Leerstand und Stillstand – „Zwischennutzung“ in Gewerbeflächen als Motor der Kreativwirtschaft

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Oberbürgermeisterin Petra Roth, Hessischer Landtag, Hessisches Ministerium für Wirtschaft Verkehr und Landesentwicklung
29 Támogató

A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

29 Támogató

A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

  1. Indított 2012
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Sikertelen

2018. 10. 12. 2:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


2012. 02. 10. 11:07

Überarbeitung und Strukturierung
Neuer Petitionstext: Zusammenfassung der Ziele der Initiative

1. Mehr Raum für Kultur, Unternehmensgründungen, kreative und alternative Nutzungen wie zum Beispiel durch Zwischennutzungen in gewerblichen Leerstandsflächen

2. Ein vereinfachtes, bürgernahes, schnelles und effektives Genehmigungsverfahren bei Nutzungsänderungen vormaliger Büroflächen und für Projekte, die der Einfachheit halber hier zusammenfassend als „Zwischennutzung“ definiert werden

3. Reduzierung bürokratischer Hürden gegenüber privatwirtschaftlichem Engagement

4. Die Bildung eines Arbeitskreises und die Vernetzung mit bestehenden Programmen

5. Die Beteiligung aller relevanten Behörden und Organe von der Stadt- bis zur Landesebene

6. Änderungen an der HBO Hessischen Bauordnung (langfristig) und von Verwaltungsvorschriften (mittelfristig) (zeitnah)

7. Pilotprojekte zeitnah zügig umsetzen

8. Ein klares Bekenntnis der Bürger und der Stadt Frankfurt für diese Ziele

Ausführliche Beschreibung

Ein wichtiges Ziel dieser Initiative ist es, gewerblichen Leerstand in Frankfurt kulturell und wirtschaftlich besser nutzbar zu machen. Dieses Ziel soll durch Konzepte wie der Zwischennutzung und weiteren Alternativen zur Förderung kultureller Vielfalt und wirtschaftlicher Entwicklung erreicht werden.

Notwendig sind Veränderungen im Genehmigungsverfahren von Projekten dieser Art, die meistens auf privater Initiative beruhen. Dieses Vorhaben lässt sich ohne Mitwirkung verschiedener Verwaltungsebenen nicht erreichen. Die konkrete Absicht besteht darin, ein sicheres aber vereinfachtes Nutzungsänderungs- und Genehmigungsverfahren für diese (von der hessischen Bauordnung bisher nicht eingeplanten) Fälle zu schaffen; und zwar in Kooperation mit allen beteiligten Behörden und Organen und natürlich Vertretern der Privatwirtschaft.

Hintergründe - Stimmen aus Frankfurt

Viele Bewohner Frankfurts vermissen ein eigenes Gesicht der Stadt und einen roten Faden bei der Gestaltung. Es fehlen kommunikative Verbindungen zwischen den Bereichen Kultur, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Mehr oder weniger zentrale Bedürfnisse vieler Wähler und Steuerzahler im Hinblick auf die Stadtplanung bleiben unberücksichtigt. Fragt man Bewohner der Stadt, wie zufrieden sie mit Teilen des Stadtbildes und dem Angebot an Kultur, Freizeit, Einzelhandel und Gastronomie sind, hört man von großem Verbesserungspotential.

Fragt man Unternehmer, die etwas daran ändern möchten, woran es liegt, hört man allzu oft, dass die bürokratischen Hürden in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Risiko, bestimmte Vorhaben derart erschweren, dass Energien und Fähigkeiten lieber anders eingesetzt werden. Durch den kompakten Stadtkern und die enormen Preise von Ladenflächen zeichnet sich seit Jahren ein wiederkehrendes Muster im Stadtzentrum ab. Inhabergeführte Konzepte, jenseits von Ketten, Fastfood, „Ramschläden“ oder Touristenfallen bilden die Ausnahme.

„Zwischennutzungen“ als Teil der Lösung

Vereinfachte Nutzungsänderungen vormaliger Büroflächen können gerade im Stadtkern durch die Schaffung neuer Räume, privatwirtschaftliches Engagement fördern. Es geht darum, die Bandbreite an Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern.

