Reģions: Vācija

Luftfahrt - Reduzierung des Flugverkehrs/Einstellung staatlicher Subventionen

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
142 Atbalstošs 142 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

20.10.2016 04:22

Pet 1-18-12-96-025699



Luftfahrt



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, den Flugverkehr zu reduzieren, seine Subventionierung

einzustellen und die Flughöhe auf ca. 9.000 m zu beschränken, um Kondensstreifen-

induzierte Bewölkung zu verhindern.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen dem Petitionsausschuss 142 Mitzeichnungen und 29 Diskussionsbeiträge vor.

Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen

Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass infolge des

Flugverkehrs in vielen Regionen Deutschlands der Himmel durch Kondensstreifen-

induzierte Bewölkung bedeckt sei. Dies sei klimatisch sehr deutlich zu spüren, es führe

zum Klimawandel, dem sogenannten Treibhauseffekt. Der zivile und der militärische

Flugverkehr seien hier die Hauptauslösefaktoren. Neben dem klimatischen Aspekt

dürfte sich die ständige Filterung des Sonnenlichts negativ auf die gesunden

Wirkungen von UV-Strahlen auswirken, z. B. werde die körpereigene Produktion von

Vitamin D gestört. Daher sei davon auszugehen, dass die ständige Filterung des

Sonnenlichtes für die Zunahme von Depressionen innerhalb der Bevölkerung mit

verantwortlich sei. Der Flugverkehr löse damit externe Kosten aus, die die

Krankenversicherten trügen. Die Flug- und Flughafengesellschaften wirtschaften somit

auf Kosten der Bevölkerung.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hält einleitend fest, dass der Luftverkehr ein sicheres und

schnelles Verkehrsmittel ist, das maßgeblich zu wirtschaftlichem Wachstum beiträgt.

Demgegenüber stehen negative Auswirkungen des Luftverkehrs, z. B. in Bezug auf

die Klimawirksamkeit. Deutschland setzt sich dafür ein, die Auswirkungen des

Luftverkehrs auf das Klima mittels geeigneter Maßnahmen zu reduzieren, ohne den

Luftverkehr zu begrenzen. Aufgrund des internationalen Charakters des Luftverkehrs

und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen werden dabei weitgehend

internationale Maßnahmen angestrebt.

Der Luftverkehr trägt, wie auch andere Emittenten von Treibhausgasen (z. B. der

Straßenverkehr oder die Industrie), zur globalen Erwärmung bei. Ein Maß für die

Beeinflussung des Klimas stellt der Strahlungsantrieb dar. Der Beitrag des

Luftverkehrs zum Strahlungsantrieb aller anthropogenen Quellen beträgt ca. 3,5 bis

4,9 Prozent. In diesen Werten sind neben den Effekten der CO2-Emissionen des

Luftverkehrs u. a. auch die Effekte von Kondensstreifen auf das Klima enthalten. Der

höhere Wert von 4,9 Prozent ergibt sich, wenn auch die Effekte von Kondensstreifen-

induzierter Bewölkung mit einberechnet werden, wobei das wissenschaftliche

Verständnis derartiger Effekte bislang noch als niedrig betrachtet werden muss. In

vergleichsweise geringem Maße tragen Luftverkehrs-Emissionen auch in Bodennähe

zur Hintergrundbelastung der Atemluft mit Schadstoffen bei, wobei selbst im Umkreis

von Flughäfen die Beiträge anderer Emittenten (insbesondere des Straßenverkehrs)

in der Regel deutlich überwiegen. Ein Zusammenhang zwischen Kondensstreifen-

induzierter Bewölkung und Depressionen, wie mit der Petition vermutet, ist nicht

bekannt.

Um die Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt zu reduzieren, erlässt das

Umweltkomitee der Internationalen Zivilluftfahrt-Behörde (ICAO) Grenzwerte für die

Schadstoffemissionen von Luftfahrttriebwerken, die auch in der jüngeren

Vergangenheit kontinuierlich verschärft wurden. Derzeit befindet sich ein CO2-

Standard für Luftfahrzeuge sowie eine globale marktbasierte Maßnahme zur

Verringerung der Luftfahrtemissionen bei der ICAO in Entwicklung, deren Vorbereitung

seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

unterstützt wird. Auf europäischer Ebene tragen Forschungsvorhaben wie „CleanSky"



und „SESAR" dazu bei, Schlüsseltechnologien für umweltfreundliches Fliegen zu

fördern bzw. den Umwelteinfluss des Luftverkehrs zu verringern. Zudem unterliegen

innereuropäische Flüge dem EU-Emissionshandelssystem. Auf nationaler Ebene

unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms die

Entwicklung umwelt- und klimafreundlicher Technologien für die Luftfahrt.

Die Reduzierung des Klimaeinflusses mittels operationeller Maßnahmen (z. B. durch

eine Reduzierung der Reiseflughöhe, wie mit der Petition vorgeschlagen) stellt

gegenwärtig noch ein Forschungsthema dar. Eine Verringerung der Reiseflughöhe

zieht in der Regel einen höheren Treibstoffverbrauch und damit höhere Emissionen

und Kosten nach sich, während die erzielbaren Effekte im Hinblick auf

Kondensstreifenbildung und letztlich Klimawirkung abhängig von den

atmosphärischen Bedingungen sowie der Flugroute sind und derzeit nicht mit der

nötigen Genauigkeit quantifiziert werden können. Eine pauschale Begrenzung der

Flughöhe, wie mit der Petition vorgeschlagen, stellt aus Sicht des Ausschusses keine

geeignete Maßnahme dar, um die Klimawirksamkeit des Luftverkehrs zu reduzieren.

In Bezug auf die angesprochene „Subventionierung und Förderung des Flugverkehrs"

ist zunächst festzuhalten, dass der Luftverkehr grundsätzlich nutzerfinanziert ist. Der

Luftverkehr enthält in der Regel keine öffentlichen Mittel und trägt u. a. durch die

Luftverkehrssteuer und Flugsicherungsgebühren zur Finanzierung des

Bundeshaushaltes bei. Im Übrigen sind bei staatlichen Unterstützungsmaßnahmen

des Luftverkehrs die Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen

für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften zu beachten.

Allerdings sind Flugkraftstoffe im gewerblichen Luftverkehr nicht mit Energiesteuer

belegt. Derzeit sind keine Änderungen im Hinblick auf die Steuerbegünstigung von

Flugkraftstoffen geplant. Um Wettbewerbsnachteile für deutsche

Luftfahrtunternehmen zu vermeiden, beabsichtigt Deutschland, eine einheitliche

internationale Lösung herbeizuführen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil

dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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