Region: Tyskland

Lebens- und Genussmittel - Verbot der Vernichtung genießbarer Lebensmittel

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
569 Støttende 569 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

569 Støttende 569 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2013
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16.13

Pet 3-17-10-2128-048948Lebens- und Genussmittel
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass die Vernichtung essbarer Lebensmittel durch
Einzel- und Großhändler sowie durch Lebensmittelproduzenten unter Strafe gestellt
wird.
Er führt aus, dass Landwirte, die Gemüse anbauen, berücksichtigen müssen, dass
voraussichtlich nur 50 v.H. der Ernte verkauft werden können, da nur diese Menge
den „widersinnigen Normen“ entspreche. Dies gelte auch für Großbäckereien und
andere Produzenten. Diese alltägliche Lebensmittelvernichtung müsse unter Strafe
gestellt werden. In der Folge könne sich der Verbraucher wieder an die Vielfalt der
natürlichen Produkte gewöhnen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 568 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Deutsche Bundestag am
18. Oktober 2012 den Antrag Lebensmittelverluste reduzieren auf Drucksache
17/10987 verabschiedet hat, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich
auf verschiedenen Ebenen für die Reduzierung von Lebensmittelabfällen
einzusetzen. Nach den Ausführungen der Bundesregierung wurden bereits viele der
geforderten Maßnahmen in Angriff genommen.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) setzt sich bereits seit Jahren für mehr Wertschätzung für Lebensmittel und
gegen Verschwendung ein. Um eine bessere Datenbasis zu haben, wurde die
Universität Stuttgart im Jahr 2011 beauftragt, die weggeworfenen
Lebensmittelmengen in Deutschland zu ermitteln.
Zu den wichtigsten Ergebnissen ist Folgendes auszuführen:
In Deutschland fallen jährlich etwa 11 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle in der
Lebensmittelindustrie, bei den Großverbrauchern und in den privaten Haushalten an.
Hierbei entfallen auf die Lebensmittelindustrie 1.580.000 Tonnen, den Handel
550.000 Tonnen, die Großverbraucher 1.900.000 und die privaten Haushalte
6.670.000 Tonnen. Das BMELV hat daher die Verbraucherinformationskampagne
„Zu gut für die Tonne“ gestartet. Diese soll dazu beitragen, die Verbraucherinnen und
Verbraucher über die Folgen der Verschwendung aufzuklären und gibt Tipps zum
richtigen Einkauf sowie zur Lagerung und zur Resteverwertung. Die entsprechenden
Mittel für eine Fortsetzung der Initiative „Zu gut für die Tonne“ sind im
Bundeshaushalt eingestellt. Die Initiative wird daher fortgesetzt.
Weiterhin haben zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Lebensmittelindustrie, des
Handwerks, des Handels und der Gastronomie sowohl auf Minister- als auch auf
Arbeitsebene stattgefunden. Es wurde festgestellt, dass etliche kaum beeinflussbare
Ursachen bestehen. Fehler im Herstellungsprozess können nicht völlig
ausgeschlossen und auch das Einkaufsverhalten kann nicht restlos kalkuliert
werden. Alle Beteiligten sind jedoch an einer Minimierung von Lebensmittelabfällen
interessiert. Soweit in der Petition „widersinnige Normen“ angesprochen werden,
weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass auf europäischer Ebene auch auf
Initiative der Bundesrepublik Deutschland viele Handelsnormen abgeschafft wurden.
Lediglich bei 10 Obst- und Gemüsesorten gibt es weiterhin Handelsnormen. Im
Handel gibt es Überlegungen, ein Sortiment „wie gewachsen“ anzubieten, das auf
den Wochenmärkten ohnehin üblich ist. Ein solcher Versuch war bereits vor Jahren
gemacht worden. Leider musste er wegen mangelnder Nachfrage wieder
aufgegeben werden.
Dadurch, dass viele Lebensmittelunternehmen eng mit den TAFELN
zusammenarbeiten und Fehlchargen oder Lebensmittel kurz vor Ablauf des
Mindesthaltbarkeitsdatums kostenlos abgegeben werden, können viele Lebensmittel
der Vernichtung entzogen werden.

Der Petitionsausschuss vertritt die Auffassung, dass Wertschätzung für Lebensmittel
nur durch Aufklärung erreicht werden kann. Die Einführung eines Straftatbestandes
wird nicht als geeignet angesehen, der Verschwendung von Lebensmitteln
entgegenzuwirken. Der Petitionsausschuss beschließt, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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