Lebens- und Genussmittel - Kenntlichmachung von Tabakwarenverpackungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
171 Unterstützende 171 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

171 Unterstützende 171 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:16

Pet 3-17-10-2128-041327Lebens- und Genussmittel
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Der Petent möchte verbindliche Vorgaben für Verpackungen von Tabakwaren
erreichen.
Er weist darauf hin, dass die australische Regierung fundierte Regelungen
verabschiedet hätte. Die Gesundheit müsse auch in Deutschland Priorität vor den
Interessen der Tabakindustrie haben.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 171 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung
Gelegenheit gegeben, zu dem Anliegen Stellung zu nehmen. Die parlamentarische
Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Verringerung des Tabakkonsums und ein
umfassender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wichtige
gesundheitspolitische Ziele sind. Durch verschiedene präventive Maßnahmen wie die
„rauchfrei“-Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen den
Verbraucherinnen und Verbrauchern die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens
verdeutlicht werden. Die rechtlich vorgeschriebenen Warnhinweise auf den
Verpackungen von Tabakerzeugnissen haben das Ziel, auf eine Einschränkung des
Tabakkonsums hinzuwirken.
Der Petitionsauschuss weist darauf hin, dass die Textwarnhinweise auf
Tabakerzeugnissen europaweit verbindlich vorgeschrieben sind. Die gesetzliche
Regelung ist auf EU-Ebene in der Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG enthalten. Die
Regelung wurde in Deutschland mit der Tabakprodukt-Verordnung umgesetzt. Mit
der Richtlinie 2012/9/EU vom 7. März 2012 wurden die Textwarnhinweise

überarbeitet, um ihre Wirkung zu verstärken und die neuen wissenschaftlichen
Entwicklungen zu berücksichtigen. Die Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG wird
gegenwärtig erneut von der Europäischen Kommission überarbeitet. Daher hat sie
Aktivitäten mit dem Ziel eingeleitet, die kombinierten Warnhinweise anzupassen. Es
sollen weitere Informationen bereit gestellt werden über die gesundheitlichen
Wirkungen des Tabaks, die Motivation, zu rauchen aufzuhören und die Abschre-
ckung vor dem Rauchen. Auch die Erfahrungen bei der Anwendung der Richtlinie
sollen berücksichtigt werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition dem Europäischen Parlament
zuzuleiten.Begründung (pdf)


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