Regija: Njemačka

Marktforschung - Ermittlung der Inflationsrate

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
266 266 u Njemačka

Peticija je odbijena.

266 266 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2013
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:15

Pet 1-17-06-296-048495Marktforschung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe wird gefordert, dass sich die Ermittlung der Inflationsrate nur an den
tatsächlichen Lebenshaltungskosten des täglichen Lebens, wie Lebensmittel-, Miet-,
Instandhaltungs- und Energiekosten, orientieren solle.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
veröffentlichte Inflationsrate im Jahr 2012 zwischen 1,7 und 2,3 Prozent, im Januar
2013 bei lediglich 1,7 Prozent gelegen habe. Die tatsächliche Inflationsrate, bezogen
auf die täglichen Lebenshaltungskosten in Form von Lebensmittel-, Strom- und
Mietpreisen etc., sei hingegen deutlich höher. Der Bürger werde somit bewusst
getäuscht, da ihm eine geringere Inflation „vorgegaukelt“ werde, um den Geldverfall
zu „verschleiern“. Unternehmen würden hohe Gewinne erzielen und ihre
Gehaltsrunden an der verfälschten Inflationsrate ausrichten, was zu einem
zusätzlichen Kaufkraftverlust führe.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 266 Mitzeichnungen und 57 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass sich die Forderung der Petition auf
die Berechnung des Verbraucherpreisindex bezieht, der ein zentraler Indikator zur
Beurteilung der Geldwertentwicklung in Deutschland ist. Mit diesem Index soll die
durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von
privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden, allgemeingültig erfasst und
dargestellt werden.
Aus dieser Zielsetzung folgt, dass der Index sowohl alle Haushaltsformen von Single-
Haushalten bis zu Großfamilien als auch sämtliche von privaten Haushalten in
Deutschland gekaufte Waren und Dienstleistungen zu repräsentieren hat.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass eine Einschränkung von Waren und
Dienstleistungen auf bestimmte Bereiche des täglichen Lebens subjektiv wäre und
zudem die internationalen und europäischen Anforderungen an einen
allgemeingültigen Verbraucherpreisindex nicht erfüllen würde.
Der nationale Verbraucherpreisindex ist ein wichtiger Indikator zur Beobachtung und
Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. So wird der Index zur
Deflationierung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, beispielsweise bei
der Berechnung des realen Wirtschaftswachstums, verwendet. Aufgrund seiner
umfassenden Erfassungsgrundlage dient er auch als Orientierungsmaßstab etwa bei
Lohnverhandlungen oder in vertraglichen Vereinbarungen über die Höhe von
wiederkehrenden Zahlungen (sog. Wertsicherungsklauseln), beispielsweise in
Mietverträgen.
Der Ausschuss merkt an, dass der Verbraucherpreisindex für Deutschland unter
Verwendung international und wissenschaftlich anerkannter sowie europarechtlich
vorgegebener Methoden ermittelt wird.
Grundlage der Berechnungen ist ein „Warenkorb“, der sämtliche von privaten
Haushalten in Deutschland gekaufte Waren und Dienstleistungen repräsentiert. Der
Warenkorb wird laufend aktualisiert, um die Gütervarianten in die Preisbeobachtung
einzubeziehen, die von den Konsumenten aktuell häufig gekauft werden.
Die Güter des Warenkorbs sind hierbei in rund 600 Güterarten eingeteilt. Die
durchschnittliche Preisentwicklung für eine Güterart wird jeweils mit dem
Ausgabenanteil gewichtet, den die privaten Haushalte in Deutschland für diese
Güterart ausgeben. Das Ergebnis ist ein gewichteter Mittelwert für die
Preisentwicklung in Deutschland. Die Ausgabenanteile bzw. die
Gewichtungsinformationen sind in dem sog. Wägungsschema enthalten. Das

Wägungsschema wird in einem Fünfjahresrhythmus aktualisiert, um innerhalb dieses
Zeitraums die reine Preisentwicklung, unbeeinflusst von Änderungen der
Ausgabengewichte, darstellen zu können. Wesentliche Basis für die Berechnung des
Wägungsschemas ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Rund 60.000
freiwillige Teilnehmer zeichnen alle fünf Jahre für einige Monate die Einnahmen und
Ausgaben ihres Haushalts auf und übermitteln diese Informationen an die
Statistischen Landesämter. Die gewonnenen Basisinformationen werden durch
Daten aus den Laufenden Wirtschaftsrechnungen, die Informationen über die
genaue Aufteilung der Haushaltsausgaben auf einzelne Güterarten liefern, ergänzt
und aktualisiert. Die Ausgabenanteile für die einzelnen Güterarten basieren auf den
Ausgaben aller Haushalte im Basisjahr. Auf diese Weise wird berücksichtigt, dass
der Konsument in der Regel nicht jedes Jahr eine Waschmaschine, einen Fernseher,
einen Pkw oder ähnliches kauft.
Der Petitionsausschuss macht abschließend darauf aufmerksam, dass das
Statistische Bundesamt eine Vielzahl von Informationen rund um den
Verbraucherpreisindex zur Verfügung stellt. So wird der Verbraucherpreisindex
neben der Darstellung als Gesamtindex auch für eine Vielzahl von Waren und
Dienstleistungen verschiedener Aggregationsstufen ermittelt und veröffentlicht.
Zusammengefasste Tabellenergebnisse können im Internet unterwww.destatis.de
sowie in der Datenbank GENESIS-Online eingesehen werden. Mit dem
„Persönlichen Inflationsrechner" besteht weiterhin die Möglichkeit, eine „persönliche
Inflationsrate" zu ermitteln, indem individuelle Verbrauchsgewohnheiten für
ausgewählte Güterbereiche eingegeben werden können.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss derzeit keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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