EG) Nr. 1774/2002 beizubehalten, insbesondere den Grundsatz, dass
Nebenprodukte von Tieren, die für den menschlichen Verzehr nicht geeignet
sind, nicht in die Futtermittelkette gelangen sollten. Allerdings dürfen diese
tierischen Nebenprodukte eingesammelt und unter Beachtung bestimmter
gesundheitsbezogener Vorschriften bei der Herstellung technischer oder
industrieller Produkte verwendet werden.“
Die Beweggründe finden sich im Erwägungsgrund Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr.
1069/2009. Da sich die wissenschaftliche Bewertung hierzu bislang nicht geändert
hat, empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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