Kraj : Německo

Medien - Keine Zensur im Internet

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
59 59 v Německo

Petice nebyla splněna

59 59 v Německo

Petice nebyla splněna

  1. Zahájena 2016
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Hotový

Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

14. 12. 2018 3:26

Pet 3-18-04-226-037969 Medien

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin fordert, dass es im Internet keine Zensur gibt.

Die Petentin führt insbesondere aus, dass die im Grundgesetz niedergelegte
Presse- und Meinungsfreiheit durch die real stattfindende Zensur im Internet in Gefahr
sei. Hier müsse etwas passieren. Daher erhoffen sie sich Unterstützung ihres
Anliegens durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Zu weiteren
Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 59 Mitzeichnern online
unterstützt, und es gingen 22 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme der Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingeholt. Unter Berücksichtigung
der Ausführungen in der Stellungnahme der BKM sieht das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung folgendermaßen aus:

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) enthält in Art. 5 Absatz 1 Satz
3 GG ein explizites und unbedingt geltendes Zensurverbot. Es verbietet allen
staatlichen Stellen die sogenannte Vorzensur. Das heißt, dass Verfahren, wonach
Nachrichten und andere Berichte vor der Veröffentlichung in Medien, egal über
welchen technischen Weg sie verbreitet werden, staatlichen Behörden zur Prüfung
oder Genehmigung vorzulegen sind, in Deutschland verfassungswidrig sind. Dies gilt
sowohl für Zeitungen und sonstige Druckwerke, als auch für Fernseh- oder
Hörfunkbeiträge und auch für alle Formen der Online-Verbreitung von Medieninhalten
an die Öffentlichkeit.
Meinungs- und Presse- bzw. Medienfreiheit sind elementare Bestandteile der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik. Die
verfassungsrechtlichen Vorgaben dienen dazu, das demokratische Staatswesen
gegen die von der Petentin befürchteten Gefahren eines Abrutschens in diktatorische
Verhältnisse effektiv zu schützen. Das deutsche Medienrecht und die entsprechende
Praxis der Medienaufsichtsbehörden und Gerichte folgen diesen Vorgaben der
Verfassung.

Die Petentin nennt zur Begründung ihrer Petition Beispiele für angebliche falsche
Meldungen in der Berichterstattung von ihr so bezeichneter "Mainstreammedien". Sie
nimmt damit Bezug auf die Qualität medialer Berichterstattung. Hierzu ist darauf
hinzuweisen, dass nach geltendem Recht Medien Pflichten unterliegen, die dazu
dienen, die Qualität ihrer Berichterstattung auch in Bezug auf deren inhaltliche
Richtigkeit zu sichern. Presse, Rundfunk (Fernsehen und Radio) und
journalistisch-redaktionell arbeitende Telemedien (elektronische Informations- und
Kommunikationsdienste, also etwa auch Internetnachrichtenportale) haben nach den
Landespressegesetzen und dem Pressekodex (Selbstregulierungsinstrument der
Medienbranche) bzw. dem Rundfunkstaatsvertrag Inhalte vor ihrer Verbreitung auf
Inhalt, Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Wird gegen diese Pflichten verstoßen, sind
sowohl Maßnahmen der Selbstregulierung als auch der Medienaufsicht möglich.

Darüber hinaus ist das deutsche Medienrecht vom Grundsatz der Staatsfreiheit
geprägt. Der Staat darf die individuelle und öffentliche Meinungsbildung laut der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht kontrollieren oder gar ihren
Verlauf oder ihr Ergebnis bestimmen. Er darf daher selbst keine Massenmedien
anbieten und hat sich verpflichtender inhaltlicher Vorgaben an die privaten Medien und
auch an den staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu enthalten.
Wenn man die Anregungen der Petentin so verstehen darf, dass sie konkrete
staatliche Vorgaben für die Berichterstattung der Medien etwa zu Themen wie Flucht
oder zum Krieg in Syrien vorschlägt, so wären derartige Maßnahmen
verfassungswidrig.

Die dargestellten verfassungsrechtlichen und medienrechtlichen Vorgaben dienen
letztlich in ihrem Zusammenspiel dem Schutz freier Medien und damit der freien
demokratischen Willensbildung und wollen gerade verhindern, dass der Staat in die
Meinungsbildung der Bürger eingreift.
Dem Anliegen der Petentin kommt der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern
bereits heute dadurch nach, da er geeignete Rahmenbedingungen für Medienfreiheit
herstellt und sichert.

Auf Grund der obigen Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine
Notwendigkeit, über die von der Bundesregierung hinaus skizierten Maßnahmen bzw.
Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem von der Petentin vorgetragenen
Anliegen tätig zu werden.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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