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Mehr Hortplätze für Frankfurter-Grundschüler

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Dezernentin für Integration und Bildung, Sylvia Weber
1 140 Mbështetëse 996 në Frankfurti mbi Main

Marrësi i peticionit nuk është përgjigjur.

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  1. Filluar 2017
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I dështuar

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team



27.04.2017, 10:02

Shikoni dokumentin

Am Dienstag den 25. April haben wir im Rahmen des Ortsbeirates 1 der Bildungsdezernentin unsere Hortplatzpetition übergeben (siehe Artikel in der FR vom 27.4.2017).

Es gab eine gute Dikussion über das Thema und unser Eindruck ist, dass viel in Bewegung ist. Jetzt heißt es dran bleiben! Das von Sylvia Weber ausgesprochene lanfristige Ziel ist eine 100% Betreuung für Grundschulkinder. Bis 2018 sollen 1.400 neue Betreuungsplätze in Frankfurt geschaffen werden...


19.04.2017, 10:58

Liebe Unterstützer und UnterstützerInnen der Hortplatz-Initiative Frankfurt!

Am kommenden Dienstag ist es soweit, wir werden die Petition an die Bildungsdezernentin übergeben. Die Übergabe findet im Rahmen des Ortsbeirats 1 statt (19:30 Hasengasse 4, Stadtbücherei). Da es sich um eine offene Bürgersprechstunde handelt, könnt Ihr/können Sie sich gerne anschließen. Es wird auch allgemein um die Betreuungssituation an den Schulen im Ortsbezirk 1 (Gallus, Gutleut, Innenstadt...) gehen... Mehr Informationen unter www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27TO-O-1%27
Viele Grüße
Vanessa


20.03.2017, 08:25

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!

Die Sammlung der Unterschriften ist abgeschlossen. Insgesamt haben wir 1.126 Unterschriften sammeln könne! Vielen Dank schon mal dafür!

Die Unterschriften werden am 25.April im Rahmen des Ortsbeirates 1 an Frau Weber übergeben, der Termin wurde bereits vom Dezernatsbüro bestätigt. Insgesamt scheint es ja politisch in die richtige Richtung zu gehen, wenn man sich z.B. den Artikel in der FNP vom Samstag anschaut www.fnp.de/lokales/frankfurt/Neue-Horte-braucht-die-Stadt;art675,2530747

Jetzt heißt es für uns alle dranbleiben! Passiert auch wirklich etwas? Ich schlage auch einen Zusammenschluss der ortsteilgebundenen Bewegungen vor, da es sich um ein Frankfurter Problem im Ganzen handelt....


14.03.2017, 08:25

Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen!

Am Sonntag den 19.03.2017 endet unsere Unterschriftenaktion! Leider können wir die Laufzeit nicht mehr verlängern. Bitte leitet unseren Link noch ein letztes Mal weiter, postet, twittert oder sammelt Unterschriften.

Wer Unterschriften auf Papier gesammelt hat, soll diese bitte bis kommenden Freitag (17.03.) an mich mailen, denn sie müssen hochgeladen werden.

Parallel kümmere ich mich um den Termin mit der Bildungsdezernentin, der hoffentlich Ende April stattfinden wird. Wir haben viel geschafft uns haben rund 900 Unterschriften! Lasst uns noch die 1.000 voll machen!


10.03.2017, 15:00

Mit großer Freude habe ich heute gesehen, dass die Ortsgruppe der Grünen im Gallus aus Ihrer Webseite auf unsere Petition hinweist www.grueneffmobr1.de/startseite/volltext-startseite/article/endspurt_fuer_die_petition_fuer_mehr_hortplaetze/. Das freut uns sehr und hat auch schon zu mehr Unterschriften geführt. Wir hoffen, dass ir in den näschsten 10 Tagen auch noch die 1000er Marke knacken..! Danke allen, die unterschrieben haben!


28.02.2017, 09:02

Am 23.03.2017 war ein Artikel über die Initiative für mehr Hortplätze in der FAZ. Wer Interesse hat uns zu unterstützen, damit wir mehr Unterschriften bekommen: Gerne. Ihr könnt mich anmailen, damit ich Euch unseren Flyer schicke oder Euch direkt die Abreisbögen auf der openpetition Seite runterladen. Außerdem gibt es einen Link, mit dem man die Unterschriftenaktion dirket auf Facebook, Twitter etc. posten kann....