Ein „Zauberwort“ auf dem Weg zum Ziel heißt Zwischennutzung, die typischer Weise in ungenutzten und meistens für diese Zwecke bisher nicht genehmigten Räumen angefragt wird und ohne Genehmigung so nicht genutzt werden darf. Zwischennutzung ist in diesem Zusammenhang nicht streng zeitlich zu verstehen. Es ist auch denkbar, dass ein langfristiges Projekt entsteht. Beabsichtigt ist es, endlich mehr Alternativen zu ermöglichen, wo ernsthaftes Engagement bisher an bürokratischen Hürden gescheitert ist.

Leerstand findet sich in Frankfurt meistens in Büroflächen, die Zahlen dürften hinreichend bekannt sein (ca. 2 Mio. Quadratmeter Bürofläche sind nicht vermietet). Was liegt also näher, als in Zeiten von Angebotsüberschuss, Leerstand alternativ zu nutzen und zum Beispiel kulturell zu füllen? Vermieter sind gegenüber seriösen Anfragen oft aufgeschlossen und erhalten durch Kaution, Miete, Mietvertrag und Versicherungen hinreichende Gegenleistung und Sicherheiten.

Die Zwischennutzung ist ein wirtschaftlich sinnvolles Instrument, da sie den Bedürfnissen der Kreativwirtschaft und Kulturschaffenden (günstiger Raum für Kultur, neue Geschäftsmodelle, Tests von Konzepten) sowie denen der Eigentümer (Mieteinnahmen, Flexibilität bei der Vermietung, kurze vertragliche Bindung an geringeren Mietzins, Auslastungsoptimierung) in Zeiten großen Leerstands gleicher Maßen gerecht wird.

Es geht selbstverständlich nicht nur um junge Unternehmen in der Kreativwirtschaft, sondern um eine Förderung privatwirtschaftlichen Engagements im Ganzen. Das Bespielen neuer Immobilienprojekte mit Hilfe von Kunst, Kultur und Publikumsaktionen kann für Eigentümer Teil einer wirksamen Vermarktungsstrategie sein. Was ist interessanter als Räume in neuem Licht zu sehen? Unterstützt unsere Wirtschaft durch die Schaffung neuer Räume! Räume Neue Begründung: Voraussetzungen und Probleme im Einzelnen

Derartige Bestrebungen sind ohne tatsächliche Anpassungen und ein verlässliches System der Handhabung auf der bürgernahen Verwaltungsebene nicht möglich. Ich kann mich leider nicht darauf verlassen, dass mein nächster Antrag auf Nutzungsänderung und Genehmigung eines neuen Vorhabens ohne erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand auf seine tatsächliche Genehmigungsfähigkeit geprüft wird. Zu oft hört man von überlasteten Behörden, Unsachlichkeit, Willkür oder einfach nur fehlender Kooperationsbereitschaft. Selbstverständlich gibt es auch zahlreiche Fälle von Entgegenkommen und Hilfsbereitschaft. Aber im Verhältnis zwischen Bürger und Staat will ich weder Unsachlichkeit ausgesetzt – noch vom Wohlwollen oder der Tagesform einzelner abhängig sein.

Ein Negativbeispiel, das ich bei dem ich Rahmen eines Genehmigungsverfahren in der ehemaligen Diamantenbörse selbst erlebt habe, ist eine aberwitzige Auflage. Obwohl der Gebäudeflügel, in dem Rockmarket stattgefunden hat, sonst komplett ungenutzt war und unsere Öffnungszeiten ausschließlich außerhalb der Bürozeiten lagen, wurde seitens eines Ordnungsbeamten, neben einer Außenschallmessung zusätzlich der Nachweis einer Trittschallmessung gefordert, die die Geräuschentwicklung durch menschliche Bewegung im darunter liegenden Stockwerk misst. Diese Messung kann nur von einem speziellen Gutachter nachgewiesen werden und kostet mehrere tausend Euro.Ich war an den Falschen geraten und er ließ nicht mit sich reden. Das ist kein Einzelfall und es ist kein Geheimnis, dass die Verwaltungsgerichte bundesweit ständig mit falscher Ermessensausübung beschäftigt sind.

