Область: Германия

Medien - Inklusion und Verbesserung der Barrierefreiheit im Bereich Bildung durch die Schaffung barrierefreier Informationstechnik

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 Поддерживающий 19 через Германия

Петиция была отклонена.

19 Поддерживающий 19 через Германия

Петиция была отклонена.

  1. Начат 2018
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

22.05.2019, 04:31

Petitionsausschuss

Pet 3-19-04-226-007838
10317 Berlin
Medien

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, alle Verleger, die Bücher, Aufsätze, Zeitschriften und sonstige
Publikationen anbieten, zu verpflichten, Druckerzeugnisse auch in elektronischer Form
anzubieten.

Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen aus, dass elektronische Lesegeräte für
Menschen mit Sehschwächen das Lesen erheblich erleichtern könnten. Bestimmte Geräte
böten auch die Möglichkeit, sich Texte vorlesen zu lassen. Jedoch sei eine große Zahl von
Veröffentlichungen nicht in elektronischer Form erhältlich. Um die Inklusion und
Barrierefreiheit im Bereich Bildung zu fördern, sollten daher alle Publikationen auch in
elektronischer Form veröffentlicht werden.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 28
Mitzeichnende an und es gingen fünf Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – der Beauftragten für Kultur und
Medien (BKM) – die Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung teilen das Ziel des Petenten, Menschen
mit Beeinträchtigungen eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen
Petitionsausschuss

Leben zu ermöglichen und unterstützen daher auch die Barrierefreiheit in Kultur und
Medien. Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ratifiziert. Dementsprechend sehen die §§
7 ff. des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
Verpflichtungen zur Gleichstellung und Barrierefreiheit für öffentliche Stellen des
Bundes vor. Präzisiert wird das BGG durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier
Informationstechnik nach dem BGG (BITV 2.0), die Verordnung zur Zugänglichmachung
von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen nach dem BGG (VBD) sowie
die Verordnung zu Verwendung von Gebärdensprache und anderen
Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem BGG (KHV). Durch
Nebenbestimmungen in Zuwendungsbescheiden werden die Empfänger institutioneller
Förderung des Bundes dazu angehalten, ihre Produkte, die zur Nutzung durch die
Öffentlichkeit vorgesehen sind, barrierefrei zu gestalten.

Eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung aller Verleger und auch insbesondere aller
privater Verleger, jedes Druckerzeugnis auch in elektronischer Form anzubieten, ginge
über die bestehenden Regelungen hinaus und würde einen tiefen Eingriff in die
Presse- und Medienfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) darstellen.
Deren sachlicher Schutzbereich umfasst auch die Auswahl des Verbreitungsmediums.
Der erhebliche Mehraufwand, der insbesondere für kleine Verlage entstünde, wäre kaum
mit dem legitimen Ziel zu rechtfertigen. Zudem wird der Großteil der Presse- und
Druckerzeugnisse – anders als Kinofilme – ohne staatliche Förderung finanziert. Daher
fehlt für die Möglichkeit staatlicher Einflussnahme jeglicher Anknüpfungspunkt. Die vom
Petenten geforderte Gesetzesänderung stößt daher auf Bedenken hinsichtlich ihrer
Verfassungsmäßigkeit.

Dennoch weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass in absehbarer Zeit eine Richtlinie
des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Angleichung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für
Produkte und Dienstleistungen verhandelt werden wird. Sie soll auch die
Barrierefreiheitsanforderungen für eBooks und eReader auf einem hohen Niveau in der
gesamten Europäischen Union vereinheitlichen und so die Hemmnisse für eine
Petitionsausschuss

gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in diesem Bereich
weiter abbauen. Der Bundestag und die Bundesregierung unterstützen dieses Vorhaben
und setzen sich für einen erfolgreichen Abschluss ein.

Aufgrund der obigen Ausführungen und im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sieht der
Petitionsausschuss darüber hinaus keine Möglichkeit, im Sinne des Petenten tätig zu
werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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