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Luftfahrt - Keine Beauftragung von Privatfirmen für Personen- und Gepäckkontrollen an deutschen Flughäfen

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Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

17.05.2019, 04:23

Petitionsausschuss

Pet 1-18-06-965-040573
94496 Ortenburg
Flugsicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat – als Material zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass keine Privatfirmen die Maßnahmen der
Personen- und Gepäckkontrollen an deutschen Flughäfen durchführen dürfen.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die derzeitige
Gesetzeslage nach § 5 Absatz 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) es zulasse, dass die
bundespolizeilichen Maßnahmen der Personen- und Gepäckkontrollen an deutschen
Flughäfen von Privatfirmen, sogenannten Beliehenen, durchgeführt werden dürften, was
auch die Regel sei. Durch diese Regelung leide der Sicherheitsstandard erheblich.
Zahlreiche Tests in den letzten Jahren durch Prüfer der Europäischen Union (EU) oder
durch Reporterteams verschiedener Senderanstalten hätten ergeben, dass die Kontrollen
mangelhaft gewesen seien. So hätten die Prüfer bei einem Test durch EU-Prüfer am
Flughafen Köln/Bonn Anfang Februar 2016 in mehreren Fällen Waffen oder Zubehörteile
für eine mögliche Bombe unentdeckt durch die Sicherheitsschleuse gebracht. Auch ein
durch die ARD durchgeführter Test habe gezeigt, wie einfach es sei, Attrappen von
Bombenbauteilen durch die Sicherheitskontrollen zu schleusen. Grund dafür dürfte der
mangelhafte Ausbildungsstand und die Ausbildungsqualität sein. Auch Aussagen einiger
ehemaliger Mitarbeiter in diesem Gewerbe, speziell am Flughafen, würden die Zustände
und schlechte Qualität der Kontrollen belegen. Da Privatfirmen hinter diesen Kontrollen
stünden, sei für die eingesetzten Firmen auch eine Gewinnerzielungsabsicht
anzunehmen, sodass die Qualität der Kontrollen stark darunter leide und somit die
Petitionsausschuss

Sicherheit an deutschen Flughäfen gefährdet sei. Daher müsse das Gesetz dringend
dahingehend geändert werden, dass keine Privatfirmen diese sicherheitsrelevanten
Kontrollen an deutschen Flughäfen durchführen dürften und diese Kontrollen entweder
wieder in die vollständige Hoheitsgewalt der Bundespolizei übertragen würden oder an
Firmen, die zu 100 Prozent im Eigentum des jeweiligen Bundeslandes stünden. Als
Beispiel könne das Modell Bayern angeführt werden, wo eine Organisationsprivatisierung
unter Aufsicht der Landesregierung erfolgt sei und für die Beschäftigten ein Tarifvertrag
des öffentlichen Dienstes gelte.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
155 Mitzeichnungen und 15 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hebt zunächst hervor, dass die Sicherheit im Flugverkehr für ihn
ein sehr wichtiges Anliegen darstellt.

Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass Passagiere sowie ihr Hand- und Reisegepäck vor
Betreten des Sicherheitsbereichs auf unerlaubte Gegenstände hin durchsucht werden
müssen. An den Flughäfen in Deutschland sind für diese Aufgabe die Bundespolizei oder
die Länder zuständig. Soweit eigene Beschäftigte der Bundespolizei
(Bundespolizeiangestellte) nicht mehr zur Verfügung stehen, sind an den Standorten der
Bundespolizei entsprechend beliehene Mitarbeiter eines privaten
Sicherheitsdienstleisters mit dieser Aufgabe betraut. An den Standorten, an denen die
Länder zuständig sind, werden die Aufgaben ebenfalls von beliehenen Mitarbeitern
privater Sicherheitsunternehmen oder – wie in Bayern – von Mitarbeitern eines
Landesunternehmens durchgeführt.
Petitionsausschuss

Soweit mit der Petition die Befürchtung geäußert wird, dass durch die Regelung, dass
Beliehene privater Sicherheitsunternehmen die sicherheitsrelevanten Kontrollen
durchführen, die Sicherheitsstandards erheblich leiden würden, entspricht dies nach
Auffassung der Bundesregierung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat in seiner
Stellungnahme ausgeführt, dass der Bund zu keinem Zeitpunkt seit den 1970er Jahren
Passagier- und Gepäckkontrollen in Deutschland insgesamt durch die Bundespolizei bzw.
den Bundesgrenzschutz selbst durchgeführt habe.