Eine zentrale Hürde bei der Realisierung von Zwischennutzungen ist die Erfüllung von Sicherheitsstandards im Brandschutzbereich.

Die Kosten für Gutachten und Brandschutz für eine Nutzungsänderung von Büro zu Veranstaltungsflächen erreichen schnell eine Größenordnung von 1000 Euro pro Quadratmeter und mehr. Selbst ein Bruchteil dessen vernichtet für viele Vorhaben jegliche Hoffnung auf Umsetzung.

Ein besonders für Eigentümer relevantes Thema ist die problemlose Rückgängigmachung der vorrübergehenden Nutzungsänderung. Auch hier sollten ohne sachliche Gründe keine unnötigen bürokratischen Hürden die vormals rechtmäßige Nutzung behindern.

Instrumente und Lösungsvorschläge für Vorhaben mit Zwischennutzungscharakter

Zielführend wäre Geplant ist die Definition verschiedener Zwischennutzungsszenarien und entsprechender Realisierungsmöglichkeiten mithilfe der beteiligten Experten.

Das Zwischennutzungen von Behördenseite nicht anders als langfristige Nutzungsänderungen behandelt werden, ist ein Problem, das geändert werden muss. Am deutlichsten erkennt man das an den anfallenden Gebühren. Pro Quadratmeter müssen 5 Euro bezahlt werden, egal ob es um eine Woche oder zehn Jahre geht.

Eine wichtige konkrete Frage lautet, ob und wie Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften gemäß 63 Abs. 1 HBO beantragt und genehmigt werden können, wenn sich eine geplante Nutzung nur vorrübergehend von der bisher genehmigten unterscheidet.

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Sicher ist nur, dass es bisher Bisher ungenutzte Spielräume für Vereinfachung, Ressourcenschonung und Rechtsicherheit gegenüber privatwirtschaftlichen Projekten gibt. sind aufzeigen.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist eine zügige und praxisorientierte Bearbeitung solcher Fälle, was unter Umständen nicht ohne größeren Personalaufwand seitens der Behörden möglich ist.

Das ist.Das Ergebnis dieser Bemühungen könnte zunächst in eine Verwaltungsvorschrift münden, die eine neue Checkliste enthält, an die sich alle Beteiligten bei Zwischennutzungen in der Antragsbearbeitung halten würden. Umsetzung fördert.

Die konkrete Ausgestaltung muss in Zusammenarbeit der Beteiligten Behörden ausgearbeitet werden. Klar ist jedoch, dass eine Eine nur vorübergehende Nutzungsänderung muss zeitlich schneller bearbeitet werden müsste, werden, da nach der jetzigen Bearbeitungszeit, die Prüfung erfahrungsgemäß länger dauern kann, als die Flächen des geplanten Projekts zur Verfügung stehen. Je unübersichtlicher sich die Rechts- und Sachverhaltslage aus Behördensicht darstellt, desto wahrscheinlicher sind aber eine restriktive Rechtsanwendung und Einschränkungen bei der Ermessensausübung im Genehmigungsverfahren. Wir benötigen daher klare Ergebnisse, die unsere Ziele berücksichtigen.

Das Bedürfnis nach mehr Gestaltungsraum und Räumen für die Entfaltung neuer Ideen und Konzepte muss endlich beim Landesgesetzgeber und bei allen relevanten Behörden als ein legitimes Anliegen erkannt werden, das bisher trotz guter Ansätze vernachlässigt worden ist.

Ich ist.Ich möchte daher mit Experten auf allen Ebenen einen Prüfungsablauf und einen Antragsentwurf speziell für Zwischennutzungen und vergleichbare Nutzungsänderungen erarbeiten, der es erleichtert, Vorhaben auf ihre Realisierbarkeit zu überprüfen und gegebenenfalls eine Umsetzung zu vereinfachen. umzusrtzen.

Dabei soll ein speziell entwickeltes Programm durch Skaleneffekte Kosten und mithilfe der Änderungen im Prüfungsverfahren Zeit sparen.


