Leiharbeiter sollen den gleichen Lohn wie Interne erhalten plus eine Flexibilitätszulage von 10%

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Tekst peticije

Ab dem allerersten Tag im Entleihbetrieb steht allen Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern der gleiche Lohn zu wie ihren festangestellten Kollegen.

Als Aufwandsentschädigung für die Befristung des Arbeitsverhältnisses sollen die Entleihbetriebe mind. 10 Prozent Aufschlag zahlen.

Dieser Aufschlag darf aber nicht mit den Reisekosten oder anderen Zuschlägen verrechnet werden.


Dies wird bereits seit einigen Jahren in Frankreich so praktiziert und hat sich dort bewährt. Es wird höchste Zeit, dass diese Ungerechtigkeit und die Benachteiligung von Leiharbeitern beendet wird.

Kein Beschäftigungsrückgang durch Regulierung

Wirtschaftsliberale in Deutschland werden nicht müde zu warnen, eine striktere Regulierung von Leiharbeit mache ihre Nutzung unattraktiv. Ein Blick über die Grenze nach Frankreich würde ihnen zeigen, wie weit sie mit dieser Einschätzung daneben liegen. Trotz der vergleichsweise strikten Regulierung gibt es dort sogar mehr Leiharbeitnehmer als in Deutschland. Im Jahr 2007 wurden über 637.000 gezählt, in Deutschland waren es zum Vergleichszeitpunkt rund 23.000 weniger. Mit dem entscheidenden Unterschied, dass Leiharbeit dort besser bezahlt wird als in Deutschland.

Zudem legt das Durchschnittsalter der französischen Leiharbeitskräfte nahe, dass diese Art der Beschäftigung oft als Einstieg in den Arbeitsmarkt genutzt wird. Nur 32 Prozent sind über 35 Jahre alt. In Deutschland hingegen wird Leiharbeit bekanntermaßen für viele Beschäftigte zur Sackgasse. Hier liegt das Durchschnittsalter bei über 37 Jahren.

Bewertung: Effektive Regulierung ohne Beschäftigungsverlust

Für Beschäftigte in Frankreich bedeutet Leiharbeit immer noch mehr Unsicherheit als eine Festanstellung. Diese wird jedoch nicht noch verschärft durch schlechtere Bezahlung, wie hierzulande. Im Gegenteil, Unternehmen müssen die gewonnene Flexibilität durch eine Art „Prekaritätsprämie“ von 10 Prozent über den jeweiligen Tariflohn abgelten.

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