Região: Alemanha

Liegenschaften des Bundes - Kostenlose Überlassung der Sportanlagen von ehemaligen Bundeswehrstandorten

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
154 Apoiador 154 em Alemanha

A petição não foi aceite.

154 Apoiador 154 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

21/01/2017 03:22

Pet 2-18-08-640-012712



Liegenschaften des Bundes



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung



Mit der Petition soll erreicht werden, dass Kommunen Sportanlagen bei der

Auflösung von Bundeswehrstandorten oder anderen öffentlichen Einrichtungen

kostenlos oder zu einem symbolischen Preis erhalten und nicht zum vollen Wert von

der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erwerben müssen.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent, ein Turn- und Sportverein,

insbesondere an, die in Rede stehenden Sportanlagen seien bereits steuerfinanziert

errichtet worden, weshalb es nicht sein könne, dass diese erneut vom Steuerzahler

über die Kommunen bezahlt werden müssten. Zudem seien zahlreiche Kommunen

hochverschuldet, sodass zum Erwerb besagter Sportanlagen keine finanziellen Mittel

zur Verfügung stünden. Dabei fehlten flächendeckend vernünftige Sportanlagen,

insbesondere für den Breitensport untertags. Sportvereine seien meist auf

Schulturnhallen angewiesen, welche jedoch in der Regel bis 17.00 Uhr dem

Schulbetrieb vorbehalten seien. Bei Schwimmhallen stelle sich die Situation ähnlich

dar. Schließlich seien auch die Sportvereine in der Regel finanziell nicht in der Lage,

in Sportanlagen zu investieren. Den Petitionsausschuss bitte man um Unterstützung.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die

von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlich worden.

Sie wurde durch 154 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen

10 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich



unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für das Anliegen des Petenten.

Gleichwohl vermag der Ausschuss dieses nicht zu unterstützen.

Der Petitionsausschuss bemerkt grundlegend, dass die Bundesanstalt für

Immobilienaufgaben (BImA) aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen zur

wirtschaftlichen Verwertung der ihr übertragenen und nicht betriebsnotwendigen

Immobilien verpflichtet ist. Eine Veräußerung von Liegenschaften darf gemäß § 63

Abs. 3 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) grundsätzlich nur zum "vollen

Wert", also zu dem am Markt erzielbaren Preis oder alternativ zu dem mit einem

Verkehrswertgutachten ermittelten Wert, erfolgen.

Der Petitionsausschuss ist sich bewusst, dass die Aufgabe der militärischen Nutzung

und anschließenden Überführung von Konversionsliegenschaften in eine zivile

Anschlussnutzung für die betroffenen Gemeinden und Regionen eine strukturelle

Umorientierung bedeutet. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die

Bundesregierung die von Militärkonversion betroffenen Kommunen und Regionen

dabei weiterhin tatkräftig unterstützen wird.

Der Petitionsausschuss gibt weiter zu bedenken, dass der Bund schon bisher die von

Konversion betroffenen Länder und Gemeinden unter anderem im Rahmen konkreter

Förderprogramme unterstützt, wie beispielsweise der Gemeinschaftsaufgabe

"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sowie durch Finanzhilfen für

städtebauliche Maßnahmen. Außerdem räumt der Bund den von Konversion

betroffenen Gemeinden auf der Grundlage des Beschlusses des

Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 21. März 2012 eine

sogenannte "Erstzugriffsoption" ein. Diese ermöglicht es den Kommunen,

Konversionsgrundstücke unter bestimmten Voraussetzungen ohne Teilnahme an

einem Bieterverfahren zum Verkehrswert zu erwerben. Nach Kenntnis des

Ausschusses wird von diesem Instrument reger Gebrauch gemacht.

Der Petitionsausschuss betont, dass zudem eine Ausnahme vom Grundsatz des

Verkaufs zum "vollen Wert" im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode enthalten

ist. Dieser sieht vor, dass die BImA auf der Grundlage eines Haushaltsvermerks

Konversionsliegenschaften verbilligt, das heißt unterhalb des Verkehrswertes, an

Kommunen abgeben kann. Diese Maßnahme ist auf ein Gesamtvolumen von

maximal 100 Mio. Euro sowie zeitlich auf die nächsten 4 Jahre begrenzt. Im



Bundeshaushalt 2015 ist ein entsprechender Haushaltsvermerk enthalten. Diese für

Konversionsliegenschaften, das heißt Liegenschaften aus militärischer Vornutzung,

geltende verbilligte Abgabe hat zum Ziel, die mit der Konversion verbundenen

Belastungen der Kommunen abzumildern.

Die vom Petenten geforderte haushaltsrechtliche Ausnahmeregelung, die es der

BImA ermöglichen würde, Sportanlagen auf ehemals militärisch genutzten

Liegenschaften oder anderen ehemals öffentlichen Einrichtungen unentgeltlich oder

zu einem symbolischen Kaufpreis an die Kommunen abzugeben, um diese

anschließend der Öffentlichkeit (z. B. Vereinen und nicht organisierten) zur

Benutzung zur Verfügung zu stellen, gibt es hingegen nicht und ist auch nicht

vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss das Petitionsverfahren

abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung

– dem Bundesministerium der Finanzen – zur Erwägung zu überweisen und den

Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich

abgelehnt.

Begründung (PDF)


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