2012. 02. 08. 18:25

Formulierung aufgrund des Zeichenlimits von 5000.
Neuer Petitionstext: Zusammenfassung der Ziele der Initiative

1. Mehr Raum für Kultur, Unternehmensgründungen, kreative und alternative Nutzungen wie zum Beispiel durch Zwischennutzungen in gewerblichen Leerstandsflächen

2. Ein vereinfachtes, bürgernahes, schnelles und effektives Genehmigungsverfahren bei Nutzungsänderungen vormaliger Büroflächen und für Projekte, die der Einfachheit halber hier zusammenfassend als „Zwischennutzung“ definiert werden

3. Reduzierung bürokratischer Hürden gegenüber privatwirtschaftlichem Engagement

4. Die Bildung eines Arbeitskreises und die Vernetzung mit bestehenden Programmen

5. Die Beteiligung aller relevanten Behörden und Organe von der Stadt- bis zur Landesebene

6. Änderungen der HBO (langfristig) und von Verwaltungsvorschriften (mittelfristig)

7. Pilotprojekte zeitnah umsetzen

8. Ein Bekenntnis der Bürger und der Stadt Frankfurt für diese Ziele

Ausführliche Beschreibung

Ein wichtiges Ziel dieser Initiative ist es, gewerblichen Leerstand in Frankfurt kulturell und wirtschaftlich besser nutzbar zu machen. Dieses Ziel soll durch Konzepte wie der Zwischennutzung und weiteren Alternativen zur Förderung kultureller Vielfalt und wirtschaftlicher Entwicklung erreicht werden.

Notwendig sind Veränderungen im Genehmigungsverfahren von Projekten dieser Art, die meistens auf privater Initiative beruhen. Dieses Vorhaben lässt sich ohne Mitwirkung verschiedener Verwaltungsebenen nicht erreichen. Die konkrete Absicht besteht darin, ein sicheres aber vereinfachtes Nutzungsänderungs- und Genehmigungsverfahren für diese (von der hessischen Bauordnung bisher nicht eingeplanten) Fälle zu schaffen; und zwar in Kooperation mit allen beteiligten Behörden und Organen und natürlich Vertretern der Privatwirtschaft.

Hintergründe - Stimmen aus Frankfurt

Viele Bewohner Frankfurts vermissen ein eigenes Gesicht der Stadt und einen roten Faden bei der Gestaltung. Es fehlen kommunikative Verbindungen zwischen den Bereichen Kultur, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Mehr oder weniger zentrale Bedürfnisse vieler Wähler und Steuerzahler im Hinblick auf die Stadtplanung bleiben unberücksichtigt. Fragt man Bewohner der Stadt, wie zufrieden sie mit Teilen des Stadtbildes und dem Angebot an Kultur, Freizeit, Einzelhandel und Gastronomie sind, hört man von großem Verbesserungspotential.

Fragt man Unternehmer, die etwas daran ändern möchten, woran es liegt, hört man allzu oft, dass die bürokratischen Hürden in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Risiko, bestimmte Vorhaben derart erschweren, dass Energien und Fähigkeiten lieber anders eingesetzt werden.

Durch den kompakten Stadtkern und die enormen Preise von Ladenflächen zeichnet sich seit Jahren ein wiederkehrendes Muster im Stadtzentrum ab. Inhabergeführte Konzepte, jenseits von Ketten, Fastfood, „Ramschläden“ oder Touristenfallen bilden die Ausnahme.

„Zwischennutzungen“ als Teil der Lösung

Vereinfachte Nutzungsänderungen vormaliger Büroflächen können gerade im Stadtkern durch die Schaffung neuer Räume, privatwirtschaftliches Engagement fördern. Es geht darum, die Bandbreite an Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern.

Ein „Zauberwort“ auf dem Weg zum Ziel heißt Zwischennutzung, die typischer Weise in ungenutzten und meistens für diese Zwecke bisher nicht genehmigten Räumen angefragt wird und ohne Genehmigung so nicht genutzt werden darf.

