Region: Tyskland

Liegenschaften des Bundes - Erhalt der Offizierssiedlung auf der Konversionsfläche Benjamin Franklin Village

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
52 Støttende 52 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

52 Støttende 52 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

06.07.2016 12.15

Pet 2-18-08-640-020667



Liegenschaften des Bundes



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



1. Die Petition der Landesvolksvertretung von Baden-Württemberg zuzuleiten, soweit

es um den Erhalt der Offizierssiedlung als Denkmal geht,

2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung



Mit der Petition wird der Erhalt der ehemaligen amerikanischen Offizierssiedlung auf

der Konversionsfläche Benjamin-Franklin im Stadtteil Mannheim-Käfertal nach einem

Verkauf gefordert.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent, Mitglied der Bürgerinitiative

Wasserwerkstraße/Beim Teufelsberg, im Wesentlichen an, die Stadt Mannheim,

vertreten durch die MWS Projektentwicklungsgesellschaft (MWSP), beabsichtige,

das Gelände der Offizierssiedlung von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

(BImA) zu erwerben und an einen Investor zu veräußern, der einen Abriss von

50 Prozent der Bestandsgebäude und eine massive Nachverdichtung plane. Dies sei

auch aus historischen Gründen nicht hinnehmbar. Daher solle ein Verkauf der

Konversionsflächen nur unter der Auflage erfolgen, dass die Offizierssiedlung in

ihrem einzigartigen Charakter vollständig erhalten bleibe.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die

von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

worden. Sie wurde durch 52 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen

6 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:



Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass die BImA die

Konversionsliegenschaft "Benjamin-Franklin-Village (BFV), Sullivan-Barracks sowie

Funari-Barracks" in Mannheim im Mai 2013 bzw. im Jahr 2014 übernommen hat. Das

88 ha große BFV ist eines der größten geschlossenen Wohnorte der US-Streitkräfte

in Europa. Beim BFV handelt es sich um einen völlig autarken Stadtteil auf der

Gemarkung von Mannheim-Käfertal, dessen vorhandene Baustruktur alle

Gebäudetypen einer Kleinstadt umfasst. Auf dem Gelände des BFV befinden sich ein

Kindergarten, jeweils eine Elementary-, Middle- und Highschool. Die dazugehörigen

Sporteinrichtungen - Sporthallen und Sportplätze - sind vorhanden. Die

Nahversorgung der Bevölkerung wird durch ein Einkaufszentrum, Hotels bzw.

Gästehäuser, Kino, Kirche, Tankstelle sowie sonstige Sozialeinrichtungen

sichergestellt. Die Wohnbebauung umfasst die Gebäudetypen von rund

11 freistehenden Einfamilienhäusern, rund 46 Doppelhäusern sowie ca.

79 dreigeschossigen Wohnhäusern und ca. 24 viergeschossigen

Mehrfamilienwohnhäusern. Insgesamt umfasst die Wohnsiedlung

2.070 Wohneinheiten. Während das BFV-Süd hauptsächlich aus

Versorgungsgebäuden und 29 Mehrfamilienhäusern mit rund 700 Wohneinheiten

besteht, ist die ungefähr 12,1 ha große, in der Petition thematisierte Offizierssiedlung

mit 46 Doppelhäusern und 11 Einfamilienhäusern bebaut. Die Wohnsiedlung ist im

bestandskräftigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die

planungsrechtliche künftige Nutzung der Liegenschaft befindet sich im Abstimmungs-

und Planungsprozess mit der Stadt Mannheim und ist im Gesamtkontext der

Konversion in der Metropolregion Rhein-Neckar zu betrachten. Der erste Entwurf für

ein Nutzungskonzept sieht den Umbau zu einem neuen Stadtquartier mit vielfältigen

Nutzungen im Zusammenhang mit der "Sullivan-Barracks" und "Funari-Barracks" vor.

Nach Kenntnis des Petitionsausschusses hat das Bundesministerium der Finanzen

nach Einwilligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur

Veräußerung der in Rede stehenden Liegenschaft nach § 64 Abs. 2 BHO an die

MWSP die erforderliche Genehmigung des Kaufvertrages am 10. Dezember 2015

erteilt.

Die Veräußerung der Liegenschaft in Mannheim erfolgte in enger Abstimmung mit

den betroffenen Bedarfsträgern. Nach Auskunft der zuständigen Stellen wird die am

nördlichen Rand innerhalb der BFV gelegene Offizierssiedlung nicht zur Unterkunft

von Flüchtlingen genutzt.



Der Petitionsausschuss betont, dass der Bund keinen Einfluss auf die Forderung des

Petenten hat, die Offizierssiedlung in ihrem jetzigen Charakter vollständig zu

erhalten. Dies unterliegt dem Bauplanungsrecht der Stadt Mannheim, die Trägerin

der Planungshoheit für die in Rede stehende Liegenschaft ist. Der Bund kann im

Rahmen seines fiskalischen Handelns nicht in kommunale Belange eingreifen und

diese Planungshoheit durch privatschriftliche Vereinbarungen einschränken.

Unabhängig davon unterstreicht der Petitionsausschuss, dass jeder öffentliche bzw.

private Eigentümer, im vorliegenden Fall die Stadt Mannheim, hinsichtlich der

Nutzung seiner Liegenschaft an die öffentlich-rechtlichen Vorgaben gebunden ist.

Dies gilt insbesondere auch für die Einhaltung der Bestimmungen des

Denkmalschutzes sowie der einschlägigen naturschützenden Vorschriften.

Im Übrigen merkt der Petitionsausschuss abschließend an, dass nach seiner

Kenntnis die Aussage des Petenten, die BImA habe sich ebenfalls kritisch zu den

Abrissplänen der Offizierssiedlung geäußert, nicht zutreffend ist.

Dennoch hält der Petitionsausschuss das Anliegen des Petenten insbesondere aus

historischen Gründen für unterstützungswürdig. Vor dem Hintergrund der

Landeskompetenz für Denkmalschutz und -pflege sowie für die Entwicklung

städtebaulicher Konzepte empfiehlt der Ausschuss daher, die Petition der

Landesvolksvertretung von Baden-Württemberg zuzuleiten, soweit es um den Erhalt

der Offizierssiedlung als Denkmal geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen

abzuschließen.

Begründung (pdf)


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