20.02.2017, 09:30

Ergänzung unter Punkt 3, Beispiel Frau Y. (Gallus)


Neue Begründung: 1) Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Eltern sollten nicht gezwungen sein Ihre Arbeit zu kündigen, weil sie keinen Hortplatz bekommen. Auch arbeitsuchenden Eltern und Wiedereinsteigern darf der Weg in die Berufswelt nicht durch fehlende Hortplätze verbaut werden. Auch Eltern in Teilzeit müssen oft beruflich flexibel sein und sind auf Betreuungsplätze angewiesen. Die Berufstätigkeit beider Eltern garantiert sowohl die persönliche wie auch finanzielle Eigenständigkeit beider Eltern und vermeidet somit den sozialen Abstieg im Fall einer Trennung.
Beispiele:
Nachdem Frau S. (Gallus) mit einem 6jährigen und einem 3jährigen Kind erst mal zuhause geblieben war, weil man sich eine Fremdbetreuung erst ab dem 4. Lebensjahr wünschte, wollte die Diplominhaberin endlich wieder arbeiten gehen. Der Kindergartenplatz für das jüngere Kind kam später als erwartet, weil Berufstätige vorgezogen wurden. Dadurch arbeitete Frau S. Auch bei der der Einschulung des älteren Kindes noch nicht und erhielt so auch keinen Hortplatz. Der Teufelskreis – kein Hortplatz – keine Arbeit – kein Hortplatz – konnte nicht durchbrochen werden. Damit sind nun vorerst alle Möglichkeiten für einen Wiedereinstieg in den Beruf erloschen.
2) Soziale und integrative Gründe
Auch Kinder deren Eltern nicht beide Arbeiten haben ein Anrecht auf eine nachschulische Betreuung. Sie sollen nicht aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden und durch die pädagogische Nachmittagsbetreuung werden zudem Bildungschancen gestärkt. Die Einbindung in Hort bzw. Nachmittagsbetreuung fördert die Integration verschiedener Gruppen und den Spracherwerb. Gleichzeitig wird durch das gemeinsame Lernen und Spielen die Toleranz für andere Kulturen erhöht. Unabhängigkeit davon werden Kinder mit sozial kritischem Hintergrund besser in das Bildungssystem eingebunden.
3) Verbesserung der Vergabekriterien für Betreuungsplätze
Die Vergabe von Betreuungsplätzen ist über Kita Frankfurt einheitlich geregelt, wobei an erster Stelle Alleinerziehende und dann Familien mit zwei Berufstätigen stehen. Weitere Kriterien sind (nachzuweisender) pädagogischer Bedarf und das Vorhandensein von Geschwisterkindern in einer Einrichtung. Diese grundsätzlich sinnvollen Kriterien werden aber sehr statisch angewandt und führen dazu, dass z. B. Kann- und Gestattungskinder automatisch beanchteiligt sind Gleiches gilt für Kinder, deren ältere Geschwister die Betreuungseinrichtung verlassen und somit kein Geschwisterkind mehr notiert werden kann. Dies führt zu Chancenungleichheiten und sozialer Unsicherheit.
Beispiele:
Frau V. (Gallus) möchte im Einvernehmen mit dem Kindergarten ihr Kind als Kann-Kind früher Einschulen. Die Einrichtung kann auf Grund der statischen Bedingungen von kindernet den möglichen Platz im angeschlossenen Hort nicht freihalten und braucht im Laufe des März eine verbindliche Einschulungszusage der Schule. Die Schulanmeldung ist aber erst Mitte März und im Allgemeinen fällt die Einschulungsentscheidung bei Kann-Kindern erst nach dem Schnuppertag, der meist Ende April. Durch ein offenes Gespräch mit den Erziehern und der Schuldirektorin gibt diese schon kurz nach der Anmeldung das Ok und Frau V. Bekommt den Hortplatz für ihr Kind. Als sie die Verwaltung von "kindernet" auf diese Problematik hinweist, heißt es, dass die Eltern von Kann-Kindern mit diese Problematik leben müssten.
Frau Y. hat einen Viertklässler im Hort und in einem anderen Kindergarten ein Vorschulkind. Da Frau Y. seit 4 Jahren ihren Sohn in diesen Hort schickt und beide Eltern berufstätig sind, geht sie davon aus, dass die Tochter zur Einschulung den Platz des Sohnes übernehmen kann. Da die Tochter aber kein Nachrückerkind und bei Einschulung der Sohn nicht mehr im Hort ist, bekommt das Kind den Platz nicht. Immerhin: mit großem persönlichem Engagement findet die Familie im letzten Moment noch einen Platz in der Betreuung der Grundschule.