Zwischennutzung ist in diesem Zusammenhang nicht streng zeitlich zu verstehen. Es ist auch denkbar, dass ein langfristiges Projekt entsteht. Beabsichtigt ist es, endlich mehr Alternativen zu ermöglichen, wo ernsthaftes Engagement bisher an bürokratischen Hürden gescheitert ist.

Leerstand findet sich in Frankfurt meistens in Büroflächen, die Zahlen dürften hinreichend bekannt sein (ca. 2 Mio. Quadratmeter Bürofläche sind nicht vermietet). Was liegt also näher, als in Zeiten von Angebotsüberschuss, Leerstand alternativ zu nutzen und zum Beispiel kulturell zu füllen? Vermieter sind gegenüber seriösen Anfragen oft aufgeschlossen und erhalten durch Kaution, Miete, Mietvertrag und Versicherungen hinreichende Gegenleistung und Sicherheiten.

Die Zwischennutzung ist ein wirtschaftlich sinnvolles Instrument, da sie den Bedürfnissen der Kreativwirtschaft und Kulturschaffenden (günstiger Raum für Kultur, neue Geschäftsmodelle, Tests von Konzepten) sowie denen der Eigentümer (Mieteinnahmen, Flexibilität bei der Vermietung, kurze vertragliche Bindung an geringeren Mietzins, Auslastungsoptimierung) in Zeiten großen Leerstands gleicher Maßen gerecht wird.

Es geht selbstverständlich nicht nur um junge Unternehmen in der Kreativwirtschaft, sondern um eine Förderung privatwirtschaftlichen Engagements im Ganzen. Das Bespielen neuer Immobilienprojekte mit Hilfe von Kunst, Kultur und Publikumsaktionen kann für Eigentümer Teil einer wirksamen Vermarktungsstrategie sein. Was ist interessanter als alte Räume in neuem Licht zu sehen? Was ist spannender als Unterstützt unsere Wirtschaft durch die Theateraufführung eines systemkritischen Werks in der ehemaligen Vorstandsetage? Was ist umm Schaffung neuer Räume! Neue Begründung: Voraussetzungen und Probleme im Einzelnen

Derartige Bestrebungen sind ohne tatsächliche Anpassungen beziehungsweise und ein verlässliches System der Handhabung auf der bürgernahen Verwaltungsebene nicht möglich. Ich kann mich leider nicht darauf verlassen, dass mein nächster Antrag auf Nutzungsänderung und Genehmigung eines „neuen, gar ungewöhnlichen“ neuen Vorhabens ohne erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand auf seine tatsächliche Genehmigungsfähigkeit geprüft wird. Zu oft hört man von überlasteten Behörden, Unsachlichkeit, Willkür oder einfach nur fehlender Kooperationsbereitschaft. Selbstverständlich gibt es auch zahlreiche Fälle von Entgegenkommen und Hilfsbereitschaft. Aber im Verhältnis zwischen Bürger und Staat will ich weder Unsachlichkeit ausgesetzt – noch vom Wohlwollen oder der Tagesform einzelner abhängig sein.

Ein Negativbeispiel, das ich bei dem Genehmigungsverfahren in der ehemaligen Diamantenbörse selbst erlebt habe, ist eine aberwitzige Auflage. Obwohl der Gebäudeflügel, in dem Rockmarket stattgefunden hat, sonst komplett ungenutzt war und unsere Öffnungszeiten ausschließlich außerhalb der Bürozeiten lagen, wurde seitens eines Ordnungsbeamten, neben einer Außenschallmessung zusätzlich der Nachweis einer Trittschallmessung gefordert, die die Geräuschentwicklung durch menschliche Bewegung im darunter liegenden Stockwerk misst. Diese Messung kann nur von einem speziellen Gutachter nachgewiesen werden und kostet mehrere tausend Euro.Ich war an den Falschen geraten und er ließ nicht mit sich reden.

Das ist kein Einzelfall und es ist kein Geheimnis, dass die Verwaltungsgerichte bundesweit ständig mit falscher Ermessensausübung beschäftigt sind.

Eine zentrale Hürde bei der Realisierung von Zwischennutzungen ist die Erfüllung von Sicherheitsstandards im Brandschutzbereich.

