Regiune: Germania

Luftfahrt - Besetzung des Cockpits mit zwei Mitgliedern des Flugpersonals

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
106 de susținere 106 in Germania

Petiția este respinsă.

106 de susținere 106 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

10.03.2016, 03:24

Pet 1-18-12-96-019734

Luftfahrt
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, eine Regelung für in Deutschland ansässige
Fluggesellschaften einzuführen, nach der das Cockpit während des Flugbetriebes mit
mindestens zwei Mitgliedern des Flugpersonals besetzt sein muss.
Es handelt sich hier um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 106 Mitzeichnende
haben die öffentliche Petition unterstützt. An der Diskussion haben sich 56 Personen
beteiligt.
Zur Begründung des Anliegens führt der Petent an, dass aufgrund der
Flugzeugkatastrophe im März des Jahres 2015 die Flugsicherheit durch den Einsatz
von mindestens einem zusätzlichen Crewmitglied im Cockpit während des Fluges
erhöht werden müsse. Während der Abwesenheit des Piloten oder der Pilotin könne
das anwesende Crewmitglied den freien Platz einnehmen und in Notfallsituationen
die Cockpittür öffnen. Daher solle eine verbindliche Regelung über die
Personenanzahl im Cockpit festgelegt werden.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte unter
Einbeziehung seitens der Bundesregierung das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass deutsche Fluggesellschaften
am 27. März 2015 in Absprache mit dem Bund der Deutschen Luftverkehrswirtschaft
(BDL), dem Bundesverkehrsministerium sowie dem Luftfahrt-Bundesamt erklärt
haben, dass bis auf Weiteres vorgesehen ist, dass sich zwei weitere
Besatzungsmitglieder während der gesamten Flugzeit neben den Piloten oder
Pilotinnen in der Kabine oder im Cockpit selbst aufhalten. Mit dieser Regelung soll

der Forderung nach erhöhtem Schutz und dem Eingreifen in Notsituationen
Rechnung getragen werden.
Der Ausschuss fügt hinzu, dass sich die Europäische Agentur für Flugsicherheit
(EASA) ebenfalls für solch eine Regelung ausgesprochen hat.
Außerdem ergänzt er, dass der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft
(BDL) am 2. April 2015 eine Task Force einberufen hat. Sie beschäftigt sich im
Schwerpunkt mit Verfahren zur Regelung des Cockpit-Zugangs und mit der
flugmedizinischen Untersuchung. Neben dem BDL, den deutschen
Fluggesellschaften als dessen Mitgliedern und den Behörden nimmt auch die
Pilotengewerkschaft Cockpit teil, bei den Erörterungen des Cockpit-Zugangs
zusätzlich auch die Flugbegleiter-Gewerkschaft (UFO). Im Bereich Flugmedizin
nehmen auch Flugmediziner sowie psychologische und psychiatrische
Sachverständige an den Beratungen teil. Ein Termin, bis wann Ergebnisse vorliegen
sollen, wurde nicht festgelegt, da die Ergebnisse vom weiteren Verlauf der
Flugunfalluntersuchung abhängig sind. Die Beratungen der Task Force sind im
Herbst des Jahres 2015 noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird aus
den Ergebnissen der Beratungen die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen.
Der Petitionsausschuss sieht die bisherigen Regelungen der deutschen und
europäischen Flugsicherheitsbehörden als sachgerecht an. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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