Nach dem Dafürhalten des BMI habe sich die vom Gesetzgeber im Jahr 2005 in § 5 LuftSiG
niedergelegte Möglichkeit des Einsatzes Privater (System der Durchführung von
Luftsicherheitskontrollen durch private Sicherheitsdienstleister) seit über zehn Jahren
bewährt. Vor dem Hintergrund der zahlreichen und bedeutenden Aufgaben der
Bundespolizei und der herausragenden Arbeit der gut ausgebildeten und engagierten
Luftsicherheitsassistenten könne an den deutschen Flughäfen auch ohne den
zusätzlichen Einsatz von Vollzugskräften der Bundespolizei ein hohes Sicherheitsniveau
gewährleistet werden.

Im Übrigen würden diese Tätigkeiten auch in zahlreichen weiteren EU-Staaten von
privaten Sicherheitsdienstleistern ausgeführt.

Insgesamt würden die Vorschläge nach Ansicht der Bundesregierung einen erheblichen
Mehraufwand des Bundes bedeuten (Übernahme auch derjenigen Aufgaben, die bislang
von Ländern, Flughafenbetreibern und privaten Sicherheitsunternehmen
wahrgenommen werden, durch Beschäftigte einer Bundesanstalt), ohne dass dem ein
quantifizierbarer Sicherheitsgewinn gegenüberstünde. Dieser Mehraufwand wäre nur zu
einem geringen Teil refinanzierbar.

Ferner weist das BMI darauf hin, dass die vorgeschriebene Schulungssoftware
X-Ray-Tutor einschließlich der darin enthaltenen Bilddatenbank sowie den
Informationen aus dem sogenannten Tatmitteldienst in vollem Umfang geeignet seien,
Kontrollpersonal zu befähigen, verbotene Gegenstände, deren Mitnahme in den
Sicherheitsbereich oder an Bord eines Luftfahrzeugs untersagt ist, zu erkennen. Über den
Petitionsausschuss

sogenannten Tatmitteldienst würden regelmäßig neue Erkenntnisse zu verbotenen
Gegenständen zum Gegenstand der Schulung gemacht. Derzeit würden weitere
computergestützte Schulungsprogramme für die Fortbildung in der
Röntgenbildauswertung gemäß § 5 LuftSiG auf der Basis eines durch die Bundespolizei
vorgegebenen Kriterienkataloges eingesetzt. Diese seien von der Bundespolizei
zugelassen und könnten von den Sicherheitsdienstleistern eigenständig beschafft werden.
Ein mangelhafter Ausbildungsstand sei somit nicht ersichtlich.

Zudem entsprächen die regelmäßigen Überprüfungen der Luftsicherheitskontrollen
durch europäische und deutsche Behörden dem System der Qualitätskontrolle, um die
Durchführung und Einhaltung der europäischen Luftsicherheitsstandards gemäß
Verordnung (EG) Nr. 300/2008 zu überwachen. Die Aufdeckung möglicher
Schwachstellen sei gerade das Ziel dieser Überprüfungen, um diese unverzüglich zu
beseitigen.

Abschließend macht der Ausschuss jedoch darauf aufmerksam, dass im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode im Abschnitt „Luftverkehr“
folgende Vereinbarungen zum Thema Luftsicherheit vorgesehen sind (Rn. 3720 ff.):

[…]„Luftsicherheitskontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe. Daher soll der Staat mehr
strukturelle Verantwortung und Anteile der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für
die Sicherheit der Menschen beim Fliegen übernehmen. Wir werden gleichzeitig die
bestehende Organisation und Aufgabenwahrnehmung und -verteilung für die
Luftsicherheit begutachten und konzeptionelle Vorschläge erarbeiten lassen, um diese in
Deutschland einheitlicher und effizienter zu gestalten[…]“.

Die vorgesehene Begutachtung der Organisation und Aufgabenwahrnehmung steht im
Vordergrund, weil ihr Ergebnis die Grundlage sein wird für die Erarbeitung
konzeptioneller Vorschläge, um Organisation und Aufgabenwahrnehmung einheitlicher
und effizienter zu gestalten. Dabei werden auch die Modelle von bundes- bzw.
landeseigenen Unternehmen zur Durchführung von Fluggastkontrollen zu begutachten
sein.
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss begrüßt im Sinne der Gewährleistung der Luftsicherheit die
beabsichtigte Begutachtung, deren Ergebnis abzuwarten bleibt.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem BMI – als Material zu überweisen, damit sie in die weiteren
Prüfungen und im Rahmen der nach dem Koalitionsvertrag vorgesehenen Begutachtung
einbezogen werden kann.

Begründung (PDF)


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