Die Kosten für Gutachten und Brandschutz für eine Nutzungsänderung von Büro zu Veranstaltungsflächen erreichen schnell eine Größenordnung von 1000 Euro pro Quadratmeter und mehr. Selbst ein Bruchteil dessen vernichtet für viele Vorhaben jegliche Hoffnung auf Umsetzung.

Ein besonders für Eigentümer relevantes Thema ist die problemlose Rückgängigmachung der vorrübergehenden Nutzungsänderung. Auch hier sollten ohne sachliche Gründe keine unnötigen bürokratischen Hürden die vormals rechtmäßige Nutzung behindern.

Instrumente und Lösungsvorschläge für Vorhaben mit Zwischennutzungscharakter

Zielführend wäre die Definition verschiedener Zwischennutzungsszenarien und entsprechender Realisierungsmöglichkeiten mithilfe der beteiligten Experten.

Eine wichtige konkrete Frage lautet, ob und wie Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften gemäß 63 Abs. 1 HBO beantragt und genehmigt werden können, wenn sich eine geplante Nutzung nur vorrübergehend von der bisher genehmigten unterscheidet.

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Sicher ist nur, dass es bisher ungenutzte Spielräume für Vereinfachung, Ressourcenschonung und Rechtsicherheit gegenüber privatwirtschaftlichen Projekten gibt.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist eine zügige und praxisorientierte Bearbeitung solcher Fälle, was unter Umständen nicht ohne größeren Personalaufwand seitens der Behörden möglich ist.

Das Ergebnis dieser Bemühungen könnte zunächst in eine Verwaltungsvorschrift münden, die eine neue Checkliste enthält, an die sich alle Beteiligten bei der Antragsbearbeitung halten würden.

Die konkrete Ausgestaltung muss in Zusammenarbeit der Beteiligten Behörden ausgearbeitet werden. Klar ist jedoch, dass eine nur vorübergehende Nutzungsänderung vorrübergehende Nutzungsänderung an den tatsächlich vor Ort für die konkrete Nutzungsdauer gegebenen Umständen und Sicherheitsfragen gemessen werden soll und zeitlich schneller bearbeitet werden müsste.

Diese Herausforderungen zeigen wie wichtig eine am Einzelfall orientierte Bearbeitung einer jeden Zwischennutzung sein kann. müsste, da nach der jetzigen Bearbeitungszeit, die Prüfung erfahrungsgemäß länger dauern kann, als die Flächen des geplanten Projekts zur Verfügung stehen.

Je unübersichtlicher sich die Rechts- und Sachverhaltslage aus Behördensicht darstellt, desto wahrscheinlicher sind aber eine restriktive Rechtsanwendung und Einschränkungen bei der Ermessensausübung im Genehmigungsverfahren. Wir benötigen daher klare Ergebnisse, die unsere Ziele berücksichtigen.

Das Bedürfnis nach mehr Gestaltungsraum und Räumen für die Entfaltung neuer Ideen und Konzepte muss endlich beim Landesgesetzgeber und bei allen relevanten Behörden als ein legitimes Anliegen erkannt werden, das bisher trotz guter Ansätze vernachlässigt worden ist.

Ich möchte daher mit Experten auf allen Ebenen einen Prüfungsablauf und einen Antragsentwurf speziell für Zwischennutzungen und Nutzungsänderungen erarbeiten, der es erleichtert, Vorhaben auf ihre Realisierbarkeit zu überprüfen und gegebenenfalls eine Umsetzung zu vereinfachen.

Dabei soll ein speziell entwickeltes Programm durch Skaleneffekte Kosten senken und den Zeitaufwand mindern. In Form einer Ausschreibung oder Bekanntmachung lassen sich interessierte Gutachter und Brandschutzfirmen dafür gewinnen, zu angepassten Vergütungen nicht nu mithilfe der Änderungen im Prüfungsverfahren Zeit sparen.


Segítsen a polgári részvétel erősítésében. Szeretnénk, hogy petíciója figyelmet kapjon és független maradjon.

Adományozzon most