16.02.2017, 16:25

Ergänzung Fall Frau S. (Gallus)


Neue Begründung: 1) Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Eltern sollten nicht gezwungen sein Ihre Arbeit zu kündigen, weil sie keinen Hortplatz bekommen. Auch arbeitsuchenden Eltern und Wiedereinsteigern darf der Weg in die Berufswelt nicht durch fehlende Hortplätze verbaut werden. Auch Eltern in Teilzeit müssen oft beruflich flexibel sein und sind auf Betreuungsplätze angewiesen. Die Berufstätigkeit beider Eltern garantiert sowohl die persönliche wie auch finanzielle Eigenständigkeit beider Eltern und vermeidet somit den sozialen Abstieg im Fall einer Trennung.
Beispiele:
Nachdem Frau S. (Gallus) mit einem 6jährigen und einem 3jährigen Kind erst mal zuhause geblieben war, weil man sich eine Fremdbetreuung erst ab dem 4. Lebensjahr wünschte, wollte die Diplominhaberin endlich wieder arbeiten gehen. Der Kindergartenplatz für das jüngere Kind kam später als erwartet, weil Berufstätige vorgezogen wurden. Dadurch arbeitete Frau S. Auch bei der der Einschulung des älteren Kindes noch nicht und erhielt so auch keinen Hortplatz. Der Teufelskreis – kein Hortplatz – keine Arbeit – kein Hortplatz – konnte nicht durchbrochen werden. Damit sind nun vorerst alle Möglichkeiten für einen Wiedereinstieg in den Beruf erloschen.
2) Soziale und integrative Gründe
Auch Kinder deren Eltern nicht beide Arbeiten haben ein Anrecht auf eine nachschulische Betreuung. Sie sollen nicht aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden und durch die pädagogische Nachmittagsbetreuung werden zudem Bildungschancen gestärkt. Die Einbindung in Hort bzw. Nachmittagsbetreuung fördert die Integration verschiedener Gruppen und den Spracherwerb. Gleichzeitig wird durch das gemeinsame Lernen und Spielen die Toleranz für andere Kulturen erhöht. Unabhängigkeit davon werden Kinder mit sozial kritischem Hintergrund besser in das Bildungssystem eingebunden.
3) Verbesserung der Vergabekriterien für Betreuungsplätze
Die Vergabe von Betreuungsplätzen ist über Kita Frankfurt einheitlich geregelt, wobei an erster Stelle Alleinerziehende und dann Familien mit zwei Berufstätigen stehen. Weitere Kriterien sind (nachzuweisender) pädagogischer Bedarf und das Vorhandensein von Geschwisterkindern in einer Einrichtung. Diese grundsätzlich sinnvollen Kriterien werden aber sehr statisch angewandt und führen dazu, dass z. B. Kann- und Gestattungskinder automatisch beanchteiligt sind Gleiches gilt für Kinder, deren ältere Geschwister die Betreuungseinrichtung verlassen und somit kein Geschwisterkind mehr notiert werden kann. Dies führt zu Chancenungleichheiten und sozialer Unsicherheit.
Beispiele:
Frau V. (Gallus) möchte im Einvernehmen mit dem Kindergarten ihr Kind als Kann-Kind früher Einschulen. Die Einrichtung kann auf Grund der statischen Bedingungen von kindernet den möglichen Platz im angeschlossenen Hort nicht freihalten und braucht im Laufe des März eine verbindliche Einschulungszusage der Schule. Die Schulanmeldung ist aber erst Mitte März und im Allgemeinen fällt die Einschulungsentscheidung bei Kann-Kindern erst nach dem Schnuppertag, der meist Ende April. Durch ein offenes Gespräch mit den Erziehern und der Schuldirektorin gibt diese schon kurz nach der Anmeldung das Ok und Frau V. Bekommt den Hortplatz für ihr Kind. Als sie die Verwaltung von "kindernet" auf diese Problematik hinweist, heißt es, dass die Eltern von Kann-Kindern mit diese Problematik leben müssten.



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