Region: Niemcy

Lebens- und Genussmittel - Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Lebensmittel

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
674 Wspierający 674 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

674 Wspierający 674 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2012
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:13

Pet 3-17-10-2128-043671Lebens- und Genussmittel
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent möchte eine Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Lebensmittel errei-
chen.
Er führt aus, dass der Verbraucher über die Herkunft sämtlicher in einem Produkt
verarbeiteter Inhaltstoffe aufgeklärt werden müsse. Die gängige Praxis in der Le-
bensmittelindustrie sei es, die Herkunft verarbeiteter Lebensmittel nicht zu kenn-
zeichnen. Der Verbraucher werde damit über einen Großteil der Konsumgüter im
Unklaren gelassen. Da es dem Verbraucher ermöglicht werden müsse, eine be-
wusste Entscheidung zu treffen, müsse er über sämtliche Informationen verfügen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deut-
schen Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 674 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit
gegeben, ihre Haltung zu dem Anliegen darzustellen. Die parlamentarische Prüfung
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Das Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist auf europäischer Ebene durch die Etiket-
tierungsrichtlinie (Richtlinie 2000/13/EG) harmonisiert. Die zwingende Angabe des
Ursprungs- oder Herkunftsortes wird von der Lebensmittel-Etikettierungsrichtlinie
dann vorgesehen, falls ohne diese Angabe ein Irrtum des Verbrauchers über den
tatsächlichen Ursprung oder die wahre Herkunft des Lebensmittels möglich wäre. In
spezifischen Fällen ist die Angabe der Herkunft oder des Ursprungs von Lebensmit-

teln auf der Verpackung oder an der Ware nach anderen Vorschriften verpflichtend.
Dies ist bei frischem Obst und Gemüse, Rindfleisch, Eiern, Honig und bestimmten
Fischerzeugnissen der Fall.
Die Regelung auf europäischer Ebene wurde in Deutschland durch die Lebensmittel-
Kennzeichnungsverordnung (LMKV) umgesetzt. Zusätzliche nationale Kennzeich-
nungsregelungen sind nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen möglich. Die
Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die mit der Petition geforderte nationale Rege-
lung zur zusätzlichen Pflichtkennzeichnung der Herkunft aller Zutaten voraussichtlich
wenig Erfolg haben dürfte, das notwendige Notifizierungsverfahren auf EU-Ebene
erfolgreich zu durchlaufen.
Auch kann bei der Herstellung eines Produktes der Rohstoffbezug variieren. Ein
Rohstoff kann von unterschiedlichen Lieferanten und damit aus unterschiedlichen
Herkunftsorten stammen. Eine Forderung nach der Kennzeichnung der Herkunft aller
Zutaten eines Lebensmittels ist aus diesem Grund nur schwer umsetzbar, da die
Rohstoff-Bezugsmöglichkeiten der Unternehmen eingeschränkt wären.
Im Übrigen enthält die am 12. Dezember 2011 in Kraft getretene so genannte
Lebensmittel-Informationsverordnung – Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – auch
Regelungen zur Ausweitung der Herkunftskennzeichnung. Sie enthält Prüfaufträge
der Europäischen Kommission zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung
verschiedener Lebensmittel, und zwar für Fleisch, Milch einschließlich Milch als Zutat
in Milchprodukten, unverarbeitete Lebensmittel, Erzeugnisse aus einer Zutat sowie
für Zutaten, die über 50 v.H. eines Lebensmittels ausmachen. Nach Auskunft der
Bundesregierung haben die Studien bereits begonnen. Die Lebensmittelmittel-
Informationsverordnung sieht Vorlagefristen der Europäischen Kommission bis zum
13. Dezember 2013 bzw. 13. Dezember 2014 vor. Diese sollen gegebenenfalls mit
entsprechenden Rechtsetzungsvorschlägen verbunden sein.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition dem Europäischen
Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

Wesprzyj teraz