Region: Tyskland

Luftfahrt - Zulassung von Flugtaxen (sog. Gyrokoptern)

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
80 Stödjande 80 i Tyskland

Petitionen har nekats

80 Stödjande 80 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-09-11 12:57

Pet 1-18-12-96-027942

Luftfahrt


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Flugtaxen (sog. Gyrokopter) zur gewerblichen
Personenbeförderung zugelassen und Lizenzen dafür vergeben werden.
Zu dieser auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 35 Mitzeichnungen und 36 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Personen
gegen Bezahlung mit Flugtaxen von Feldflugplatz zu Feldflugplatz gebracht werden
könnten. Durch die dazu geforderte Lizenzvergabe an diese Flugtaxen werde eine
zusätzliche Einnahmequelle für den Staat geschaffen, außerdem würden sich neue
Unternehmen gründen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss weist einführend darauf hin, dass Gyrokopter bzw. Tragschrauber als
Luftsportgeräte klassifiziert sind und somit ausschließlich den nationalen
luftrechtlichen Vorgaben unterliegen. Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) legt hierzu in
§ 20 Abs. 1 fest, dass der gewerbsmäßige Betrieb von Luftsportgeräten
grundsätzlich keiner Genehmigung bedarf. Demzufolge ist es rechtlich bereits heute
zulässig, Gyrokopter zur gewerblichen Personenbeförderung einzusetzen. Eine

zusätzliche Lizenzerteilung für den Personentransport, wie sie mit der Petition
gefordert wird, ist daher nicht notwendig.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Luftfahrzeugführerin bzw. der
Luftfahrzeugführer neben dem Besitz einer gültigen Sportpilotenlizenz (SPL) gewisse
Anforderungen erfüllen muss, bevor eine weitere Person im Gyrokopter
mitgenommen werden darf. Nach § 45a der Verordnung über Luftfahrtpersonal
(LuftPersV) schreibt hierzu vor, dass innerhalb der vergangenen 90 Tage mindestens
drei Starts und drei Landungen mit einem Luftsportgerät derselben Art durchgeführt
werden müssen.
Was den Flugbetrieb von „Feldflugplatz zu Feldflugplatz" anbetrifft, so hebt der
Ausschuss hervor, dass dieser nicht ohne weiteres möglich ist, da in Deutschland
gemäß § 25 Abs. 1 des LuftVG ein sog. Flugplatzzwang herrscht. Soll außerhalb
eines Flugplatzes gestartet oder gelandet werden, ist vor jedem solchen Flug die
Genehmigung der zuständigen Luftfahrbehörde einzuholen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher aus den genannten Gründen, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, Flugtaxen zuzulassen, bereits
entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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